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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14   

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https://dejure.org/2016,4107
LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 (https://dejure.org/2016,4107)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 (https://dejure.org/2016,4107)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - L 24 KA 68/14 (https://dejure.org/2016,4107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 GG, § 96 Abs 4 SGG, § 103 Abs 4a SGB 5, § 311 SGB 5
    Negative Konkurrentenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis und Klagebegründung einer Poliklinik gegen die Zulassung einer ehemaligen Angestellten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztangelegenheiten - negative Konkurrentenklage

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis und Klagebegründung einer Poliklinik gegen die Zulassung einer ehemaligen Angestellten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt, der vor 2004 in Poliklinik zugelassen wurde, darf Zulassung nun mitnehmen, auch wenn er vormals keine eingebracht hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    Zur Begründung führte er aus, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluss vom 23. April 2009 (1 BvR 3405/08) sinngemäß ausgeführt, dass ein Drittwiderspruch im Hinblick auf Art. 12 Grundgesetz (GG) (nur) dann in Betracht komme, wenn den bereits zum Markt zugelassenen Leistungserbringern ein gesetzlicher Vorrang gegenüber den auf den Markt drängenden Konkurrenten eingeräumt sei.

    Das BSG sei den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss vom 23. April 2009 (1 BvR 3405/08) gefolgt, wonach ein Vertragsarzt nur dann die Zulassung eines Konkurrenten anfechten könne, soweit dieser aufgrund Sonderbedarfes ermächtigt und zugelassen sei.

    Ein solches Vorrang-Nachrang-Verhältnis ist etwa im Verhältnis eines Zulassungsinhabers zu einem Krankenhausarzt gegeben, der auf der Rechtsgrundlage des § 116 SGB V i. V. m. § 31a Zulassungsverordnung für Vertragsärzte eine Ermächtigung beanspruche bzw. erhalte, nicht hingegen bei einer negativen Konkurrentenklage eines Plankrankenhauses gegen die Neuaufnahme eines weiteren Krankenhauses (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2009 -1 BvR 3405/08- juris-Rdnr. 10).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    Dem habe sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen und zugelassenen Vertragsärzten gegenüber Ermächtigungen und Zulassungen aufgrund Sonderbedarfs die Befugnis zur Drittanfechtung zugesprochen (Bezugnahme auf Urteil vom 17. Juni 2009 -B 6 KA 25/08 R).

    Es hat hierzu auf den diese Auffassung bestätigenden Beschluss des BSG vom 1. Oktober 2009 (B 6 KA 9/08 R; dort mit Bezugnahme auf Urteile vom 17. Juni 2009 -B 6 KA 25/08 R- und B 6 KA 38/08R) hingewiesen.

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 9/08 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    In einem Parallelfall, der sich erledigt habe, habe das BSG im Kostenbeschluss vom 10. Oktober 2009 (B 6 KA 9/08 R) ausgeführt, dass das Urteil des SG (vom 5. Dezember 2007 in der Sache S 1 KA 63/06) keine Rechtsfehler erkennen lasse.

    Es hat hierzu auf den diese Auffassung bestätigenden Beschluss des BSG vom 1. Oktober 2009 (B 6 KA 9/08 R; dort mit Bezugnahme auf Urteile vom 17. Juni 2009 -B 6 KA 25/08 R- und B 6 KA 38/08R) hingewiesen.

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    Das nach Anrufung des Berufungsausschusses im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB V durchzuführende Verfahren vor dem Berufungsausschuss ist kein Vorverfahren im Sinne des § 95 SGG (vgl. BSG Urt. v. 27 Januar 1993 -6 RKa 40/91- juris-Rdnr. 13; Urt. v. 17.Oktober 2012, B 6 KA 49/11 R, BSGE 112, 90; Rdnr. 18, Orlowski/Rau/Wasem u.a. in: Orlowski/Rau/Wasem u.a., SGB V-Kommentar - Gesetzliche Krankenversicherung - GKV, 41. AL, § 97 Rdnr. 20 mit weit. Nachweisen).
  • SG Potsdam, 05.12.2007 - S 1 KA 63/06

    Vertragsarzt - Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    In einem Parallelfall, der sich erledigt habe, habe das BSG im Kostenbeschluss vom 10. Oktober 2009 (B 6 KA 9/08 R) ausgeführt, dass das Urteil des SG (vom 5. Dezember 2007 in der Sache S 1 KA 63/06) keine Rechtsfehler erkennen lasse.
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    Vielmehr ist die volle Überprüfung der Rechtmäßigkeit dann eröffnet - und dem Vertragsarzt also die Berechtigung anzuerkennen, die einem anderen Arzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung anzufechten -, wenn - erstens - der Status des anfechtenden Vertragsarztes Vorrang vor demjenigen des durch den Verwaltungsakt begünstigten Arztes hat und - zweitens - der Anfechtende im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen wie der Begünstigte anbietet (BSG, a. a. O. Rdnr. 19 unter Bezugnahme auf BVerfG, B. vom 17. August 2004 -1 BvR 378/00- SozR-4-1500 § 54 Nr. 4 juris-Rdnr. 26ff).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    Unzulässig ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechte des Klägers verletzt sein können (BSG, Urt. v. 7. Februar 2007 -B 6 KA 8/06 R- juris-Rdnr. 17).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
    Das nach Anrufung des Berufungsausschusses im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB V durchzuführende Verfahren vor dem Berufungsausschuss ist kein Vorverfahren im Sinne des § 95 SGG (vgl. BSG Urt. v. 27 Januar 1993 -6 RKa 40/91- juris-Rdnr. 13; Urt. v. 17.Oktober 2012, B 6 KA 49/11 R, BSGE 112, 90; Rdnr. 18, Orlowski/Rau/Wasem u.a. in: Orlowski/Rau/Wasem u.a., SGB V-Kommentar - Gesetzliche Krankenversicherung - GKV, 41. AL, § 97 Rdnr. 20 mit weit. Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14

    Vertragsarztrecht; Zulassungsanspruch; Teilnahme an der vertragsärztlichen

    Es geht also ausdrücklich nicht um denselben Vertragsarzt, der zuvor bereits freiberuflich tätig war und dann auf seine Zulassung zu Gunsten einer Tätigkeit im MVZ verzichtet hat (ebenso: Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 -).

    Der Verweis in Satz 2 2. Halbsatz auf Satz 5 ist heute also falsch und bezieht sich jetzt auf Satz 3 (Flint in: Hauck/Noftz, November 2016, SGB V, § 103, Rdn. 155; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 -).

    Nach der Gesetzesbegründung sollte also nur derjenige angestellte Arzt, der lediglich in einem MVZ auf eine bereits bestehende Arztstelle nachbesetzt wird, nicht von der Privilegierung des § 103 Abs. 4a Satz 2 SGB V profitieren (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 -).

  • LSG Hessen, 13.07.2018 - L 5 R 310/17

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Es fehlt insoweit an einer materiellen Beschwer (vgl. zur Voraussetzung der materiellen Beschwer Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2016, L 24 KA 68/14, juris Rdnr. 30; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., § 54 Rdnr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 38/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Gleichbehandlung einer Poliklinik mit einem

    Das nach Anrufung des Berufungsausschusses im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB V durchzuführende Verfahren vor dem Berufungsausschuss ist kein Vorverfahren im Sinne des § 95 SGG (so bereits Urteil des Senats vom 26. Februar 2016 - L 24 KA 68/14 - juris-Rdnr. 23 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 40/91 - juris-Rdnr. 13 und weiteren Nachweisen).
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