Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39842
LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11 (https://dejure.org/2012,39842)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11 (https://dejure.org/2012,39842)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. September 2012 - L 14 AS 1348/11 (https://dejure.org/2012,39842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 35 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.12.2003, § 35 Abs 3 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 35 Abs 3 S 2 SGB 2 vom 24.12.2003, § 34 Abs 3 S 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erbenhaftung - Ersatzanspruch des Grundsicherungsträgers - Geltendmachung der Gesamtforderung bei nur einem Erben einer Erbengemeinschaft - Verjährungshemmung - keine Anwendung der Grundsätze des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs auf ...

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1609
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11
    Im öffentlichen Recht tritt an die Stelle des freien Beliebens der Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners die Verpflichtung zur Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern, dem, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, grundsätzlich weite, nur durch das Verbot der Willkür und Unbilligkeit gesetzte Grenzen gezogen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2010 - 3 B 17/10 - Juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57/91 - Juris Rn. 21 f.).

    Die durch § 421 BGB eingeräumte Auswahlfreiheit sowie die Pflicht zu effektivem Verwaltungshandeln entbindet den Leistungsträger von einer regelmäßigen Abwägungs- und Begründungspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99

    Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11
    Gemäß § 1922 Abs. 2 i.V.m. § 2058 BGB haften die Erben für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner (vgl. Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 35 Rn. 9; H. Schellhorn in GK-SGB II, Stand Januar 2008, § 35 Rn. 7; Conradis/Schwitzky, a.a.O. Rn. 5; OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2001 - 22 A 2695/99 - Juris Rn. 48 zu § 92c BSHG).

    Der Pflicht zum Erbenersatz steht auch nicht das Erlöschen des Anspruchs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 SGB II zugunsten eines Miterben entgegen (vgl. Conradis/Schwitzky, a.a.O. unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2001, a.a.O. Rn. 47 ff.; a.A. Eicher/Spellbrink, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil des VGH Kassel vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 - Juris Rn. 13).

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 109/08

    Unabhängigkeit eines Ausgleichsanspruchs des den Anspruch des Gläubigers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11
    Vielmehr unterliegt der Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Gesamtschuldnern untereinander einer selbständigen Verjährung und ist von derjenigen des übergeleiteten Anspruchs des Gläubigers nach § 426 Abs. 2 BGB unabhängig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - VII ZR 109/08 - Juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 26.11.1998 - 1 UE 1276/95

    Kein Ermessen bei der Entscheidung, ob ein Ersatzanspruch gegen die Erben nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11
    Der Pflicht zum Erbenersatz steht auch nicht das Erlöschen des Anspruchs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 SGB II zugunsten eines Miterben entgegen (vgl. Conradis/Schwitzky, a.a.O. unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 2001, a.a.O. Rn. 47 ff.; a.A. Eicher/Spellbrink, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil des VGH Kassel vom 26. November 1998 - 1 UE 1276/95 - Juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11
    Nachdem der Beklagte mit dem angefochtenen Bescheid den gesamten Erbenersatzanspruch der Klägerin gegenüber geltend gemacht hat, der Erlass eines Bescheides aber in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 34 Abs. 3 Satz 2 SGB II, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Hemmung der Verjährung bewirkt, ist der Lauf der Ausschlussfrist - soweit über den Erbenersatzanspruch nicht zwischenzeitlich rechtskräftig durch das Sozialgericht (vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) entschieden worden ist - der Klägerin gegenüber weiterhin gehemmt und nicht erloschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1978 - V C 52.77 - Juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 7/12 AL 27/16

    Beiladung; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Ermessen; Ermessensausübung;

    Der Senat muss nicht entscheiden, ob der Ermessensausübung bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern nur durch das Verbot der Willkür und Unbilligkeit gesetzte Grenzen gezogen sind und die durch § 421 BGB eingeräumte Auswahlfreiheit sowie die Pflicht zu effektivem Verwaltungshandeln den Leistungsträger von einer regelmäßigen Abwägungs- und Begründungspflicht entbinden (so jedenfalls LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2012 - L 14 AS 1348/11 -, juris Rn. 26 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG; a. A. allerdings zu Haftungsbescheiden nach § 191 AO Intemann in: Koenig, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 191 Rn. 38 ff. m. w. N.).
  • LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18

    Überschreitung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Altersrente

    Die durch § 421 BGB eingeräumte Auswahlfreiheit entbindet die Leistungsträger nach Ansicht des Senats nicht von einer Abwägungs- und erst recht nicht von einer Begründungspflicht (andere Ansicht LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2012, L 14 AS 1348/11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht