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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08   

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https://dejure.org/2009,19405
LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08 (https://dejure.org/2009,19405)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2009 - L 3 U 315/08 (https://dejure.org/2009,19405)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2009 - L 3 U 315/08 (https://dejure.org/2009,19405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Rentenanspruchs nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) i.H.v. 65 v. H.; Anspruch auf eine höhere Verletztenrente wegen der Folgen eines am 19. März 1985 in der DDR erlittenen Arbeitsunfalls; Wirksamkeit von Verwaltungsakten der früheren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08
    Denn der dem Kläger erteilte Bescheid des FDGB vom 03. April 1986 ist über den 02. Oktober 1990 hinaus wirksam und i. S. v. § 77 SGG zwischen dem Kläger und der Beklagten als der zuständigen "Rechtsnachfolgerin" bindend geblieben (Art. 19 Sätze 1 und 3 EinigVtr; Anlage I Kap. VIII Sachgebiet I Abschn. III Nr. 1 Buchst. c Abs. 8 Nr. 2 EinigVtr; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23. März 1999, B 2 U 8/98 R, m. w. N., nach juris).

    Diese Regelung, die zwar grundsätzlich auch auf Bescheide der Unfallversicherungsträger Anwendung findet, kann vorliegend schon deshalb nicht zur Rücknahme des Bescheids des FDGB vom 03. April 1986 führen, da Rentenbescheide für Bewilligungs- und Zahlungszeiträume vor dem 01. Januar 1991 nicht nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X vom Rentenversicherungsträger zurückgenommen werden können (BSG, Urteil vom 23. März 1999, B 2 U 8/98 R, a. a. O.).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08
    Im Übrigen ergibt sich ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze im Sinne von Art. 19 Satz 2 EinigVtr nicht bereits aus dem Umstand, dass der Bescheid ggf. nach den damals geltenden DDR-Vorschriften rechtswidrig gewesen sein könnte, z. B. wegen fehlerhafter Ablehnung eines Arbeitsunfalls oder von Unfallfolgen oder zu niedriger Bemessung des Grad des Körperschadens (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 2001, B 2 U 32/00 R, nach juris).
  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08
    Nach § 73 Abs. 3 SGB VII, der gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 Satz 2 SGB VII auch für Versicherungsfälle gilt, die vor dem In-Kraft-Treten des SGB VII (am 01. Januar 1997) eingetreten sind, ist bei der Feststellung der MdE eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 v. H. beträgt (so schon die ständige Rechtsprechung des BSG zu §§ 581 RVO, 48 SGB X: BSGE 32, 245, 249; 43, 53, 55).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Ursachenzusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08
    Nach § 73 Abs. 3 SGB VII, der gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 Satz 2 SGB VII auch für Versicherungsfälle gilt, die vor dem In-Kraft-Treten des SGB VII (am 01. Januar 1997) eingetreten sind, ist bei der Feststellung der MdE eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X nur wesentlich, wenn sie mehr als 5 v. H. beträgt (so schon die ständige Rechtsprechung des BSG zu §§ 581 RVO, 48 SGB X: BSGE 32, 245, 249; 43, 53, 55).
  • BSG, 28.04.1967 - 2 RU 223/63

    Herabsetzung der Rente - Herabsetzungsgründe - Wesentliche Änderung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - L 3 U 315/08
    Als Vergleichsgrundlage sind dabei die Befunde heranzuziehen, die dem letzten bindenden Rentenfeststellungsbescheid zugrunde lagen (BSGE 26, 227).
  • SG Augsburg, 14.12.2009 - S 8 U 92/08

    Anspruch auf höhere Rente auf unbestimmte Zeit wegen Minderung der

    Auch wird in relativ aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung für eine reizlos einliegende Knie-TEP weiter eine MdE von 30 v.H. angenommen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2009, L 3 U 315/08).
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