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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13   

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LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13 (https://dejure.org/2013,48917)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 7 KA 16/13 (https://dejure.org/2013,48917)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - L 7 KA 16/13 (https://dejure.org/2013,48917)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 48/11 R

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Auch dem Urteil des BSG vom 15. August 2012 (Az.: B 6 KA 48/11 R) entnehme die Kammer nicht, dass hinsichtlich der beruflichen Ausbildung nicht von einer besseren Eignung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgegangen werden könne.

    Nach der vom BSG bestätigten Gleichstellung von psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Urteil vom 15. August 2012, a.a.O.) verbiete sich die Bevorzugung letzterer.

    Die Divergenz zwischen § 24 lit b) Satz 4 BedPlRL und § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V ist mithilfe einer Analogie dahin aufzulösen, dass die in § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V zum Ausdruck kommende Wertung auch für Sonderbedarfszulassungen, mithin im Rahmen von § 24 lit b) Satz 4 BedPlRL, gelten muss (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 48/11 R -, juris).

    Wegen der höherwertigen Grundqualifikation der psychologischen Psychotherapeuten - wie auch der Ärzte - (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 48/11 R -, juris) dürfen indes die Anforderungen an die fachliche Befähigung zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wohl hinter denen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zurückbleiben.

    Das Urteil des BSG vom 15. August 2012 (a.a.O.) belegt dies exemplarisch: das BSG bestätigte darin ausdrücklich eine Sonderbedarfszulassung einer psychologischen Psychotherapeutin "zur ausschließlichen psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen".

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Sozialgerichts, wonach eine Auswahlentscheidung insoweit unteilbar ist, als im Hinblick auf eine nur einmal zur Verfügung stehende Rechtsposition die Entscheidung für einen von mehreren Bewerbern notwendig auch die Ablehnung der anderen Bewerber beinhaltet (BSG, Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 11/03 R -, juris; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, juris; Schallen, Ärzte-ZV, 6. Aufl., § 16b Rd. 299; a.A. für das Krankenhausplanungsrecht: BVerwGE 132, 64, u.a. mit dem Argument, die Auswahlentscheidung stelle nur ein Begründungselement der Zulassungsentscheidung dar).

    Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage im Vertragsarztrecht und im Krankenhausplanungsrecht, für das das BVerwG (BVerwGE 132, 64) eine Aufhebung der Aufnahme in den Krankenhausplan schon deshalb für möglich hält, weil "das Vertrauen des Plankrankenhauses in die Konkurrenzlosigkeit seiner Rechtsstellung zerstört" sei, sobald "die erlangte Planposition des Dritten zugleich von einem Konkurrenten beansprucht wird" (unbeantwortet bleibt hierbei die Frage, ob der in den Krankenhausplan Aufgenommene nicht wenigstens Kenntnis von der Drittanfechtung haben muss und wodurch er diese Kenntnis erlangen kann oder muss).

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    cc) Diesen Verwerfungen ließe sich im Vertragsarztrecht auch nicht dadurch begegnen, dass unter Verzicht auf weitere Beiladungen den Zulassungsgremien bei einem Obsiegen des klagenden Konkurrenten (hier: der Klägerin) die rechtliche Möglichkeit eingeräumt wird, die Zulassung derjenigen, die im Verhältnis zu der nunmehr verdrängten beigeladenen Bewerberin rechtswidrig begünstigt wurden (im obigen Beispiel: der Bewerber auf Position 70), mit Wirkung ex nunc oder ex tunc zu beseitigen (in diesem Sinne: BVerwGE 80, 270 zu einem Konkurrentenstreit um Güterfernverkehrsgenehmigungen).

    Allerdings erscheint es auf den ersten Blick unzumutbar, von einem unterlegenen Bewerber die Anfechtung aller Zulassungen zu verlangen (vgl. insoweit auch BVerwGE 80, 270).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 28/13

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Über die in diesen beiden Verfahren eingelegten Berufungen der dortigen Klägerin bzw. des dortigen Klägers hat der Senat ebenfalls am heutigen Tag entschieden (L 7 KA 28/13 und L 7 KA 40/12).

    Da der Senat am heutigen Tag auch die beiden o.g. Parallelverfahren (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 28/13) entschieden hat, sieht er Anlass zu folgenden Klarstellungen: Zum Einen hat der Beklagte (selbstverständlich) nur über die Besetzung eines einzigen weiteren Vertragsarztsitzes zu entscheiden, auch wenn er in insgesamt drei selbständigen Rechtsstreiten hierzu verurteilt wurde.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Soweit sich die Sach- und Rechtslage für die zugelassenen Bewerber - hier die Beigeladene zu 1) - seit der letzten Verwaltungsentscheidung nachteilig verändert hat, ist auf diesen Zeitpunkt abzustellen (BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 81/03 R -, juris).

    Statthafte Klageart für den vorliegenden Fall einer sog. offensiven (verdrängenden) Konkurrentenklage ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 81/03 R -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 99/02
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Den Verwaltungsbehörden - hier: den Zulassungsgremien - ist hierdurch ein sog. Verfahrensermessen eingeräumt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Februar 2004 - L 3 KA 99/02 -, juris; von Wulffen, SGB X, 7.A., § 9 Rd. 8; Mutschler, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 9 Rd. 8; Rixen/Waschull, in: Diering/Timme/Waschull, Sozialgesetzbuch X, 3.A., § 9 Rd. 3), dessen Ausübung sie nicht näher begründen müssen (LSG Niedersachsen-Bremen a.a.O.).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Sozialgerichts, wonach eine Auswahlentscheidung insoweit unteilbar ist, als im Hinblick auf eine nur einmal zur Verfügung stehende Rechtsposition die Entscheidung für einen von mehreren Bewerbern notwendig auch die Ablehnung der anderen Bewerber beinhaltet (BSG, Urteil vom 5.11.2003 - B 6 KA 11/03 R -, juris; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, juris; Schallen, Ärzte-ZV, 6. Aufl., § 16b Rd. 299; a.A. für das Krankenhausplanungsrecht: BVerwGE 132, 64, u.a. mit dem Argument, die Auswahlentscheidung stelle nur ein Begründungselement der Zulassungsentscheidung dar).
  • OVG Berlin, 07.02.2001 - 3 K 17.00
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Schon hier kommt der das gesamte Kostenrecht prägende Grundsatz zum Tragen, dass Kosten stets möglichst gering zu halten sind (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10.A., § 193 Rd. 7; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 613, m.w.N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2012 - L 29 SF 552/11 -, juris).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Dies entspricht im Übrigen der Rechtslage in anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Hochschulzulassungsrecht (vgl. BVerfGE 39, 258).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 29 SF 552/11

    Untätigkeitsklage; Fortsetzung des Rechtsstreits und Wegfall des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
    Schon hier kommt der das gesamte Kostenrecht prägende Grundsatz zum Tragen, dass Kosten stets möglichst gering zu halten sind (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10.A., § 193 Rd. 7; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 613, m.w.N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2012 - L 29 SF 552/11 -, juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 15/84

    Zulässigkeit der Teilanfechtungsklage - Teilanfechtungsklage - Beteiligung eines

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 40/12

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung für

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung -

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 28/13

    Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage

    Über die in diesen beiden Verfahren eingelegten Berufungen der dortigen Klägerin bzw. des dortigen Klägers hat der Senat ebenfalls am heutigen Tag entschieden (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 40/12).

    Da der Senat am heutigen Tag auch die beiden o.g. Parallelverfahren (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 28/13) entschieden hat, sieht er Anlass zu folgenden Klarstellungen: Zum Einen hat der Beklagte (selbstverständlich) nur über die Besetzung eines einzigen weiteren Vertragsarztsitzes zu entscheiden, auch wenn er in insgesamt drei selbständigen Rechtsstreiten hierzu verurteilt wurde.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 40/12

    Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage

    Da der Senat am heutigen Tag auch die beiden o.g. Parallelverfahren (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 28/13) entschieden hat, sieht er Anlass zu folgenden Klarstellungen: Zum Einen hat der Beklagte (selbstverständlich) nur über die Besetzung eines einzigen weiteren Vertragsarztsitzes zu entscheiden, auch wenn er in insgesamt drei selbständigen Rechtsstreiten hierzu verurteilt wurde.
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