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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17   

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https://dejure.org/2019,4057
LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17 (https://dejure.org/2019,4057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2019 - L 18 AL 66/17 (https://dejure.org/2019,4057)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - L 18 AL 66/17 (https://dejure.org/2019,4057)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 116 Abs 1 SGB 3, § 116 Abs 5 S 1 SGB 3, § 117 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 49 Abs 3 Nr 4 SGB 9 2018, § 49 Abs 3 Nr 7 SGB 9 2018
    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz für die berufliche Weiterbildung - behinderungsbedingte Erforderlichkeit ohne Vorliegen von Arbeitslosigkeit - berufliche Neuorientierung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 112 ff SGB 3, § 6 SGB 9, § 14 SGB 9, § 49 SGB 9, § 185 SGB 9
    Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin - Arbeitsassistenz als berufliche Teilhabeleistung - besondere Leistungen - Zuständigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz für die berufliche Weiterbildung - behinderungsbedingte Erforderlichkeit ohne Vorliegen von Arbeitslosigkeit - berufliche Neuorientierung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit - ...

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsassistenz für eine Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin; Anspruch trotz fehlender Arbeitslosigkeit des Behinderten; Behinderungsbedingte berufliche Weiterbildung; Verbesserung der Wettbewerbssituation im Verhältnis zu nichtbehinderten Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Arbeitsassistenz für eine Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz für die berufliche Weiterbildung von behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz für die berufliche Weiterbildung von behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Besondere Leistungen iSd § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III können insbesondere die sonstigen Hilfen sein, die § 33 Abs. 3 SGB IX aF bzw. § 49 Abs. 3 SGB IX nF aufführen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R -, juris Rn. 19, Karmanski, aaO § 117 Rn. 7).

    Dies folgt aus der Wortwahl in § 33 Abs. 3 SGB IX, wonach "insbesondere" die unter 1. bis 7. angesprochenen Aufwendungen und Hilfen von dem Begriff der Teilhabe am Arbeitsleben umfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, aaO Rn. 24 mwN).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich dann im Außenverhältnis (Mensch mit Behinderung/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (dazu grundlegend BSGE 93, 283 ff Rn. 8 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Dies gilt jedoch nicht, wenn für das Gericht erkennbar ein Irrtum vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R -, juris Rn. 16).
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 20/06 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeldanspruch - Zeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Hierzu zählen nur Leistungen, die selbst Teil der Weiterbildung sind (vgl. BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1 zur Ausbildung).
  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 21/91

    Aufstiegsförderung Behinderter nach dauerhafter beruflicher Eingliederung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Es liegt gerade nicht der Fall vor, dass ein behinderter Mensch nach dauerhafter beruflicher Eingliederung die Nachteile seiner Behinderung überwunden hat und ihm daher für einen beruflichen Aufstieg nur die Fördermittel wie bei nicht behinderten Menschen zustehen, sofern nicht der Aufstieg behinderungsbedingt erschwert ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 21/91 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 2 SO 379/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen zum Besuch einer Hochschule -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Soweit die Beklagte auf den zur Eingliederung einer tauben Psychologin ergangenen Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 21. Februar 2011 - L 2 SO 379/11 ER-B -, juris, verweist und die Auffassung vertritt, die Klägerin habe mit dem Masterabschluss als Psychologin bereits einen "angemessenen" Beruf iSd § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XII erlangt, mag dies zwar zutreffen; dies ändert indes nichts daran, dass die von der blinden Klägerin angestrebte Tätigkeit als psychologischer Psychotherapeutin erkennbar ihrem Leistungsvermögen eher entspricht als eine Tätigkeit als "einfache" Psychologin und mithin die tatbestandlichen Voraussetzungen für die vom Beklagten zu treffende Entscheidung über die Erbringung von Teilhabeleistungen danach erfüllt sind.
  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Als integrierter Bestandteil der Weiterbildung ist der Einsatz einer Arbeitsassistenz aber nicht zu verstehen, denn er wird lediglich im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung gewährt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2013 - 5 C 24/11 -, juris Rn. 12 ff. zur fachkompetenten Kommunikationshilfe).
  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Bei einem von einem Rechtsanwalt oder einem anderen qualifizierten Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag ist allerdings in der Regel anzunehmen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - B 10 ÜG 29/13 B -, juris Rn. 12; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 123 Rn. 3).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich dann im Außenverhältnis (Mensch mit Behinderung/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (dazu grundlegend BSGE 93, 283 ff Rn. 8 mwN = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 20/14 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 19/16

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17
    Die berufliche Weiterbildung muss jedoch behinderungsbedingt erforderlich sein (vgl. LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 1. April 2014 - L 13 R 2341 13 -, juris Rn. 32, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 19/16 -, juris, Karmanski, aaO. Rn. 9).
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