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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07   

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https://dejure.org/2010,17296
LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07 (https://dejure.org/2010,17296)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2010 - L 3 R 975/07 (https://dejure.org/2010,17296)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2010 - L 3 R 975/07 (https://dejure.org/2010,17296)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Es war zum Zeitpunkt des Vergleichs nicht zu erwarten, dass die Klägerin wegen des Unterhaltsverzichts zwangsläufig der Sozialhilfe anheimfallen musste, was den guten Sitten zuwiderlaufen könnte (BGH, FamRZ 1983, 137).

    Die Rechtsprechung hat z. B. Sittenwidrigkeit nach § 72 EheG dann angenommen, wenn die durch einen Unterhaltsverzicht erzwungene Erwerbstätigkeit der Mutter eindeutig zu Lasten der Kinderbetreuung geht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 137).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004, FamRZ 2004, 601, welches nach zwei Entscheidungen des BVerfG [FamRZ 2001, 343 und 985] ergangen ist).

    Anderes folgt letztlich auch nicht aus dem im Termin zur mündlichen Verhandlung von ihrem Prozessbevollmächtigten zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ([BVerfG], 1 BvR 12/92, in juris).

  • BSG, 03.10.1979 - 1 RA 53/78

    Voraussetzung der Neufeststellung einer Leistung - Zuwendung von Sachwerten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Die monatlichen Zahlungen in Höhe von 100,- DM zur Tilgung von (Unterhalts-) Schulden dienten nicht der Bestreitung der Lebensführung der Klägerin und somit nicht der Deckung ihres laufenden Lebensbedarfs (vgl. zu Zahlungen zur Tilgung früherer Unterhaltsschulden oder zur Bestreitung der Aufwendungen für den Aufbau einer Alterssicherung der geschiedenen Ehefrau: BSGE 30, 1, 2 f. = SozR Nr. 51 zu § 1265 RVO; BSGE 46, 11, 12 = SozR 2200 § 1265 Nr. 29; BSG, Urteil vom 03. Oktober 1979, 1 RA 53/78, SozR 2200 § 1265 Nr. 45).
  • BSG, 30.09.1996 - 8 RKn 17/95

    Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente - Erklärung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Zwar ist nach § 58 EheG die geschiedene Frau trotz Einkünften aus eigener Erwerbstätigkeit unterhaltsbedürftig, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene frühere Ehemann sie billigerweise auf diese Einkünfte nicht verweisen könnte (BSG, Urteil vom 22. März 1968, SozR Nr. 42 zu § 1265 RVO; Urteil vom 25. September 1969, SozR Nr. 52 zu § 1265 RVO; Urteil vom 30. September 1996, 8 RKn 17/95, alle in juris).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004, FamRZ 2004, 601, welches nach zwei Entscheidungen des BVerfG [FamRZ 2001, 343 und 985] ergangen ist).
  • BSG, 26.06.1969 - 12 RJ 84/68

    Pfändungsbeschluß - Überweisungsbeschluß - Einbehaltung von Rentenbeträgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Die monatlichen Zahlungen in Höhe von 100,- DM zur Tilgung von (Unterhalts-) Schulden dienten nicht der Bestreitung der Lebensführung der Klägerin und somit nicht der Deckung ihres laufenden Lebensbedarfs (vgl. zu Zahlungen zur Tilgung früherer Unterhaltsschulden oder zur Bestreitung der Aufwendungen für den Aufbau einer Alterssicherung der geschiedenen Ehefrau: BSGE 30, 1, 2 f. = SozR Nr. 51 zu § 1265 RVO; BSGE 46, 11, 12 = SozR 2200 § 1265 Nr. 29; BSG, Urteil vom 03. Oktober 1979, 1 RA 53/78, SozR 2200 § 1265 Nr. 45).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.1988 - 2 WF 55/88

    Ausgestaltung der Rechtskraft eines Ehescheidungsurteils; Ausgestaltung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Sie verweise zur Untermauerung ihrer Rechtsansicht, dass der vom KG bestätigte Beschluss des LG Berlin zur Unterhaltszahlung auch nach Verkündung bzw. Rechtskraft des Scheidungsurteils weiterhin Bestand gehabt habe, auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 15. Juli 1987 (Familienrechtszeitung [FamRZ] 1987, 1279) und des OLG Karlsruhe (FamRZ 1988, 855).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 38/96

    Unterhaltsanspruch für Geschiedenenwitwenrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht, haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in eigener Zuständigkeit zu beurteilen; eine Bindung an unterhaltsrechtliche Entscheidungen der Zivilgerichte besteht nicht (BSG, Urteil vom 29. April 1997, SozR 3-2200 § 1265 Nr. 16).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 61/96 R

    Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch - Umfang der Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Diese Einkommen überstiegen etwaige Unterhaltsverpflichtungen des Versicherten selbst bei einer anzunehmenden Fortschreibung aufgrund der seit der Scheidung eingetretenen Veränderungen der allgemeinen Lohn- und Preisverhältnisse (BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, B 4 RA 61/96 R, in juris) erheblich, so dass dieser nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet gewesen wäre.
  • BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97

    Unbilligkeit der Einkommensanrechnung bei der Feststellung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07
    Die Klägerin müsse sich billigerweise auf die Erwerbseinkünfte verweisen lassen, weil nicht davon auszugehen sei, dass die von ihr verrichtete Tätigkeit lediglich wegen der Notlage aufgrund ausbleibender Unterhaltszahlungen erzwungen sei und deshalb eine Anrechnung unbillig wäre (BSG, Beschluss vom 09. Dezember 1997, 8 BKN 9/97, veröffentlicht in juris).
  • SG Kassel, 18.06.2012 - S 6 R 340/10

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht

    Um die Sittenwidrigkeit einer Regelung des nachehelichen Unterhalts beurteilen zu können, ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. 26.03.2010, L 3 R 975/07, juris, Rn. 59) eine umfassende Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vergleichsregelung vorzunehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2017 - L 2 R 288/17
    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004, FamRZ 2004, 601, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2010 - L 3 R 975/07 -, Rn. 59, juris).
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