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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11   

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https://dejure.org/2014,12897
LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11 (https://dejure.org/2014,12897)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2014 - L 9 KR 82/11 (https://dejure.org/2014,12897)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2014 - L 9 KR 82/11 (https://dejure.org/2014,12897)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 MPG, § 33 SGB 5, § 139 SGB 5
    Hilfsmittel - Schaumstoffe als Lagerungsunterlage - Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis - Einzellistung - Hersteller im Sinne des Medizinprodukterechts

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Aufnahme von Schaumstoffmatratzen als Antidekubitushilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der GKV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Aufnahme von Schaumstoffen als Lagerungsunterlage in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aufnahme von Schaumstoffen als Lagerungsunterlage in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Keine Aufnahme von Schaumstoffen als Lagerungsunterlage in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11
    In das Hilfsmittelverzeichnis dürfen nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel aufgenommen werden (Anschluss an BSG vom 15.3.2012 - B 3 KR 6/11 R = SozR 4-2500 § 139 Nr. 5 und vom 24.1.2013 - B 3 KR 22/11 R = BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6).

    In einer späteren Entscheidung ist es davon ausgegangen, dass der Begriff des Herstellers i.S.v. § 139 Abs. 3 Satz 1 SGB V jedenfalls im Kern dem des Medizinprodukterechts folgt (BSG, Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -, juris).

    Die vom Sozialgericht vertretene Rechtsauffassung, dass nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel in das HMV aufgenommen werden können, hat das BSG zwischenzeitlich durch seine Urteile vom 15. März 2012 (a.a.O.) und vom 24. Januar 2013 (B 3 KR 22/11 R, juris) ausdrücklich bestätigt.

    Schon semantisch deutet alles darauf hin, dass dem in § 139 Abs. 4 SGB V verankerten Anspruch auf Aufnahme eines Hilfsmittels in das HMV nur durch Einzellistung genügt werden kann (BSG, Urteil vom 15. März 2012, a.a.O.).

    Die hierfür erforderlichen Feststellungen können aber nur produktbezogen getroffen werden (BSG, Urteil vom 15. März 2012, a.a.O.), nicht aber bezogen auf eine Vielzahl von in Größe und Verwendungszweck höchst unterschiedlichen Produkten, auch wenn sie aus demselben Material hergestellt werden.

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen für die Streichung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11
    In das Hilfsmittelverzeichnis dürfen nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel aufgenommen werden (Anschluss an BSG vom 15.3.2012 - B 3 KR 6/11 R = SozR 4-2500 § 139 Nr. 5 und vom 24.1.2013 - B 3 KR 22/11 R = BSGE 113, 33 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 6).

    Die vom Sozialgericht vertretene Rechtsauffassung, dass nur konkrete, vorkonfektionierte und nach Art, Größe und Gewicht spezifizierte Hilfsmittel in das HMV aufgenommen werden können, hat das BSG zwischenzeitlich durch seine Urteile vom 15. März 2012 (a.a.O.) und vom 24. Januar 2013 (B 3 KR 22/11 R, juris) ausdrücklich bestätigt.

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 133/07

    In-vitro-Diagnostika

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11
    Von Ausnahmen abgesehen erfasst der Herstellerbegriff des MPG danach denjenigen, der die Verantwortung für die Entwicklung und Herstellung eines Medizinproduktes trägt (Rehmann/Wagner, MPG, 2. A., § 3 Rd. 20) und dieses auf der ersten Handelsstufe Dritten überlässt, was schon durch den Verkauf an einen Zwischenhändler erfüllt wird (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - I ZR 133/07 -, juris).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11
    Eine "Gleichheit im Unrecht" gibt es nicht (BVerfGE 50, 142).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R

    Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11
    Zum Begriff des Herstellers nach dieser Vorschrift ist das Bundessozialgericht (BSG) zunächst davon ausgegangen, dass ein Vertriebsunternehmen - wozu ggf. die Klägerin zu zählen wäre, sähe man allein im Zuschnitt des SAF-Schaums noch nicht die "Herstellung" eines Hilfsmittels - die Aufnahme in das HMV nicht beantragen kann (BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2023 - L 16 KR 111/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier: Motorbewegungsschiene für die passive

    In Ermangelung eines dem Beklagten insoweit zukommenden Eintragungsermessens kann allein aus einer unzutreffenden Listung eines anderen Hilfsmittels kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht abgeleitet werden (SG Berlin im o.a. Urteil vom 23. Mai 2016, a.a.O., Rn. 38 mit Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2014 - L 9 KR 82/11 -, juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 373/13

    Hilfsmittelverzeichnis - Herstellerbegriff - Vertriebsunternehmen

    Jedoch wird sie hierdurch nur Adressatin der Verpflichtungen nach dem MPG, nicht aber selbst Herstellerin im Sinne von § 3 Nr. 15 Satz 1 MPG (noch offen gelassen im Urteil des Senats vom 26. März 2014, L 9 KR 82/11, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22).
  • BSG, 06.01.2016 - B 1 KR 28/15 B
    S 9 KR 82/11 (SG Reutlingen).
  • BSG, 03.11.2014 - B 3 KR 15/14 B
    L 9 KR 82/11 (LSG Berlin-Brandenburg).
  • SG Berlin, 23.05.2016 - S 81 KR 1778/15

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Aufnahme eines medizinischen

    Ungeachtet des Umstandes, dass der Beklagte nachvollziehbar dargelegt hat, dass die konkreten gelisteten Messgeräte der Firma R. nicht mehr am Markt angeboten werden und der Hersteller bereits zu einer Streichung angehört worden sei, kann in Ermangelung eines dem Beklagten insoweit zukommenden Eintragungsermessens allein aus einer unzutreffenden Listung eines anderen Hilfsmittels kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht abgeleitet werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2014 - L 9 KR 82/11 -, juris Rn. 27; Ulmer, in: Wenner/Eichenhofer, SGB V, 2. Aufl., § 139 Rn. 13).
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