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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08   

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https://dejure.org/2010,17390
LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08 (https://dejure.org/2010,17390)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2010 - L 21 R 1889/08 (https://dejure.org/2010,17390)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - L 21 R 1889/08 (https://dejure.org/2010,17390)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 15.10.2008 - L 1 R 504/08

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2007 in Höhe von 0,54% -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    Andererseits führen diese Maßnahmen nicht dazu, dass die Rente ihre Funktion als substanzielle Alterssicherung verliert (vgl. ausführlich Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Oktober 2008 - L 1 R 504/08 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4018/04

    Höhe der Anpassung der Regelaltersrente; Kombinierte Anfechtungsklage und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    Auch von den Rentenbeziehern kann ein sozialverträglich ausgestalteter Anteil eingefordert werden, wobei zwar ein Eingriff in die eigentliche Substanz ausscheidet, jedoch bei der Rentenanpassung möglich ist (Urteil des LSG Bayern vom 10. Mai 2006, Az.: L 1 R 4018/04).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    Zutreffend hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 31. Juli 2002 (B 4 RA 120/00, zitiert nach Juris) ausgeführt, dass Art. 3 Abs. 1 GG erst dann verletzt ist, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seiner Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt und dass dies bei einer prozentual gleichen Anpassung der Renten in West und Ost nicht gegeben ist.
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    Der Rentenanpassungsbescheid bildet einen selbständigen Streitgegenstand, in ihm wird nicht über den Geldwert der Rente, sondern ausschließlich über den Grad der Anpassung, d.h. über die wertmäßige Fortschreibung eines (bereits zuerkannten) Werts des Rechts auf Rente, entschieden (vgl. BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 m. w. N.).
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    22 Weder die der Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 zu Grunde liegende Vorschrift des § 255 e SGB VI (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R - und vom 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R - jeweils Juris)noch die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift durch die Beklagte verstößt gegen höherrangiges Recht.
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    Das BSG hat im Übrigen zur Frage, ob die Aussetzung der sich aus § 68 SGB VI eigentlich ergebenden Rentenanpassung 2004 infolge Art. 2 des 2. SGB VI-Änderungsgesetzes entgegen § 69 Abs. 1 SGB VI zu beanstanden war, darauf hingewiesen, dass das GG keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein Anspruch auf höhere Rentenzahlung gegen die Rentenversicherungsträger ergeben könnte und keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht festgestellt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az.: B 4 RA 51/05 R).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    22 Weder die der Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 zu Grunde liegende Vorschrift des § 255 e SGB VI (vgl. BSG, Urteile vom 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R - und vom 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R - jeweils Juris)noch die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift durch die Beklagte verstößt gegen höherrangiges Recht.
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
    Zunächst ist festzuhalten, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Regelungen zur Rentenanpassung ein breites Einschätzungsrecht zusteht und sich die verfassungsrechtliche Prüfungskompetenz auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (vgl. BVerfGE 76, 220, 241).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 1 R 235/10

    Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2007

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat dazu ausgeführt (Urteil vom 24. Juni 2010 - L 21 R 1889/08 - Rdnr. 23):.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10
    Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Landessozialgerichte bereits entschieden haben, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und das Grundgesetz keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein höherer Rentenanspruch gegen den Rentenversicherungsträger ergeben könnte (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - L 21 R 1889/08; LSG Bayern, Urteil vom 15. Oktober 2008 - L 1 R 504/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juni 2009 - L 2 R 87/09).
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