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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11   

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https://dejure.org/2012,44190
LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11 (https://dejure.org/2012,44190)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2012 - L 22 R 531/11 (https://dejure.org/2012,44190)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - L 22 R 531/11 (https://dejure.org/2012,44190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 Abs 3 SGB 1, § 850c Abs 1-3 ZPO, § 398 BGB
    Sozialverwaltungsrecht: Pfändung von Rentenzahlungen nach Abtretung; Abtretbarkeit von Leistungen aus der Regelaltersrente; Pflicht zur Berechnung des Pfändungsfreibetrages durch den Rentenversicherungsträger, Berücksichtigung von Unterhaltspflichten bei der Bestimmung ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Bei der Abtretung eines Rentenanspruches obliegt es dem Rentenversicherungsträger als Schuldner sowohl des Alt- als auch des Neugläubigers nach § 53 Abs. 3 SGB I i. V. m. § 850 c Abs. 1 bis 3 ZPO analog die konkrete Höhe des bestimmbaren abgetretenen Betrages zu ermitteln (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Rente darf der Rentenversicherungsträger, dem bekannt ist, dass der Rentner verheiratet ist (oder minderjährige Kinder zu unterhalten hat), aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität von abstrakten Unterhaltspflichten ausgehen, das heißt eine entsprechende Zahl unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigen, ohne dass er Nachforschungen über konkret bestehende Unterhaltspflichten anstellen muss (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 786/85, abgedruckt in BAGE 53, 359 = NJW 1987, 1573).

    Es handelt sich bei diesen Ermittlungen um eine originäre Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, dessen Ergebnis lediglich im Streitfall durch die Sozialgerichte zu überprüfen ist (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Die Ansicht der Beklagten, sie dürfe die konkrete Unterhaltsverpflichtung nicht überprüfen und den Ehegatten (oder eine andere der genannten Personen) bei der Ermittlung des unpfändbaren Betrages nur unberücksichtigt lassen, wenn dies aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung festgestellt werde, steht mit dem Urteil des BSG vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 nicht in Einklang.

    Lediglich wenn der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung seinem Ehegatten (oder einer anderen der genannten Personen) Unterhalt gewährt und damit nach § 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen ist, bedarf es einer den Vollstreckungsgerichten bzw. den Sozialgerichten originär übertragenen Entscheidung nach billigem Ermessen, ob gleichwohl diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils unberücksichtigt bleibt (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90).

    Die Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat folgt, steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der des BAG (Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81, abgedruckt in BAGE 42, 54), auf die das BSG in seinem Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 daher zutreffend Bezug genommen hat.

    Dies erfordert wie im Falle der Pfändung, dass die Forderung nach Charakter und Art sowie des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses so genau bezeichnet ist, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Abtretung ist (BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91, abgedruckt in BSGE 70, 186; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81, abgedruckt in BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Wirksame Pfändung; Bestimmbarkeit der gepfändeten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Dies erfordert wie im Falle der Pfändung, dass die Forderung nach Charakter und Art sowie des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses so genau bezeichnet ist, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Abtretung ist (BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91, abgedruckt in BSGE 70, 186; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81, abgedruckt in BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Dies erfordert wie im Falle der Pfändung, dass die Forderung nach Charakter und Art sowie des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses so genau bezeichnet ist, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Abtretung ist (BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91, abgedruckt in BSGE 70, 186; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81, abgedruckt in BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Erforderlich ist insoweit, dass die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich erscheint und die abgetretene Forderung bestimmt oder jedenfalls bestimmbar bezeichnet ist (BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 109/94, abgedruckt in BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 - § 53 Nr. 8).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Es entspricht nicht der Billigkeit, einem Beigeladenen, der keinen Antrag gestellt hat (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01), abgedruckt in BSGE 90, 127 = SozR 3-5795 § 10 d Nr. 1) oder einem Kostenrisiko nicht ausgesetzt gewesen ist (§ 197 a Abs. 2 Satz 1 SGG i. V. m. § 154 Abs. 3 erster Halbsatz VwGO), dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten (§ 162 Abs. 3 VwGO).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Die Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat folgt, steht insbesondere nicht in Widerspruch zu der des BAG (Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81, abgedruckt in BAGE 42, 54), auf die das BSG in seinem Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 daher zutreffend Bezug genommen hat.
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 786/85

    Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß bezüglich Lohnansprüchen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Rente darf der Rentenversicherungsträger, dem bekannt ist, dass der Rentner verheiratet ist (oder minderjährige Kinder zu unterhalten hat), aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität von abstrakten Unterhaltspflichten ausgehen, das heißt eine entsprechende Zahl unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigen, ohne dass er Nachforschungen über konkret bestehende Unterhaltspflichten anstellen muss (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 unter Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 786/85, abgedruckt in BAGE 53, 359 = NJW 1987, 1573).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Nach den Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (veröffentlicht in www.olg.brandenburg.de unter Stichwort Unterhaltsleitlinien) betrug der billige Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten (vgl. dazu BGH-Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 30/04, abgedruckt in BGHZ 166, 351 zum Urteil des Oberlandesgerichts -- OLG - Düsseldorf vom 14. Januar 2004 - II - 8 UF 174/03, 8 UF 174/03, abgedruckt in FamRZ 2004, 1104) im Zeitraum von Januar 2008 bis Dezember 2010 in der Regel 1.000 Euro (Ziffer 21.4 der ab 01. Januar 2008 geltenden Unterhaltsleitlinien, unverändert fortgeführt durch die ab 01. Januar 2009 und ab 01. Januar 2010 geltenden Unterhaltsleitlinien).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 217/08

    Insolvenzverfahren: Rechtswirkungen der Pfändung fortlaufender Bezüge des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Zu den an die Stelle von Bezügen aus einem Dienstverhältnis tretenden laufenden Bezüge, also zu den Lohnersatzleistungen, gehören auch die fortlaufenden Auszahlungen der sozialen Rentenversicherung, die als pfändbares Recht bereits vor der Insolvenzeröffnung begründet sind (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 24. März 2011 - IX - ZB 217/08, abgedruckt in MDR 2011, 630, unter Hinweis auf u. a. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 18/03 R, abgedruckt in BSGE 92, 1 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 2; Bundestag-Drucksache 12/2443 S. 136 zu § 92 des Entwurfs einer Insolvenzordnung, wo ausdrücklich "insbesondere auch die Renten- und die sonstigen laufenden Geldleistungen der Träger der Sozialversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit im Falle des Ruhestands, der Erwerbsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit" genannt sind).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11
    Fehlt es daran, ist eine solche Klage unzulässig (so zum Kostenerstattungsanspruch: Urteile des BSG vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 4/98 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 1, vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 und vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 37 Nr. 7).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 8 UF 174/03

    Anwendung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien eines benachbarten

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