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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11   

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https://dejure.org/2013,8854
LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11 (https://dejure.org/2013,8854)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 11 SB 107/11 (https://dejure.org/2013,8854)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 11 SB 107/11 (https://dejure.org/2013,8854)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
    Wer diese Voraussetzungen - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 SB 7/01 R - juris).

    Das Bundessozialgericht hat in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, dass die für das Merkzeichen "aG" geforderte große körperliche Anstrengung gegeben sein dürfte, wenn der Betroffene bereits nach einer Wegstrecke von 30 Metern wegen Erschöpfung eine Pause einlegen muss (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 SB 7/01 R - juris).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
    Nur kurzes Pausieren mit anschließendem Fortsetzen des Weges ohne zusätzliche Pausen ist im Hinblick auf die von den Vergleichsgruppen gebildeten Maßstab zumutbar (vgl. zu Vorstehendem BSG, Urteile vom 29. März 2007 - B 9a SB 1/06 R und 5/05 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
    Insgesamt beträgt seine zumutbare Gehstrecke mit Pausen mindestens 100 bis 200 Meter (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2000 - B 9 SB 9/01 R - juris, wo das dortige LSG "in den Entscheidungsgründen [...] im Wesentlichen [ausgeführt hatte], der Kläger könne noch Wegstrecken von 100 bis 300 m zurücklegen").
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 erster Halbsatz VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO aufgeführten schwerbehinderten Menschen oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29. März 2007 - B 9a SB 5/05 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Rechtsgrundlage -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
    Denn ungeachtet der Frage, ob die Regelungen der VersMedV zum Merkzeichen "aG" rechtswirksam erlassen worden sind (vgl. hierzu verneinend: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2010 - L 8 SB 3119/08 - und Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10 - beide bei juris), liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für den von dem Kläger begehrten Nachteilsausgleich auch ohne Berücksichtigung dieser Regelungen nicht vor.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 11 SB 107/11
    Denn ungeachtet der Frage, ob die Regelungen der VersMedV zum Merkzeichen "aG" rechtswirksam erlassen worden sind (vgl. hierzu verneinend: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2010 - L 8 SB 3119/08 - und Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 8 SB 2294/10 - beide bei juris), liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen für den von dem Kläger begehrten Nachteilsausgleich auch ohne Berücksichtigung dieser Regelungen nicht vor.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 11 SB 257/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Gleichstellung mit Personengruppe der

    Anspruchsgrundlage für die begehrte Feststellung ist § 69 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) (vgl. zum Merkzeichen "aG" die Urteile des Senats vom 24. April 2011 - L 11 SB 107/11 - und vom 14. August 2013 - L 11 SB 267/12 - beide bei juris).
  • SG Aachen, 18.06.2013 - S 12 SB 1015/12

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens aG; Bestimmung der Höhe

    Wie oben bereits dargestellt, liegt beim Kläger derzeit auch noch kein GdB allein für die Lungenerkrankung vor, die einen Einzel-GdB von 80 rechtfertigte (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.04.203 - L 11 SB 107/11 = juris Rn. 49; Nieder, in: Nieder/Losch/Thomann, Behinderungen zutreffend einschätzen und begutachten, 2012, S. 131).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 10 SB 30/13
    Im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nimmt das erkennende Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die insoweit zutreffenden Ausführungen des SG in seiner angefochtenen Entscheidung (S. 6 und 7 der Ausfertigung; vgl auch BSG Urteil vom 29. März 2007, B 9a SB 1/06 R; BayLSG Urteil vom 27. Mai 2010, L 15 SB 155/07 = Breithaupt 2010 861 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013, L 11 SB 107/11).
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