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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15   

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https://dejure.org/2016,12272
LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15 (https://dejure.org/2016,12272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - L 17 EG 10/15 (https://dejure.org/2016,12272)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - L 17 EG 10/15 (https://dejure.org/2016,12272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2c Abs 1 S 2 BEEG, § 2 Abs 7 S 2 BEEG vom 09.12.2010, § 611 BGB, § 130 Abs 1 SGG, R 39b.2 Abs 2 S 2 Nr 1 LStR 2013
    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge - Wille der Arbeitsvertragsparteien - keine Bindung der Lohnsteuerrichtlinie - sozialgerichtliches Verfahren - Grundurteil ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 7 S 2 BEEG, § 2c Abs 1 S 2 BEEG
    Elterngeld - Bemessung - Berücksichtigung sonstiger Bezüge - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - 13. und 14. Monatsgehalt - Lohnsteuerrichtlinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterngeld; Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld; Sonstige Bezüge; Laufender Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld; Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld; Sonstige Bezüge; Laufender Arbeitslohn

  • rechtsportal.de

    Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachts- und Urlaubsgeld kann doch Elterngeld erhöhen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weihnachts- und Urlaubsgeld kann Elterngeld erhöhen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Es werde nicht in Frage gestellt, dass bei der Befolgung des Wortlauts von R 39b.2 Abs. 2 Nr. 1 Lohnsteuerrichtlinie (LStR) die Klage unbegründet wäre und das Bundessozialgericht (BSG) in den Urteilen vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R, B 10 EG 14/13 R) nicht über einen Sachverhalt mit 13. und 14. Monatsgehalt entschieden habe.

    Die Regelmäßigkeit einer Gehaltszahlung sei unter Betrachtung des Zeitraums von einem Jahr zu ermitteln (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26. März 2014, B 10 EG 14/13 R).

    Nachzahlungen liegen auch vor, wenn Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres später als drei Wochen nach Ablauf dieses Jahres zufließt (Nr. 8) (zitiert nach BSG, Urteil vom 26. März 2014, B 10 EG 14/13 R, juris, Rn. 22).

    Gleichwohl sieht sich der erkennende Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zu § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF zu einer eigenen Prüfung veranlasst, ob sich bei den als Urlaubs- und Weihnachtsgeld deklarierten Zahlungen tatsächlich um sonstige Bezüge oder laufenden Arbeitslohn handelt, denn nach der Entscheidung des BSG vom 26. März 2014 (aaO, Rn. 35) hat die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF (jetzt § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG) der bisherigen Rechtsprechung nicht die Grundlage entzogen (dazu auch Hessisches LSG, L 5 EG 23/14, Urteil vom 16. Oktober 2015, Rn. 32; LSG Hamburg, Urteil vom 23. April 2014, L 2 EG 7/13, Rn. 19; beide juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und des SG sind die im Bemessungszeitraum als Urlaubs- und Weihnachtsgeld deklarierten Zahlungen im Mai 2013 und November 2013 als laufender Arbeitslohn und nicht als sonstige Bezüge iS des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG einzuordnen und daher bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 10 EG 20/11 R; LSG Hamburg, Urteil vom 23. April 2015, L 1 EG 5712; juris).

    Auch dürfte diese Einordnung dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, der mit der zum 1. Januar 2011 erfolgten Änderung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF die Auswirkungen der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 3/09 R, juris) korrigieren und bewusst das hier als Urlaubs- und Weihnachtsgeld deklarierte 13. und 14. Monatsgehalt (siehe dazu § 4 Abs. 1 Arbeitsvertrag) nicht in das Bemessungseinkommen einfließen lassen wollte (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012, aaO, Rn. 61f).

    Nach den Kriterien des BSG zu § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF (dazu Urteil vom 29. August 2012, aaO, Rn. 63 ff) liegen im Bemessungszeitraum mehrmals (zweimalig) erfolgte Zahlungen vor, die Teil der Gesamtvergütung der Arbeitsleistung im Zwölfmonatszeitraum sind.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Auch dürfte diese Einordnung dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, der mit der zum 1. Januar 2011 erfolgten Änderung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF die Auswirkungen der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 (B 10 EG 3/09 R, juris) korrigieren und bewusst das hier als Urlaubs- und Weihnachtsgeld deklarierte 13. und 14. Monatsgehalt (siehe dazu § 4 Abs. 1 Arbeitsvertrag) nicht in das Bemessungseinkommen einfließen lassen wollte (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012, aaO, Rn. 61f).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Es werde nicht in Frage gestellt, dass bei der Befolgung des Wortlauts von R 39b.2 Abs. 2 Nr. 1 Lohnsteuerrichtlinie (LStR) die Klage unbegründet wäre und das Bundessozialgericht (BSG) in den Urteilen vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R, B 10 EG 14/13 R) nicht über einen Sachverhalt mit 13. und 14. Monatsgehalt entschieden habe.
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Der geltend gemachte Anspruch auf Elterngeld und die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide beurteilen sich nach dem sogenannten Versicherungs- und Leistungsfallprinzip (dazu BSG, Urteil vom 4. September 2013, B 10 EG 6/12 R, juris, Rn. 37) grundsätzlich nach den ab 18. September 2012 gültigen Vorschriften des BEEG (Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10. September 2012, BGBl I 1878).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - L 17 EG 1/10

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von steuerfreien

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Der Beklagte habe zu Recht das im Mai 2013 gewährte Urlaubsgeld und das im November 2013 gewährte Weihnachtsgeld als sonstigen Bezug im Sinne (iS) des Lohnsteuerrechts nicht bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt (Bezugnahme auf LSG Hamburg, Urteil vom 23. März 2014, L 2 EG 7/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. März 2014, L 17 EG 1/10 R).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Die Befugnis des Senats zum Erlass eines Grundurteils im Rahmen eines Höhenstreits folgt aus § 130 Abs. 1 SGG (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26. März 2014, B 10 EG 2/13 R, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Zudem hat der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2011, 1 BvR 1853/11, juris).
  • LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Gleichwohl sieht sich der erkennende Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zu § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF zu einer eigenen Prüfung veranlasst, ob sich bei den als Urlaubs- und Weihnachtsgeld deklarierten Zahlungen tatsächlich um sonstige Bezüge oder laufenden Arbeitslohn handelt, denn nach der Entscheidung des BSG vom 26. März 2014 (aaO, Rn. 35) hat die Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG aF (jetzt § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG) der bisherigen Rechtsprechung nicht die Grundlage entzogen (dazu auch Hessisches LSG, L 5 EG 23/14, Urteil vom 16. Oktober 2015, Rn. 32; LSG Hamburg, Urteil vom 23. April 2014, L 2 EG 7/13, Rn. 19; beide juris).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 17 EG 10/15
    Es werde nicht in Frage gestellt, dass bei der Befolgung des Wortlauts von R 39b.2 Abs. 2 Nr. 1 Lohnsteuerrichtlinie (LStR) die Klage unbegründet wäre und das Bundessozialgericht (BSG) in den Urteilen vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R, B 10 EG 14/13 R) nicht über einen Sachverhalt mit 13. und 14. Monatsgehalt entschieden habe.
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