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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17   

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https://dejure.org/2017,38715
LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17 (https://dejure.org/2017,38715)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.09.2017 - L 18 AS 932/17 (https://dejure.org/2017,38715)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. September 2017 - L 18 AS 932/17 (https://dejure.org/2017,38715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 6 SGB 2 vom 13.05.2011, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 1 GG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildungsbedarf - Kostenübernahme für Schulgeld für eine Privatschule - kein Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs -Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 SGB 2, § 328 Abs 3 SGB 3
    KdU - Kosten für Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung - Verwirkung - endgültige Leistungsfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Zahlung von Schulgeld für den Besuch einer privaten Waldorfschule; Kein Regelbedarf; Kostenfreie Gewährung allgemeiner Schulbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Zahlung von Schulgeld für den Besuch einer privaten Waldorfschule; Kein Regelbedarf; Kostenfreie Gewährung allgemeiner Schulbildung

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 6 ; GG Art. 7 Abs. 1
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung von Schulgeld für den Besuch einer privaten Waldorfschule

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Mit der Einrichtung öffentlicher und in allen Bundesländern, so auch Berlin, kostenfreier Grund- und Oberschulen kommt der Staat vielmehr seinem Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG lückenlos nach, der u.a. darin besteht, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet und den verschiedenen Begabungsrichtungen Raum zur Entfaltung lässt (vgl. schon BVerfGE, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 u.a. - juris Rn 78).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Der Beklagte hat dem Kläger aufgrund der Bescheide vom 15. Januar 2015, die eine Bescheideinheit bilden, weil die hiermit geregelten lebensunterhaltssichernden Leistungen - von den Unterkunftskosten abgesehen, die nicht gegenständlich sind - nicht rechtlich zulässig in weitere Streitgegenstände - etwa beschränkt auf Mehrbedarfe - aufgespalten werden können (BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R - juris Rn. 10 m.w.N.), in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2015 jedenfalls nicht rechtswidrig zu geringe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.
  • BSG, 04.07.2013 - B 14 AS 55/13 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Der Kläger als vorliegend allein in Betracht kommender Anspruchsinhaber (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris) hat gemäß § 19 i.V.m. §§ 7, 9, 20 ff. SGB II in der hier anwendbaren Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I 850) keinen Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die allein im Streit stehen, da höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht geltend gemacht werden (vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 14 AS 55/13 R - juris Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderung als Einkommen nach § 11 SGB 2

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Die Kosten aufgrund eines Schulungsvertrages mit einem privaten Träger (Schulgeld) gehören zwar nicht zum Regelbedarf, da sie nur bei einzelnen Schülern anfallen, die, wie der Kläger, keine öffentliche - kostenfreie - Schule besuchen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS ER - juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Allerdings liegt in der Prozessführung durch den Vater, dessen Prozessvollmacht seitens der Mutter mangels Beschränkung auch für das Berufungsverfahren gilt (B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2017, § 73 Rn. 74), die ggf. erforderliche Genehmigung (vgl. § 1629 BGB; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Vielmehr bewirkt die gesetzgeberische Entscheidung, die allgemeine Schulbildung kostenfrei zu gewährleisten, eine - existenzsicherungsrechtlich - ausreichende Deckung hinsichtlich des Bildungsbedarfs als Element der Daseinsvorsorge, mit der Folge, dass Kosten für den Besuch einer von den Eltern gewählten Privatschule als Mehrbedarfe nicht anzuerkennen sind (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - 5 C 70/88 - juris zum Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Entschließt sich der Gesetzgeber, im Rahmen seiner Schutzpflicht das private Ersatzschulwesen zu unterstützen, so unterliegt er hierbei zwar den Beschränkungen aus Art. 3 GG (vgl. BVerfGE 75, 40 ), auf dessen Schutzbereich sich der Kläger ebenfalls beruft.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17
    Der Kläger als vorliegend allein in Betracht kommender Anspruchsinhaber (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - juris) hat gemäß § 19 i.V.m. §§ 7, 9, 20 ff. SGB II in der hier anwendbaren Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I 850) keinen Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die allein im Streit stehen, da höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht geltend gemacht werden (vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 14 AS 55/13 R - juris Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2022 - L 11 AS 479/21

    Anspruch auf Übernahme des Schulgelds für den Besuch einer Privatschule;

    19 Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die für die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II erforderliche Unabweisbarkeit des geltend gemachten Bedarfs nicht nachzuvollziehen ist (vgl dazu Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 2016 - L 11 AS 48/15 -, Rn 24, mwN; vgl dazu auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2017 - L 18 AS 932/17 - LSG Rheinpfalz, Urteil vom 27. April 2016 - L 6 AS 303/15 -).
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