Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05 SO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26333
LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05 SO (https://dejure.org/2006,26333)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2006 - L 23 B 1099/05 SO (https://dejure.org/2006,26333)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - L 23 B 1099/05 SO (https://dejure.org/2006,26333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05
    6 Unabhängig davon, ob der Beklagte zu Recht dem angefochtenen Bescheid vom 02. September 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Januar 2005 zu Recht den Anspruch der Kläger auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz für die Zeit ab 01. September 2004 abgelehnt hat, steht dem Klagebegehren der Grundsatz "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" (BVerwGE 96, 152,157) entgegen.
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05
    8 Ausnahmen vom grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlich fortbestehenden Bedarfs bei zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter sind in zwei Fallgestaltungen anerkannt: in Eilfällen, um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen Willen (BVerwGE 26, 217,220, und bei Einlegung von Rechtsbehelfen, um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe Willen (vgl. BVerwGE 40, 343, 346; 90, 154,156).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05
    8 Ausnahmen vom grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlich fortbestehenden Bedarfs bei zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter sind in zwei Fallgestaltungen anerkannt: in Eilfällen, um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen Willen (BVerwGE 26, 217,220, und bei Einlegung von Rechtsbehelfen, um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe Willen (vgl. BVerwGE 40, 343, 346; 90, 154,156).
  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 23 B 1099/05
    8 Ausnahmen vom grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlich fortbestehenden Bedarfs bei zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter sind in zwei Fallgestaltungen anerkannt: in Eilfällen, um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen Willen (BVerwGE 26, 217,220, und bei Einlegung von Rechtsbehelfen, um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe Willen (vgl. BVerwGE 40, 343, 346; 90, 154,156).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht