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LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 51 Abs 2 SGB 1, § 52 SGB 1, § 39 Abs 2 SGB 10, § 850 ZPO, §§ 850 ff ZPO
Erklärung der Aufrechnung in Form eines Verwaltungsaktes - Wirksamkeit - Verrechnung - Pfändungsgrenze
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 51 SGB 1
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 20.04.2007 - S 16 R 161/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
- BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 43/05 R
Verrechnung eines Beitragsrückstandes mit laufender Rentenzahlung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 27. März 2007 (B 13 RJ 43/05 R, Juris, Randnr. 13) die Auffassung vertreten hat, die Beendigung einer Verrechnung führe zur Erledigung des die Verrechnung aussprechenden Verwaltungsaktes auf andere Weise im Sinne von § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch/Zehntes Buch (SGB X), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.Zwar weicht der Senat von der eingangs genannten Entscheidung des BSG (Urteil vom 27. März 2007, B 13 RJ 43/05 R, Juris, Randnr. 13) ab, doch beruht die Entscheidung hinsichtlich des Entscheidungssatzes nicht auf der Abweichung, denn auch bei unterstellter Erledigung des Aufrechnungsbescheides mit Beendigung der Aufrechnung wäre die Berufung zurückzuweisen und die Fortsetzungsfeststellungsklage abzuweisen gewesen.
- BSG, 01.11.1968 - 12 RJ 342/66
Beitragsforderungen - Aufrechnung mit Rente - Gegenseitigkeit der Forderungen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
Das BSG hat hinsichtlich der einzelnen Rentenversicherungsträger des seinerzeitigen Versicherungszweiges der Arbeiterrentenversicherung den Vorrang der sachlichen Einheit vor der formalen Selbstständigkeit der Versicherungsträger festgestellt und daher die Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Beitragsansprüchen eines Versicherungsträgers gegen Ansprüche auf Leistungen eines anderen Trägers desselben Versicherungszweiges angenommen (BSG, Urteil vom 1. November 1968, 12 RJ 342/66, Juris, Randnr. 16). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 21 B 1829/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verrechnung einer Altersrente mit …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
Dies ergibt sich bereits daraus, dass §§ 114, 95 und 96 der Insolvenzordnung (InsO) nur den pfändbaren Teil der Altersrente betreffen, worunter der von der Beklagten aufgerechnete Teil der Altersrente schon deshalb nicht fällt, weil der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO mindestens 930 Euro beträgt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, L 21 B 1829/08 R ER, Juris, Randnr. 22; Beschluss vom 27. Juli 2009, L 33 R 204/09 B ER, Juris, Randnr. 17).
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
Die Revision war gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, denn die Frage, ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I im Wege des Verwaltungsaktes erklärt werden darf, liegt gegenwärtig aufgrund des Vorlagebeschlusses des 13. Senats des BSG vom 25. Februar 2010 (B 13 R 76/09 R, Juris) dem Großen Senat des Bundessozialgerichts zur Entscheidung vor. - LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 33 R 204/09
Verrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiungsphase
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
Dies ergibt sich bereits daraus, dass §§ 114, 95 und 96 der Insolvenzordnung (InsO) nur den pfändbaren Teil der Altersrente betreffen, worunter der von der Beklagten aufgerechnete Teil der Altersrente schon deshalb nicht fällt, weil der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO mindestens 930 Euro beträgt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, L 21 B 1829/08 R ER, Juris, Randnr. 22; Beschluss vom 27. Juli 2009, L 33 R 204/09 B ER, Juris, Randnr. 17). - BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
Für die hier erfolgte Aufrechnung mit Beitragsansprüchen hat der Gesetzgeber mit § 51 Abs. 2 SGB I eine Sonderregelung geschaffen, die eine Aufrechnung bis zum Eintritt der Hilfsbedürftigkeit ohne Rücksicht auf Pfändungsgrenzen zulässt (BSG, Urteil vom 19. Januar 1978, 4 RJ 47/77, Juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 51/10
Zulässigkeit der Aufrechnung einer bestandskräftig festgestellten Forderung der …
Denn eine Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt grundsätzlich nicht allein wegen der Vollziehung des Verwaltungsaktes ein, solange diese zumindest für die Zukunft rückgängig gemacht werden kann (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Aufl., § 131 RN. 7a m.w.N.; Urteil des LSG Berlin-Brandenburg v. 25. November 2010 - L 27 R 947/07 - zitiert nach juris).