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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09   

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https://dejure.org/2010,12424
LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09 (https://dejure.org/2010,12424)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 34 AS 24/09 (https://dejure.org/2010,12424)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 34 AS 24/09 (https://dejure.org/2010,12424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 SGB 2, § 23 SGB 2
    Kostenübernahme für Bekleidung als Sonderbedarf der Erstausstattung durch den Grundsicherungsträger; Erstausstattung - Gegenwärtigkeitsprinzip - Leistungen für die Vergangenheit - Bedarfsdeckungsprinzip - Surrogat

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 SGB 2, § 23 SGB 2
    Erstausstattung - Gegenwärtigkeitsprinzip - Leistungen für die Vergangenheit - Bedarfsdeckungsprinzip - Surrogat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstausstattung für Bekleidung bei Gewichtsabnahme und dadurch bedingter Veränderung der Konfektionsgröße um zwei Größen; Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Bekleidungsbeihilfe nach erfolgtem Kauf von neuer Bekleidung wegen erheblicher Gewichtsabnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Daraus, dass es um einen gegenwärtigen Bedarf geht, folgt, dass Hilfe für die Vergangenheit als Notlagenhilfe "denkgesetzlich ausgeschlossen" ist (BVerwGE 26, 217, 220).

    Andererseits darf die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittene Leistung nicht zu einer bloßen Entschädigung für erlittenes Unrecht werden (BVerwGE 26, 217, 220).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Leistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237; 66, 335, 338; 90, 154, 156, Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 16/08 R, zitiert nach Juris-Datenbank).

    Ein Anspruch gegen den Beklagten besteht damit nicht, denn an die Stelle des - unterstellten-ursprünglichen Bedarfs ist keine vergleichbare Belastung als Surrogat getreten (vergleiche BSG, Urteil vom 29. September 2009, B 8 SO 16/08 R, a.a.O.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Im Hinblick auf einen möglichen Leistungsanspruch nach § 73 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - war das Land Berlin als zuständiger Träger der örtlichen Sozialhilfe und möglicher Leistungsverpflichteter gem. § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl. zur notwendigen Beiladung des Sozialhilfeträgers Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 7. November 2006, Az.: B 7b 14/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

    Diese Besondere Bedarfslage muss eine Aufgabe von besonderem Gewicht darstellen, ohne dabei zu einer allgemeinen Auffangnorm zu mutieren (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 14/06, zitiert nach Juris-Datenbank).

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Leistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237; 66, 335, 338; 90, 154, 156, Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 16/08 R, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Leistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237; 66, 335, 338; 90, 154, 156, Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 16/08 R, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Leistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237; 66, 335, 338; 90, 154, 156, Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 2009, Az.: B 8 SO 16/08 R, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Es handelt sich insoweit um einen abtrennbaren eigenständigen Streitgegenstand (vgl. zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Urteil des BSG vom 19. September 2008, Az.: B 14 AS 64/07, zitiert nach Juris - Datenbank).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Denn das Recht der Existenzsicherung gehört zu den Sozialleistungssystemen, die vom Finalprinzip geprägt sind (BVerwGE 99, 149, 156).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Im Bereich der Sozialhilfe ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient (so genanntes Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
    Den Anspruch auf eine höhere Regelleistung hat die Klägerin jedoch erst mit Schriftsatz an das Gericht vom 3. März 2008 gerichtlich geltend gemacht Die Klageerweiterung ist nicht sachdienlich und der Beklagte hat sich hierauf nicht rügelos eingelassen, § 99 SGG, sie ist deshalb unzulässig (vgl. BVerwGE 105, 288).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 17.07.2009 - AS 19/09

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

  • LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Anspruch auf Bekleidungserstausstattung

    Solche außergewöhnlichen Umstände können in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen - im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind - nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 23.3.2010 - B 14 AS 81/08 R; LSG Berlin-Bbg., Urt. v. 25.2.2010 - L 34 AS 24/09; LSG NW, Urt. v. 17.9.2008 - L 12 AS 57/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2015 - L 11 AS 1380/13
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2010 (L 34 AS 24/09) betraf eine Kostenübernahme für Bekleidung als Sonderbedarf der Erstausstattung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2015 - L 11 AS 1397/13
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2010 (L 34 AS 24/09) betraf eine Kostenübernahme für Bekleidung als Sonderbedarf der Erstausstattung.
  • VG Minden, 25.02.2011 - 6 K 2631/10

    Auswirkungen eines dem Wohngeldamt nicht mitgeteilten Umzugs in eine teurere

    vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.2.2010 - L 34 AS 24/09 -, Juris, Rn. 26 f., m.w.N.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2015 - L 11 AS 1352/13
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2010 (L 34 AS 24/09) betraf eine Kostenübernahme für Bekleidung als Sonderbedarf der Erstausstattung.
  • SG Oldenburg, 30.04.2010 - S 42 AS 778/10
    Ein Erstausstattungsfall wird dabei insbesondere auch bei einer starken Gewichtsabnahme angenommen (Mün-der in: LPK-SGB 11, 3. Auflage, § 23 Rn. 32, Lang/Blüggel in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 23 Rn. 104, Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, § 23 Rn. 364, Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2010, L 34 AS 24/09).
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