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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13   

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https://dejure.org/2015,12597
LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13 (https://dejure.org/2015,12597)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2015 - L 2 U 55/13 (https://dejure.org/2015,12597)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2015 - L 2 U 55/13 (https://dejure.org/2015,12597)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130 Abs 2 S 1 SGB 7, § 130 Abs 2 S 2 SGB 7, § 130 Abs 2 S 3 SGB 7, § 150 Abs 1 S 1 SGB 7, § 150 Abs 2 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - gesamtschuldnerische Beitragshaftung gem § 150 Abs 2 S 2 SGB 7 iVm § 130 Abs 2 SGB 7 - alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer bzw Bevollmächtigter einer deutschen unselbstständigen Zweigniederlassung einer nach englischem Recht ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 130 Abs 2 S 1 SGB 7, § 150 Abs 2 S 2 SGB 7, § 13d HGB, § 13e HGB, § 13f HGB, § 13g HGB, Art 49 AEUV, Art 54 AEUV
    Haftung eines Bevollmächtigten für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Insolvenz der deutschen Zweigniederlassung einer nach englischem Recht gegründeten Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung eines Geschäftsführers einer insolventen deutschen Zweigniederlassung einer walisischen Limited; Begriff des Firmensitzes; Sitz- und Gründungstheorie; Organisatorischer Mittelpunkt eines Unternehmens; Haftung einer GmbH ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sitz eines Unternehmens - Bevollmächtigtenhaftung - britische Li-mited - Geschäftstätigkeit nur in Deutschland - für das Unternehmen gewählte rechtliche Regelungen entscheidend - Gründungstheorie maßgeblich - organisatorischer Mittelpunkt nicht ausschlaggebend

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Sitz einer englischen Ltd. mit deutscher Zweigniederlassung (hier: wegen Haftung des Bevollmächtigten der Zweigniederlassung für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sitz eines Unternehmens - Bevollmächtigtenhaftung - britische Li-mited - Geschäftstätigkeit nur in Deutschland - für das Unternehmen gewählte rechtliche Regelungen entscheidend - Gründungstheorie maßgeblich - organisatorischer Mittelpunkt nicht ausschlaggebend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer GmbH nach englischem und walisischem Recht für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Sitz eines Unternehmens im Sinne des § 130 Abs. 2 SGB VII; Anforderungen an die Bestellung eines Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2078
  • NZI 2015, 1020
  • NZG 2015, 832
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 6 U 99/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - Bevollmächtigtenhaftung gem §§

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13
    Zur weiteren Begründung ihrer Berufung übersandte die Beklagte einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 18. Dezember 2013, Aktenzeichen S U 1/10, ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. März 2014, Aktenzeichen S 25 U 18/11, sowie ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2014, Aktenzeichen L 6 U 99/12.

    Daher wird es in Rechtsprechung und Schrifttum für naheliegend erachtet, zuvörderst auf den durch Rechtsnorm, Satzung (vgl. z. B. § 5 Aktiengesetz), Gesellschaftsvertrag (§ 4a GmbHG), Eintragung in das Handelsregister (§ 29 Handelsgesetzbuch - HGB -) oder durch sonstige rechtliche Regelung ersatzweise (§§ 24 und 83 BGB bei Vereinen und Stiftungen) bestimmten Sitz abzustellen (so Schmitt, SGB VII Kommentar, 4. Aufl. 2009, § 130 Rdnr. 5 m. w. N., LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2014, L 6 U 99/12, m. w. N., zitiert nach Juris).

    Weil Unternehmen mit Sitz im Inland keinen Bevollmächtigten bestellen müssen, § 130 Abs. 2 Satz 3 SGB VII das Gegenteil aber auch beim Vorhandensein einer inländischen Betriebsstätte eines Unternehmens ohne Sitz im Inland verlangt, kann bei klarem Gesetzeswortlaut und fehlenden anderslautenden gesetzgeberischen Hinweisen (siehe BT-Drucks. 13/2204, S. 107) allein die Existenz einer Zweigniederlassung nicht ohne Weiteres zu einem Sitz des Unternehmens im Inland führen (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2014, L 6 U 99/12, zitiert nach Juris).

  • BGH, 12.07.2011 - II ZR 28/10

    Internationale Zuständigkeit: Rückgriff auf die Gründungstheorie zur Bestimmung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13
    Der Bundesgerichtshof - BGH - habe sich in seinem Urteil vom 12. Juli 2011, Aktenzeichen II ZR 28/10, der Gründungstheorie - in Abgrenzung zu der u.a. im Schrifttum vertretenen Sitztheorie - angeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - L 17 U 235/08

    Beitrag - Beitragshaftung des Bevollmächtigten - kein inländischer Sitz eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13
    Jedenfalls solange, wie eine eindeutige rechtliche Anknüpfung möglich ist, richtet sich der "Sitz" nicht nach dem organisatorischen Mittelpunkt des Unternehmens, von dem aus der Betrieb kaufmännisch und technisch geleitet wird und wo sich die Betriebsanlagen befinden (so aber: Diel, in Hauck, Gesetzliche Unfallversicherung, Loseblatt Kommentar, Lfg. 1/15, § 130 Rdnr. 10; Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Loseblatt Kommentar, 13. Aufl./19. Lieferung 2015, § 130 Rdnr. 6, Köhler, in Becker, Franke, Molkentin, Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 4. Aufl. 2014, § 130 Rdnr. 2, jeweils m. w. N., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juli 2013, L 17 U 235/08, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9. März 1999, C-212/97, Rechtssache Centros; Urteil vom 5. November 2002, C-280/00, Rechtssache Überseering; Urteil vom 30. September 2003, C-167/01 Rechtssache Inspire Art Ltd.; alle veröffentlicht in Juris)ist die Sitztheorie mit der aufgezeigten Folge nicht mit der in Art. 43 und 48 EG-Vertrag (jetzt: Art. 49 und 54 AEUV) garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbar.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9. März 1999, C-212/97, Rechtssache Centros; Urteil vom 5. November 2002, C-280/00, Rechtssache Überseering; Urteil vom 30. September 2003, C-167/01 Rechtssache Inspire Art Ltd.; alle veröffentlicht in Juris)ist die Sitztheorie mit der aufgezeigten Folge nicht mit der in Art. 43 und 48 EG-Vertrag (jetzt: Art. 49 und 54 AEUV) garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbar.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - L 2 U 55/13
    Sofern durch die vorliegende Beitragserhebung eine Beschränkung der gemeinschaftsrechtlich abgesicherten Grundfreiheiten tatbestandlich in Betracht kommen sollte, wäre diese jedenfalls aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls - im Sinne einer Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit - gerechtfertigt (vgl. hierzu vor dem Hintergrund der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne der Artikel 49, 50 EGV bzw. Artikel 56, 57 AEUV durch eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft: EuGH, Urteil vom 5. März 2009, C-350/07, Rechtssache K Stahlbau GmbH, veröffentlicht in Juris, m. w. N.).
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