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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,21109)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,21109)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 2 U 13/09 (https://dejure.org/2010,21109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 56 SGB 7
    Medizinische Voraussetzungen eines CRPS; somatoforme Schmerzstörung; Abgrenzung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung eines chronischen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) als Unfallfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer auf einen Arbeitsunfall zurückzuführenden Gesundheitsstörung zur Gewährung einer Verletztenrente; Erforderliche Abgrenzung eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) von Pseudodystrophien hinsichtlich der Gewährung einer Verletzenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 06. April 1989, Az. 2 RU 69/87, zitiert nach Juris; Urteil vom 02. Februar 1978, Az. 8 RU 66/77, BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitsschädigung im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG Urteil vom 02. Mai 2001, Az. B 2 U 16/00 RSozR 3-2200 § 551 RVO Nr. 16 m. w. N.).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 2 U 13/09
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 06. April 1989, Az. 2 RU 69/87, zitiert nach Juris; Urteil vom 02. Februar 1978, Az. 8 RU 66/77, BSGE 45, 285, 286).
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