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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03   

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https://dejure.org/2006,23688
LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03 (https://dejure.org/2006,23688)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2006 - L 12 RA 72/03 (https://dejure.org/2006,23688)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2006 - L 12 RA 72/03 (https://dejure.org/2006,23688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch nach auf Rücknahme eines die Versicherungspflicht feststellenden Bescheides; Voraussetzung für den Eintritt einer Versicherungspflicht für Selbstständige; Übernahme der Stellung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft; Auslegung eines Antrags auf ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Er verpflichtet den Versicherungsträger, die Rechtslage herzustellen, die eingetreten wäre, wenn er seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, sofern dies mit rechtlich zulässigen Amtshandlungen erreicht werden kann (BSG, Urteil v. 26. April 2005 - B 5 RJ 6/04 R - ; Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R , jeweils veröffentlicht in Juris).

    Die Beratungspflicht (§ 14 SGB I) umfasst die Vermittlung von Informationen, die der Einzelne benötigt, um seine Rechte nach dem Sozialgesetzbuch ausüben zu können, wohingegen die Auskunftspflicht (§ 15 SGB I) sich auf Antworten auf gestellte Fragen beschränkt (BSG, Urteil v. 26. April 2005 - B 5 RJ 6/04 R ).

    Zwar muss ein Sozialversicherungsträger von sich aus auf bestehende Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen, da ihm die Interessen des Versicherten anvertraut sind (BSG, Urteil v. 26. April 2005, - B 5 RJ 6/04 R - ).

  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 17/98 R

    Widerruf des Arbeitslosengeldantrages - Anfechtung des Arbeitslosengeldantrages

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Die in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anerkannte freie Widerruflichkeit gestellter Anträge endet (jedenfalls) mit Eintritt der Bestandskraft des auf den Antrag hin ergangenen Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R - Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 13/99 R - , jeweils veröffentlicht in Juris).

    Er verpflichtet den Versicherungsträger, die Rechtslage herzustellen, die eingetreten wäre, wenn er seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, sofern dies mit rechtlich zulässigen Amtshandlungen erreicht werden kann (BSG, Urteil v. 26. April 2005 - B 5 RJ 6/04 R - ; Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R , jeweils veröffentlicht in Juris).

  • LSG Saarland, 02.09.2005 - L 7 RJ 57/04
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Zu den möglichen Rechtsfolgen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs mag gehören, dass ein Antrag auf Eintritt von Pflichtversicherung als nicht gestellt gilt (so ausdrücklich Kasseler Kommentar-Gürtner § 4 SGB VI Rdnr. 3, zweifelnd aber LSG für das Saarland, Urt. v. 2. September 2005 - L 7 RJ 57/04 - , veröffentlicht in Juris).

    Da sich die Beratungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung auf Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch beschränkt, ist unerheblich, welche Sicherungsmöglichkeiten die private Versicherungswirtschaft anbietet (LSG für das Saarland, Urt. v. 2. September 2005 - L 7 RJ 57/04 - , veröffentlicht in Juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2003 - L 6 RA 52/02

    Rentenversicherungsträger - Beratungspflicht - Indizien für Beantragung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Das LSG Rheinland-Pfalz (Hinweis auf Urteil vom 29. Januar 2003 - L 6 RA 52/02 ) habe einen Herstellungsanspruch daraus abgeleitet, dass keine Beratung zu den Möglichkeiten einer Antragspflichtversicherung erfolgt sei.
  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R

    Erziehungsgeld, Einkommensberechnung bei voraussichtlichem Einkommen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Die in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anerkannte freie Widerruflichkeit gestellter Anträge endet (jedenfalls) mit Eintritt der Bestandskraft des auf den Antrag hin ergangenen Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R - Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 EG 13/99 R - , jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Stellt ein Versicherter dagegen gezielte Fragen und macht seine Unsicherheit deutlich oder ergibt sich anderweitig ein besonderer Beratungsbedarf, muss eine individuelle (schriftliche oder mündliche) Beratung erfolgen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988 12 RK 7/87 ; Urteil vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 , jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Gegebenenfalls sind auch besondere Hinweise erforderlich, welche über die Aushändigung eines allgemein formulierten Merkblatts hinausgehen (BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 ).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 7/87

    Anforderungen an die Nachentrichtung von Arbeiterrentenversicherungsbeiträgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Stellt ein Versicherter dagegen gezielte Fragen und macht seine Unsicherheit deutlich oder ergibt sich anderweitig ein besonderer Beratungsbedarf, muss eine individuelle (schriftliche oder mündliche) Beratung erfolgen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988 12 RK 7/87 ; Urteil vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 , jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - L 12 RA 72/03
    Selbst wenn ein Antrag auf Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Regeln angefochten werden könnte (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23. Oktober 2003 - B 4 RA 27/03 R = SozR 4-2600 § 7 Nr. 1), würde eine Anfechtungserklärung des Klägers nicht entsprechend § 142 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit des gestellten Antrags führen.
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