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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11   

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https://dejure.org/2013,12009
LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11 (https://dejure.org/2013,12009)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 18 AL 135/11 (https://dejure.org/2013,12009)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 18 AL 135/11 (https://dejure.org/2013,12009)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Bezogen auf die hier streitentscheidenden Normen der §§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 SGB X bedeutet dies, dass die Beweis- bzw. Feststellungslast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen einer anfänglichen bzw. nachträglichen Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich die Behörde trägt (vgl. BSG, Urteile vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - und vom 8. September 2010 - B 11 AL 4/09 R - juris, mwN).

    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Alhi angenommen (BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -).

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, S. 28, S. 32 mwN).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Eine Beweislastumkehr ist für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl. insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, das heißt, wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Eine Beweislastumkehr ist für bestimmte Fallgestaltungen anerkannt, in denen etwa der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl. insgesamt BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; auch BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5), also etwa in Konstellationen, in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, das heißt, wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Alhi angenommen (BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Alhi angenommen (BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate des Bundessozialgerichts haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Alhi angenommen (BSGE 96, 238, 245f., BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R, vom 21. März 2007 - B 11a AL 13/06 R - und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Bezogen auf die hier streitentscheidenden Normen der §§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 SGB X bedeutet dies, dass die Beweis- bzw. Feststellungslast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen einer anfänglichen bzw. nachträglichen Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes grundsätzlich die Behörde trägt (vgl. BSG, Urteile vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - und vom 8. September 2010 - B 11 AL 4/09 R - juris, mwN).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - L 18 AL 135/11
    Die Verteilung der Beweislast bestimmt sich nach der für den Rechtsstreit maßgeblichen materiell-rechtlichen Norm (BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 71, 256, 260 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, S. 28, S. 32 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 348/11

    Umkehr der Beweislast bei Schwarzarbeit nach Einreichen von falschen

    Der Senat hat die Akten aus einem Parallelverfahren vor dem 18. Senat des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg (L 18 AL 135/11) beigezogen und ausgewertet.

    Zur Umkehr der Beweislast hat der 18. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24. April 2013 in einem Parallelverfahren (L 18 AL 135/11, zitiert nach juris) die Ansicht vertreten, eine Beweislastumkehr käme in der vorliegenden Fallgestaltung nicht in Betracht, weil die Frage einer für den Arbeitslosenhilfe-Anspruch wesentlichen Aufnahme einer Beschäftigung sowohl die Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wie die der Beklagten gleichermaßen betreffe.

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