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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09   

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https://dejure.org/2012,22635
LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09 (https://dejure.org/2012,22635)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2012 - L 3 U 259/09 (https://dejure.org/2012,22635)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - L 3 U 259/09 (https://dejure.org/2012,22635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Vorliegen eines Unfallereignisses - Abgrenzung eines äußeren Ereignisses zu krankhaften Störungen im Inneren - geeigneter Unfallhergang - Anheben eines Reifens beim Reifenwechsel - Einriss der körperfernen Bizepssehne

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Es dient der Abgrenzung zu Gesundheitsschäden aufgrund von inneren Ursachen, wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zu vorsätzlichen Selbstschädigungen (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R -, in Juris).

    Nicht geschützt sollen Unfälle sein, die auf aus dem Menschen selbst kommenden Ereignissen beruhen (vgl. zuletzt Urteil des BSG vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R -, a. a. O.).

    Ein Unfall ist typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass ein normaler Geschehensablauf plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird (vgl. Urteil des BSG vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R -, a. a. O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Hiervon zu unterscheiden sind jedoch die Fälle eines gewollten Handelns mit einer ungewollten Einwirkung, bei dieser liegt eine äußere Einwirkung vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, a. a. O.).

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 12. April 2005 (- B 2 U 25/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 12. April 2005 (- B 2 U 25/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Das BSG (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 -, in SozR 2200 § 589 Nr. 10) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteil des Bundessozialgerichts vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (Urteil des Bundessozialgerichts vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (Urteil des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, in Juris m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 1 U 361/08

    Irreführende Werbung mit vergleichendem Versicherungstarif im Internet

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09
    Die hiergegen vor dem Sozialgericht Potsdam (SG) erhobene Klage hat das SG durch Gerichtsbescheid vom 21. Juli 2009 u. a. unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 26. Januar 2009 - L 1 U 361/08 - abgewiesen.
  • SG Dessau-Roßlau, 08.03.2017 - S 23 U 42/16

    Ausschluss eines versicherten Wegeunfalls bei alkoholbedingter Ursache

    Für einen Arbeitsunfall ist nach den Maßgaben des § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - L 3 U 259/09).

    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - L 3 U 259/09).

    Alle rechtserheblichen Tatsachen bedürfen des vollen Beweises mit Ausnahme derjenigen, die einen Ursachenzusammenhang (Unfallkausalität, haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität) ergeben; für diese genügt angesichts der hier typischen Beweisschwierigkeiten die hinreichende Wahrscheinlichkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - L 3 U 259/09).

    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (s. zum Ganzen wiederum LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2012 - L 3 U 259/09).

  • SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    c) Damit lag bis zum Auftreten der Schmerzen im Bereich des rechten Kniegelenks des Klägers kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, weil es an einem plötzlichen und von außen wirkenden Ereignis fehlte (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 27; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.08.2010 - L 6 U 69/09 -, Rdnr. 22 und LSG Berlin-Brandenburg vom 22.06.2012 - L 3 U 259/09 -, Rdnr. 21 ; ferner zuletzt Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 18.04.2017 - S 1 U 3794/16 - ).
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