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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18 (https://dejure.org/2019,12161)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18 (https://dejure.org/2019,12161)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2019 - L 10 AS 2081/18 (https://dejure.org/2019,12161)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    In der am 27. März 2019, nach dem Fernbleiben des Klägers einseitig gebliebenen mündlichen Verhandlung hat der Senat den Vertreter des Beklagten darauf hingewiesen, dass er die am 12. November und 21. November 2018 elektronisch übermittelten Dokumente wegen einer fehlerhaften Signatur als nicht formwirksam (Bezugnahme auf Bundessozialgericht , Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B, juris RdNr 5f) erachte.

    Die im EGVP-Übermittlungsverfahren eingesetzte qualifizierte elektronische Signatur, die sich nicht auf das einzelne elektronische Dokument, sondern auf den mehrere Dateien umfassenden Nachrichtencontainer bezieht, genügt aber seit dem 01. Januar 2018 nicht (mehr) den Anforderungen des § 65a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 SGG iVm § 4 Abs. 2 ERVV, wonach eine solche Container-Signatur nicht verwendet werden darf (vgl hierzu ausführlich BSG, Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B, juris RdNr 5f und Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18, juris).

    Ihr steht zunächst der Umstand entgegen, dass sie Absender elektronischer Dokumente in Abhängigkeit davon ungleich behandelt, ob das empfangende Gericht elektronische oder (auch) Papier-Akten führt (vgl Plum, Gerichtliche Hinweispflicht bei unzulässiger Verwendung eine Container-Signatur, NJW 2018, 2222, 2224) und der Absender nur dann in die Lage versetzt ist, formunwirksame Eingänge zu vermeiden, wenn er Kenntnis von der Art der gerichtlichen Aktenführung hat.

    Dies spricht dafür, dass nach der Vorstellung des Verordnungsgebers die Container-Signatur ab dem 01. Januar 2018 für die Übermittlung von Schriftsätzen generell nicht mehr verwandt werden kann (BSG, Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B juris RdNr 5f).

    In solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das staatliche Verschulden zurück (BSG, Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B, juris RdNr 3 mwN).

    Die Containersignatur betrifft nicht die Eignung zur "Bearbeitung", sondern die "Übermittlung" (BSG, Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18, juris RdNr 9).

  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Die im EGVP-Übermittlungsverfahren eingesetzte qualifizierte elektronische Signatur, die sich nicht auf das einzelne elektronische Dokument, sondern auf den mehrere Dateien umfassenden Nachrichtencontainer bezieht, genügt aber seit dem 01. Januar 2018 nicht (mehr) den Anforderungen des § 65a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 SGG iVm § 4 Abs. 2 ERVV, wonach eine solche Container-Signatur nicht verwendet werden darf (vgl hierzu ausführlich BSG, Beschluss vom 09. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B, juris RdNr 5f und Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18, juris).

    Das gilt auch dann, wenn sich die Container-Signatur nur auf elektronische Dokumente bezieht, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt würden (BAG, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 AZN 269/18, juris).

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Unrichtig iS des § 66 Abs. 2 S 1 SGG ist jede Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht zumindest diejenigen Merkmale zutreffend wiedergibt, die § 66 Abs. 1 SGG als Bestandteile der Belehrung ausdrücklich nennt: (1) den statthaften Rechtsbehelf als solchen (also seine Bezeichnung der Art nach), (2) die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, (3) deren bzw dessen Sitz und (4) die einzuhaltende Frist (BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R, juris RdNr 15).

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus sind nach ihrem Sinn und Zweck, den Beteiligten ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritte zur (fristgerechten) Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 06. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96, juris und es ist (5) eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften erforderlich (stRspr, BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R, juris RdNr 16 mwN).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Allein der Ausdruck eines elektronisch über das EGVP als Datei übermittelten Schriftsatzes entspricht nicht den Anforderungen des § 151 Abs. 1 SGG an die Schriftform einer Berufungsschrift (vgl BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R, juris RdNr 16 ff).

    Ein Rückgriff auf Rechtsprechungsgrundsätze, die entwickelt wurden, um bei Nutzung technischen Übermittlungsformen wie Telefax oder Computerfax die Einhaltung der Schriftform begründen zu können, kommt zur "Heilung" von Mängeln der elektronischen Übermittlung iS von § 65a SGG nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R, juris).

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Ohne Verschulden iS dieser Vorschrift ist eine Frist nur versäumt, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaft Prozessführenden angesichts der gesamten Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise zuzumuten ist (BSG, Beschluss vom 07. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R, juris RdNr 15).
  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Durch den Hinweis auf die "weiteren Voraussetzungen", die in der ERVV zu finden seien, genügt die Rechtsmittelbelehrung ihrer Hinweispflicht, denn der Beteiligte wird in ausreichendem Maße in die richtige Richtung gelenkt (zur Wegweiserfunktion der Rechtsmittelbelehrung: BSG, Urteil vom 07. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R, juris RdNr 4).
  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Weiter muss über den wesentlichen Inhalt der Formvorschriften belehrt werden, wobei zu vermeiden ist, dass die Rechtsmittelbelehrung inhaltlich überfrachtet wird und wegen ihres Inhalts und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet (zum Überfrachtungsverbot: BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 3 P 24/07 B, juris RdNr 12).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Bei verständiger Würdigung seines Vorbringens (§ 123 SGG) und unter Berücksichtigung des so genannten Meistbegünstigungsprinzips (vgl BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 38/93, juris RdNr 15f mwN; Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R, juris RdNr 22) ist das Begehren des Klägers so auszulegen, dass er beantragt, den Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 04. Oktober 2018 und die Bescheide des Beklagten vom 14. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. August 2016 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, ihm für den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 dem Grunde nach Arbeitslosengeld II nach dem SGB II zu gewähren (vgl zur Zulässigkeit eines Grundurteils: BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 3//06 R, juris RdNr 18; Urteil des Senats vom 13. Januar 2016 - L 10 AS 480/12, juris RdNr 27).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96

    Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus sind nach ihrem Sinn und Zweck, den Beteiligten ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritte zur (fristgerechten) Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 06. Dezember 1996 - 13 RJ 19/96, juris und es ist (5) eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften erforderlich (stRspr, BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R, juris RdNr 16 mwN).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - L 10 AS 2081/18
    Bei verständiger Würdigung seines Vorbringens (§ 123 SGG) und unter Berücksichtigung des so genannten Meistbegünstigungsprinzips (vgl BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 38/93, juris RdNr 15f mwN; Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R, juris RdNr 22) ist das Begehren des Klägers so auszulegen, dass er beantragt, den Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 04. Oktober 2018 und die Bescheide des Beklagten vom 14. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. August 2016 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, ihm für den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 dem Grunde nach Arbeitslosengeld II nach dem SGB II zu gewähren (vgl zur Zulässigkeit eines Grundurteils: BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 3//06 R, juris RdNr 18; Urteil des Senats vom 13. Januar 2016 - L 10 AS 480/12, juris RdNr 27).
  • BSG, 15.11.2010 - B 8 SO 71/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - kein Verfahrensmangel - Unzulässigkeit der Berufung

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - prozessuale Fürsorgepflicht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - L 10 AS 480/12

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

  • OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18

    Verbot der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2018 - L 2 R 117/18

    Rentenversicherung

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