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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17 (https://dejure.org/2018,31348)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2018 - L 18 AL 76/17 (https://dejure.org/2018,31348)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 (https://dejure.org/2018,31348)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Vielmehr wird ein Anhörungsmangel im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nur dann geheilt, wenn der Bescheid selbst alle wesentlichen Tatsachen enthält (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juli 1994 - 7 RAr 104/93 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 = juris Rn. 24 und vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R- juris - Rn 22) und wenn ein Beteiligter dort die Möglichkeit hat, sich zu allen aus Sicht der Behörde entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.

    Es bestehe kein Anlass, hinsichtlich der Belehrung über den Beginn einer Sperrzeit an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB III geringere Anforderungen zu stellen als an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II. Der Senat kann offen lassen, ob die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht (siehe das vom LSG Celle angeführte Urteil des BSG vom 25. August 2011 - B 11 AL 30/10 R - juris - Rn. 16, vgl. ferner Urteil vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R -, juris - Rn 4 und 38) dahingehend zu interpretieren ist, dass es grundsätzlich erforderlich ist, in Rechtsfolgenbelehrungen zu Sperrzeittatbeständen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass vom Tag nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis an kein Alg mehr gezahlt wird.

    Bei der Teilaufhebung der Bewilligung hinsichtlich der Anspruchsdauer (Verkürzung von 3 x 7 = 21 Tagen) handelt es sich um eine Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 330 Abs. 3 SGB III), weil sich die Minderung der Anspruchsdauer erst gegen Ende des Bezugs von Alg auswirkt, falls der Berechtigte zu dem Zeitpunkt noch im Leistungsbezug steht (vgl BSG, Urteil vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R - Rn. 43).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. April 2015 (- B 14 AS 19/14 R -), drei von sieben gleichlautenden Meldeaufforderungen in Serie als rechtmäßig und vier als rechtswidrig festzustellen, habe das BSG implizit bestätigt, dass Meldeaufforderungen mit "Passepartout-Begründung" grundsätzlich keine Indizien dafür enthielten, dass Ermessen pflichtgemäß ausgeübt worden sei.

    Sie verteidigt das angegriffene Urteil und trägt ergänzend vor: Das von der Klägerin angeführte Urteil des BSG vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R - sei nicht übertragbar, denn es seien hier nur drei Meldeversäumnisse streitgegenständlich.

    Zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass vorliegend auch keine dem von der Klägerin angeführten Urteil des BSG vom 29. April 2015 (- B 14 AS 19/14 R -) entsprechende Konstellation vorliegt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung von Arbeitslosengeld;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    § 48 SGB X ist ungeachtet dessen insoweit einschlägig, dass die gesamte Alg-Bewilligung ab 28. September 2018 mangels Vorliegens subjektiver Verfügbarkeit der Klägerin bereits anfänglich objektiv rechtswidrig war (vgl Senatsurteil vom heutigen Tag - L 18 AL 209/16 -).

    Die Klägerin verkennt insoweit, dass derartige Alternativen nicht von vorneherein als unzumutbar abgelehnt werden können (vgl hierzu auch die Ausführungen des Senats im Urteil - L 18 AL 209/16 -).

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Soweit die Klägerin die Beiziehung von diversen Dokumenten betreffend die Vorbereitung ihrer - nicht durchführten - Meldetermine begehrt (vgl. Schreiben vom 15. September 2017 und 12. Januar 2018) handelt es ich um unzulässige Beweisermittlungsanträge (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 R 303/09 B -, juris).
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 4/95

    Erstattungsanspruch des Leistungserbringers wegen angefallener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Im Übrigen richtet sich die Verzinsung allein nach § 44 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I. Aufgrund der Beschränkung der Zinsvorschriften auf bestimmte Arten von Ansprüchen ist für eine Anwendung der Vorschriften über Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB) kein Raum (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 1995, 2 RU 4/95 = SozR 3-1300 § 61 Nr. 1, unter Bezugnahme auf BSGE 71, 72, mwN).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Im Übrigen richtet sich die Verzinsung allein nach § 44 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I. Aufgrund der Beschränkung der Zinsvorschriften auf bestimmte Arten von Ansprüchen ist für eine Anwendung der Vorschriften über Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB) kein Raum (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 1995, 2 RU 4/95 = SozR 3-1300 § 61 Nr. 1, unter Bezugnahme auf BSGE 71, 72, mwN).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Es bestehe kein Anlass, hinsichtlich der Belehrung über den Beginn einer Sperrzeit an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB III geringere Anforderungen zu stellen als an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II. Der Senat kann offen lassen, ob die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht (siehe das vom LSG Celle angeführte Urteil des BSG vom 25. August 2011 - B 11 AL 30/10 R - juris - Rn. 16, vgl. ferner Urteil vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R -, juris - Rn 4 und 38) dahingehend zu interpretieren ist, dass es grundsätzlich erforderlich ist, in Rechtsfolgenbelehrungen zu Sperrzeittatbeständen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass vom Tag nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis an kein Alg mehr gezahlt wird.
  • LSG Bayern, 22.06.2017 - L 10 AL 260/15

    Aufhebung und Rückfordung von Leistungen der Entgeltsicherung für Ältere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf ihre eigenen, nicht hinreichenden Rechtskenntnisse verlassen haben sollte, hat sie die einfache und naheliegende Überlegung ignoriert, sie könne mit ihrer Rechtsansicht und der Beurteilung der Sachlage falsch liegen, mit der Konsequenz, billigend in Kauf zu nehmen, Alg zu Unrecht zu beziehen (vgl. LSG München, Urteil vom 22. Juni 2017 - L 10 AL 260/15 -, juris).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Vielmehr wird ein Anhörungsmangel im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nur dann geheilt, wenn der Bescheid selbst alle wesentlichen Tatsachen enthält (vgl. BSG, Urteile vom 17. Juli 1994 - 7 RAr 104/93 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 = juris Rn. 24 und vom 4. April 2017 - B 11 AL 19/16 R- juris - Rn 22) und wenn ein Beteiligter dort die Möglichkeit hat, sich zu allen aus Sicht der Behörde entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17
    Die Anwendung des § 48 SGB X setzt indes nicht voraus, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt mit Dauerwirkung rechtmäßig war (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 60/07 R = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4 - Rn. 14).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

  • BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 8/13 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Nichterscheinen zu mehreren

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2018 - L 11 AL 67/16

    Eintritt einer Sperrzeit aufgrund eines Meldeversäumnisse; Anforderungen an eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung; Aufklärungsfunktion und Warnfunktion einer

    Der Rechtsprechung des 14. BSG-Senats folgend hat der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB - (info also 2018, 209) entschieden, dass eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit erfordert (ebenso: Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25; LSG Sachsen, Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - [Urteil aufgehoben durch BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R -]; offen gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 -).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2020 - S 11 AL 3366/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Ablehnung einer beruflichen

    Dass sich die Klägerin beharrlich auf einen abweichenden Rechtsstandpunkt stützt und die Sinnlosigkeit der Maßnahme behauptet, lässt die grobe Fahrlässigkeit nicht entfallen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum Verschuldensvorwurf, Urteil vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 -, Rn. 31, nach juris).
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