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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11 KL   

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https://dejure.org/2013,13862
LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11 KL (https://dejure.org/2013,13862)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 7 KA 108/11 KL (https://dejure.org/2013,13862)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 7 KA 108/11 KL (https://dejure.org/2013,13862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 625 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11
    Die Klage zielt vielmehr auf die Feststellung der Nichtigkeit von Akten der Normsetzung, denn bei den Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 6 SGB V und ihrer Anlagen handelt es sich um verbindliche untergesetzliche Normen (vgl. § 91 Abs. 6 SGB V; st. Rspr., siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20; Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 23/11 R [Gepan Instill], zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11
    Im Rahmen der Feststellungsklage hat der Senat die im Rang unterhalb des einfachen Gesetzesrechts stehenden Richtlinien des Beklagten in der Weise zu prüfen, wie wenn der Bundesgesetzgeber derartige Regelungen in Form einer untergesetzlichen Norm - etwa einer Rechtsverordnung - selbst erlassen hätte (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 1. März 2011, B 1 KR 7/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 29/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit des Spruchkörpers für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11
    Mit der fachgerichtlichen Feststellungsklage kann die Unwirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm geltend gemacht werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2011, B 6 KA 29/10 R [Monapax], zitiert nach juris, dort Rdnr. 21).
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 23/11 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für nicht in der Arzneimittelrichtlinie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11
    Die Klage zielt vielmehr auf die Feststellung der Nichtigkeit von Akten der Normsetzung, denn bei den Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 6 SGB V und ihrer Anlagen handelt es sich um verbindliche untergesetzliche Normen (vgl. § 91 Abs. 6 SGB V; st. Rspr., siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20; Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 23/11 R [Gepan Instill], zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11
    Die Zuständigkeitsbestimmung für Klagen u.a. gegen Richtlinien des GBA nach § 92 SGB V (§ 29 Abs. 4 Nr. 3 SGG) ist ausdrücklich von der Erwartung getragen, dass nach der Rechtsprechung des BSG Rechtsschutz gegen untergesetzliche Rechtssätze weiterhin durch Feststellungsklage zu gewähren und deshalb die Einführung eines allgemeinen Normenkontrollverfahrens wie nach § 47 VwGO für das SGG entbehrlich ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. September 2012, B 3 KR 10/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 7 KA 108/11
    Diese Sichtweise geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Notwendigkeit einer (der Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts vorgeschalteten) fachgerichtlichen Feststellungsklage gegen untergesetzliche Normen aus dem Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ableitet (Beschluss vom 17. Januar 2006, 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02, zitiert nach juris, dort Rdnr. 41 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2013 - L 9 KR 262/13

    Patientenvertreter im GBA

    Die genannten Vorschriften weisen vielmehr nicht bestimmten beteiligungsfähigen Personen, sondern den im Gesetz, der Verordnung und den sonstigen Vorschriften genannten Organisationen subjektive Rechte zu (vgl. dazu das Urteil des 7. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2013, L 7 KA 108/11 KL, zitiert nach juris); eine (beschränkte) Ausnahme davon enthält nur das hier nicht betroffene Recht bereits benannter Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter zur weiteren Mitberatung der spezifischen Themen, für die sie benannt wurden.
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