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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15   

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https://dejure.org/2016,48863
LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15 (https://dejure.org/2016,48863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2016 - L 24 KA 25/15 (https://dejure.org/2016,48863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2016 - L 24 KA 25/15 (https://dejure.org/2016,48863)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87b SGB 5
    M-GV/A-RLV Vertrag Brandenburg 2011 - Jungpraxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arztrelevantes Regelleistungsvolumen; Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten; Anfangsphase der vertragsärztlichen Tätigkeit; Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arztrelevantes Regelleistungsvolumen; Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten; Anfangsphase der vertragsärztlichen Tätigkeit; Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung

  • rechtsportal.de

    Arztrelevantes Regelleistungsvolumen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung ab Quartal I/09 | Regelleistungsvolumen (RLV)/QZV | Honorarregelungen für sog. Jungpraxen (KV Brandenburg)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Es sei in der Rechtsprechung des BSG zwar bisher offengelassen worden, ob auch eine Steigerungsmöglichkeit in der Form gewährt werden könne oder müsse, dass statt eines Fallzahlzuwachses zumindest gleichberechtigt daneben auch eine Fallwertsteigerung zu berücksichtigen sei, die etwa auf eine Veränderung in der Morbidität des behandelten Patientenstammes oder einer Veränderung der Behandlungsausrichtung beruhen könne (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R; Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 1/09 R - und Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R).

    In der bisherigen Rechtsprechung des BSG sei offengelassen worden, ob die Möglichkeit, den durchschnittlichen Umsatz der Fachgruppe zu erreichen, alleine durch eine Fallzahlerhöhung oder auch durch eine Fallwerterhöhung erreicht werden können müsse (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R -).

    Ganz allgemein habe das BSG in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 6/13 R) zutreffend ausgeführt, dass eine Vergütung mit festen Euro-Beträgen nur in einem Idealfall in Betracht komme, dass vielmehr eine feste, begrenzte Gesamtvergütung die Vergütung aller vertragsärztlichen Leistungen mit einem garantierten Punktwert ausschließe und Mengenbegrenzungen und Quotierungen unvermeidlich seien (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R).

    Sie verweist zwar zutreffend, dass es das BSG bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob Praxen in der Aufbauphasen die Möglichkeit haben können oder müssen, Honorarsteigerungen durch Fallwerterhöhungen zu erreichen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Juli 2013 -B 6 KA 44/12 R- Rdnr. 19 mit Bezugnahme u. a. auf Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 45, Rdnr. 27).

    Für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen hat das BSG auch in jüngerer Zeit Bestimmungen, die ein Honorarwachstum innerhalb eines gewissen Zeitraums unterbinden, nicht ausgeschlossen, sofern die Praxen in der Zeit danach noch effektive, d. h. realistische, Möglichkeiten hätten, den Durchschnittsumsatz zu erreichen (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R- .Rdnr. 39).

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Das BSG betone aber gerade hierzu, dass neugegründete Praxen von jeglicher Honorarzuwachsbegrenzung freizustellen seien (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R).

    Es sei in der Rechtsprechung des BSG zwar bisher offengelassen worden, ob auch eine Steigerungsmöglichkeit in der Form gewährt werden könne oder müsse, dass statt eines Fallzahlzuwachses zumindest gleichberechtigt daneben auch eine Fallwertsteigerung zu berücksichtigen sei, die etwa auf eine Veränderung in der Morbidität des behandelten Patientenstammes oder einer Veränderung der Behandlungsausrichtung beruhen könne (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R; Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 1/09 R - und Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R).

    Dass jedenfalls nur besondere Umstände für eine Fallwerterhöhung maßgeblich sein könnten, habe auch das BSG in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 so gesehen (B 6 KA 5/08 R).

    Sie verweist zwar zutreffend, dass es das BSG bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob Praxen in der Aufbauphasen die Möglichkeit haben können oder müssen, Honorarsteigerungen durch Fallwerterhöhungen zu erreichen (vgl. BSG, Urt. v. 17. Juli 2013 -B 6 KA 44/12 R- Rdnr. 19 mit Bezugnahme u. a. auf Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 5/08 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 45, Rdnr. 27).

    Das BSG hat auch in der von der Klägerin angeführten Entscheidung vom 28. Januar 2009 (Urteil; B 6 KA 5/08 R) ausgeführt, dass allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen die Möglichkeit einzuräumen sei, durch Umsatzsteigerungen jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufschließen zu können.

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Ganz allgemein habe das BSG in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 6/13 R) zutreffend ausgeführt, dass eine Vergütung mit festen Euro-Beträgen nur in einem Idealfall in Betracht komme, dass vielmehr eine feste, begrenzte Gesamtvergütung die Vergütung aller vertragsärztlichen Leistungen mit einem garantierten Punktwert ausschließe und Mengenbegrenzungen und Quotierungen unvermeidlich seien (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R).

    Vereinfacht dargestellt, ergibt sich die Höhe des arzt- und praxisbezogenen RLV aus der Multiplikation der Fallzahl des Arztes im Vorjahresquartal mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert (Bundessozialgericht -BSG-, Urt. vom 11. Dezember 2013 -B 6 KA 6/13 R- Rdnr. 20).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich zudem der einzelne Arzt im Rahmen einer Inzidentprüfung der für die Vergütungshöhe maßgeblichen Vorschriften des EBM und des Honorarverteilungsmaßstabs nur dann auf den Grundsatz der angemessenen Vergütung ärztlicher Leistungen berufen, wenn durch die zu niedrige Honorierung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes - beziehungsweise zumindest hinsichtlich eines Teilgebiets und als Folge davon auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem beteiligten ärztlichen Leistungserbringer gefährdet wäre oder dann, wenn in einem - fachlichen oder örtlichen -Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und dadurch in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist ( BSG, B. v. 11. März 2009 -B 6 KA 31/08 B- Rdnr. 11 mit umfangreichen Nachweisen).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Dies bedeute jedoch nicht, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten (a. a. O., Rdnr. 28 mit Bezugnahme auf BSGE 92, 10, 92, 233, jeweils Rdnr. 18).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    (BSG, Urteil vom 14. März 2010 - B 6 KA 54/00 R).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfasst grundsätzlich den Anspruch des Arztes auf Honorierung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 88, 145, 159; 101, 331, 346).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfasst grundsätzlich den Anspruch des Arztes auf Honorierung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 88, 145, 159; 101, 331, 346).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Als überdurchschnittlich wird in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BSG zur Anerkennung eines Versorgungsschwerpunktes jedoch jeweils eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. ein Anteil der Spezialleistungen von mindestens 20 % angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 18/10 R - Rdnr. 23 mit Bezug auf BSGE 87, 112, 117 und weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - L 24 KA 9/15

    Ermächtigung - Anpassungsfaktor - RLV - M-GV - A-RLV Vertrag Brandenburg 2011

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - L 24 KA 25/15
    Die Umsetzung der Honorarregelungen im Land Brandenburg durch den M-GVA/A-RLV entspricht den Vorgaben des Bewertungsausschusses (so bereits Beschluss des Senats vom 20. Februar 2015 -L 24 KA 98/13 juris-Rdnr. 28ff sowie Urteile vom 6. Oktober 2015 -L 24 KA 65/14- juris-Rdnr.49ff sowie vom 18. März 2016 -L 24 KA 22/15- jeweils für 2010 und Urteil vom 18. März 2016 -L 24 KA 9/15- juris-Rdnr.44ff für 2011):.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2015 - L 24 KA 65/14

    Regelleistungsvolumen - qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - L 24 KA 22/15

    Berufsausübungsgemeinschaft - Praxisbesonderheit - Mammographie - RLV -

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - L 24 KA 98/13

    Regelleistungsvolumen

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 24 KA 35/15
    Die Umsetzung der Honorarregelungen im Land Brandenburg durch die jeweils geltenden M-GV/A-RLV entspricht den Vorgaben des (E)BewA (so bereits Beschluss des Senats vom 20. Februar 2015 -L 24 KA 98/13 juris-Rdnr. 28ff sowie Urteile vom 6. Oktober 2015 -L 24 KA 65/14- juris-Rdnr.49ff sowie vom 18. März 2016 -L 24 KA 22/15- jeweils für 2010 und Urteile vom 18. März 2016 -L 24 KA 9/15- juris-Rdnr.44ff sowie vom 24. November 2016- L 24 KA 25/15 -, juris-Rdnr. 45f) für 2011):.
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