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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 18 B 583/06 AS PKH   

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https://dejure.org/2006,17970
LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 18 B 583/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,17970)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2006 - L 18 B 583/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,17970)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - L 18 B 583/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,17970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) im sozialgerichtlichen Verfahren ; Beiordnung eines als Betreuer bestellten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 488
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1979 - 7 ER 400.79

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei bereits bestehender Pflegschaft durch einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 18 B 583/06
    Aus der vom SG in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1979 (- 7 ER 400/79 = NJW 1979, 2117) folgt keine andere Beurteilung, weil diese die Bestellung eines weiteren Rechtsanwalts neben dem als Pfleger bestellten Rechtsanwalt betraf.
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 18 B 583/06
    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin ist erforderlich, weil sich auch ein bemittelter Kläger bei der vorliegenden Sach- und Rechtslage und der sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Notwendigkeit einer Beweiserhebung über den tatsächlichen Zeitpunkt des Antragseingangs vernünftigerweise eines Rechtsanwalts bedient hätte (vgl. hierzu BVerfG NJW 1997, 2103).
  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 18 B 583/06
    Dieser Anspruch lässt aber, anders als bspw. bei einem satzungsmäßigen kostenlosen Anspruch auf Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 12. März 1996 - 9 RV 24/94 = SozR 3-1500 § 73a Nr. 4), die Vergütungspflicht des Betreuten bzw. - bei dessen Mittellosigkeit - der Staatskasse nach § 1908i Abs. 1 BGB i.V. mit § 1835 Abs. 4 BGB unberührt.
  • OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08

    Kein Ausschluss einer Rechtsanwaltsbeiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren,

    Nach mittlerweile herrschender Rechtsauffassung ist es nicht mangels Erforderlichkeit ausgeschlossen, einen Rechtsanwalt zur Vertretung seines mittellosen Mandanten auch dann beizuordnen, wenn er zugleich dessen Betreuer mit einem in dem Rechtsstreit einschlägigen Aufgabenkreis ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006, NJW 2007, 844, 846; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.8.2008, L 15 B 162/08 SO; Beschl. v. 26.7.2006, L 18 B 583/06 AS; beide in juris).
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