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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12   

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https://dejure.org/2013,9549
LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12 (https://dejure.org/2013,9549)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12 (https://dejure.org/2013,9549)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2013 - L 19 AS 1900/12 (https://dejure.org/2013,9549)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.03.2012 - B 4 AS 239/11 B

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Antrag auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Es könne nicht zweifelhaft sein, dass ein derart weitreichendes Überprüfungsbegehren mit entsprechenden Mitwirkungserfordernissen beim Berechtigten korrespondiere (BSG, Beschluss vom 14. März 2012 - B 4 AS 239/11 B -).

    Soweit sie alle Bescheide seit dem 01. Januar 2006 benennt, handelt es sich dabei (nach Maßgabe des BSG in seinem Beschluss vom 14. März 2012 - B 4 AS 239/11 B -) nicht mehr um die Überprüfung der Verfügungssätze jedenfalls einer ohne Weiteres bestimmbaren Zahl von Verfügungssätzen von Verwaltungsakten.

    Zwar hat das BSG selbst in einem ähnlichen Fall im Rahmen der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde ausgeführt, dass ein vergleichbar weitreichendes Überprüfungsbegehren mit Mitwirkungserfordernissen beim Berechtigten korrespondiert (Beschluss vom 14. März 2012 - B 4 AS 239/11 B -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 20 AS 947/12

    Anforderungen an einen Antrag auf Überprüfung eines bestandskräftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Dieser hat jeweils nur Anspruch auf Überprüfung einzelner Verwaltungsakte und -entscheidungen, nicht auf ein gesamtes ggf. umfangreiches Verwaltungshandeln über einen Zeitraum von mehreren Jahren (so auch Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2012 - L 20 AS 947/12 B PKH -, zitiert nach juris).

    Insoweit ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren auf die Bestandskraft seiner Bescheide berufen hat, denn er hat vor seinem Bescheid die Klägerin zur näheren Konkretisierung ihres Begehrens aufgefordert (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - L 18 AS 1341/12 B PKH - und vom 12. Juni 2012 - L 20 AS 947/12 B PKH - Urteil vom 29. September 2011 - L 29 AS 728/11 -).

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Dies betrifft nicht nur den Fall, dass Klagegegenstand Dauerverwaltungsakte sind, die laufende Leistungen betreffen und damit auch zukünftige Zeiträume erfassen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 31/04 - in SozR 4 - 2600 § 43 Nr. 3), sondern auch die Beurteilung von Bescheiden im Überprüfungsverfahren.
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 47/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt ist auch hier grundsätzlich der der letzten mündlichen Verhandlung (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - B 5 R 47/10 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Vorläufige Bescheide spielen somit sowohl im Gesetz als auch der Praxis eine weitaus größere Rolle als in anderen Leistungsbereichen des Sozialgesetzbuches (vgl. nur BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R -, zitiert nach juris; BSGE 108, 258 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - L 29 AS 728/11

    Überprüfungsverfahren - Anforderungen an Überprüfungsantrag -Überprüfungsumfang

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Insoweit ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren auf die Bestandskraft seiner Bescheide berufen hat, denn er hat vor seinem Bescheid die Klägerin zur näheren Konkretisierung ihres Begehrens aufgefordert (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - L 18 AS 1341/12 B PKH - und vom 12. Juni 2012 - L 20 AS 947/12 B PKH - Urteil vom 29. September 2011 - L 29 AS 728/11 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 18 AS 1341/12

    Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - Mitwirkungs- und Beibringspflicht des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Insoweit ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren auf die Bestandskraft seiner Bescheide berufen hat, denn er hat vor seinem Bescheid die Klägerin zur näheren Konkretisierung ihres Begehrens aufgefordert (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - L 18 AS 1341/12 B PKH - und vom 12. Juni 2012 - L 20 AS 947/12 B PKH - Urteil vom 29. September 2011 - L 29 AS 728/11 -).
  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 5/84

    Sozialleistung - Rücknahme eines Verwaltungsakts - Zugunstenantrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Obwohl es sich bei der Regelung des § 44 Abs. 4 SGB X nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht nur um eine spezialgesetzliche materiell-rechtliche Einschränkung des nachträglich bewilligten Anspruchs auf Sozialleistungen für die Vergangenheit handelt (so BSG, Urteil vom 11. April 1985 - 4b/9a RV 5/84 - BSG in SozR 1300 § 44 Nr. 17), sondern um eine analogiefähige Regelung, die auch im Anwendungsbereich des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zur Anwendung kommt (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R - BSG in SozR 4 - 1300 § 44 Nr. 9), wird an ihrer Ausgestaltung zweierlei erkennbar:.
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    Das Gesetz begrenzt mit § 44 Abs. 4 SGB X praktisch die Folgen der Durchbrechung der Bestandskraft des Abs. 1 und 2 im Interesse der Rechtssicherheit (dazu BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - L 19 AS 1900/12
    In dem anderen Fall, in dem also Gegenstand oder Anlass der Überprüfung eine unrichtige Rechtsanwendung ist, soll dagegen eine umfassende Prüfpflicht und demgemäß ein Anspruch des Betreffenden bestehen, auf dessen Antrag hin die Prüfung erfolgt (vgl. z. B. BSG, Urteile vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 - und vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, jeweils zitiert nach juris; BSGE 63, 33; BSGE 88, 75; Überblick über die Rechtsprechung des BSG bei Voelzke/Hahn, a. a. O., S. 686/687 m. w. N.).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

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