Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09 WA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15091
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09 WA (https://dejure.org/2011,15091)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 7 KA 19/09 WA (https://dejure.org/2011,15091)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 7 KA 19/09 WA (https://dejure.org/2011,15091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 15 Abs 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5
    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - kein Unterliegen eines Verfahrensbeteiligten wegen überlanger Verfahrensdauer - Verordnung des Arzneimittels Wobe Mugos E - Off-Label-Use - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 41 MRK, § 106 SGB 5
    Wirtschaftslichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; Wobe Mugos E; überlange Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präparat Wobe Mugos E hatte im Jahr 1999 weder in Deutschland noch EU-weit eine erforderliche Zulassung für Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung; Verordnungsfähigkeit des Arzneimittels Wobe Mugos E in der gesetzlichen Krankenversicherung; Rechtsschutz- ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz- und Feststellungsinteresse im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen eines Arzneimittelregresses; Unterliegen eines Verfahrensbeteiligten wegen überlanger Verfahrensdauer; Verordnungsfähigkeit des Arzneimittels Wobe Mugos E in der gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    c) Eine Leistungspflicht der Beigeladenen zu 2) kommt nach derzeitigem Sachstand auch nicht unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 115, 25) in Betracht.

    Es bedarf jedoch dann einer grundrechtsorientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts, wenn eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende oder wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt, bei der die Anwendung der üblichen Standardbehandlung aus medizinischen Gründen ausscheidet und andere Behandlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (BVerfGE 115, 25; BSG, Urteil vom 27. März 2007, Az.: B 1 KR 17/06 R, veröffentlicht in Juris).

    Zwar reichte es in solch einer Situation aus, dass das Arzneimittel eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht (BVerfGE 115, 25).

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 27. September 2005 (Az.: B 1 KR 6/04 R, veröffentlicht in Juris) entschieden, dass gesetzlich Versicherte die Versorgung mit Wobe Mugos E bereits nicht mehr beanspruchen konnten, nachdem der Zulassungsantrag abgelehnt worden war.

    Als zulassungspflichtiges Arzneimittel hatte Wobe Mugos E im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch weder in Deutschland noch EU-weit die erforderliche Zulassung (BSG, Urteil vom 27. September 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    Denn gesetzlich nicht vorgesehene, richterrechtlich geschaffene Rechtsmittel verstoßen im deutschen Recht gegen das Gebot der Rechtsmittelklarheit und sind somit nicht statthaft (BVerfGE 107, 395, 416; BSG a.a.O. m.w.N.; abweichend in Bezug auf überlange Verfahrensdauer im Rahmen einer Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde: BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R

    Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    2) Einem auf § 14 PV gestützten Regress steht ein u.U. fehlendes Verschulden der Klägerin ebensowenig entgegen wie die nach klägerischer Auffassung versäumte Antragsfrist bzw. die aus Klägersicht vorrangige Beratung oder ein Vertrauenstatbestand (BSG, Urteil vom 5. November 2008, Az.: B 6 KA 38/07 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    2) Im Übrigen kennt das nationale Recht derzeit keine Anspruchsgrundlage für einen durch eine überlange gerichtliche Verfahrensdauer eingetretenen Schaden, der schon in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit selbst geltend gemacht werden könnte, (BSG a.a.O.; vgl. dagegen zu möglichen Ansprüchen des Betroffenen aus Amtshaftung gem. § 839 BGB sowie aus enteignungsgleichem Eingriff bei vermeidbaren Verzögerungen durch gerichtliche Entscheidungen: BGHZ 170, 260).
  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    Dies gilt erst recht, wenn das streitige Rechtsverhältnis in prozessualen Fragen im Rahmen eines ohnehin anhängigen Rechtsstreits besteht (BSG, Urteil vom 20. April 2010, Az.: B 1/3 KR 22/08 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    Denn gesetzlich nicht vorgesehene, richterrechtlich geschaffene Rechtsmittel verstoßen im deutschen Recht gegen das Gebot der Rechtsmittelklarheit und sind somit nicht statthaft (BVerfGE 107, 395, 416; BSG a.a.O. m.w.N.; abweichend in Bezug auf überlange Verfahrensdauer im Rahmen einer Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde: BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    Es fehlt deshalb an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Arzneimitteltherapie, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf und diese Zulassung gerade für dasjenige Indikationsgebiet, in dem es im konkreten Fall eingesetzt werden soll, nicht erteilt worden ist (BSGE 93, 1 mit Nachweisen zur st. Rspr.).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (seit dem Urteil vom 19. März 2002, BSGE 89, 184) kann ein zugelassenes Arzneimittel grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 19/09
    Es bedarf jedoch dann einer grundrechtsorientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts, wenn eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende oder wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt, bei der die Anwendung der üblichen Standardbehandlung aus medizinischen Gründen ausscheidet und andere Behandlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (BVerfGE 115, 25; BSG, Urteil vom 27. März 2007, Az.: B 1 KR 17/06 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

  • OVG Berlin, 07.04.2005 - 5 B 8.03

    Ablehnung eines Nachzulassungsantrags; Fehlen einer verlängerbaren (fiktiven)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht