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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - L 15 B 234/06 SO ER   

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https://dejure.org/2006,22245
LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - L 15 B 234/06 SO ER (https://dejure.org/2006,22245)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2006 - L 15 B 234/06 SO ER (https://dejure.org/2006,22245)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2006 - L 15 B 234/06 SO ER (https://dejure.org/2006,22245)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2006 - L 13 AL 4566/05

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - L 15 B 234/06
    Daran zeigt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Anordnungen des Sofortvollzugs durch die Behörde einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (so bereits Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2006 - L 13 AL 4566/05 ER-B -, zitiert aus der Rechtsprechungsdatenbank "Juris").
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - L 15 B 234/06
    Für die Vollziehungsanordnung ist deshalb ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinaus geht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts NVwZ 1996, 58, 59 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - L 15 SO 294/13

    Grundsicherung - Aufhebung der Leistungsbewilligung - Anordnung sofortiger

    Daran zeigt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Anordnungen des Sofortvollzugs durch die Behörde einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (s. den Beschluss des Senats vom 27. November 2006 - L 15 B 234/06 SO ER - im Anschluss u.a. an LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2006 - L 13 AL 4566/05 ER-B -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - L 15 SO 345/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides über

    Daran zeigt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Anordnungen des Sofortvollzugs durch die Behörde einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung (Anordnung) der aufschiebenden Wirkung hat einräumen wollen (vgl. den Beschluss des Senats vom 27. November 2006, Az. L 15 B 234/06 SO ER, im Anschluss u.a. an LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2006, Az. L 13 AL 4566/05 ER-B, beide dokumentiert in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - ne ultra petita -

    Da der Antragsgegner die sofortige Vollziehung seines Bescheids vom 18. Juni 2013 nicht angeordnet hat, bedurfte es auch aus diesem Grund nicht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen den Bescheid vom 18. Juni 2013 (vgl. zu dieser Möglichkeit bei nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnetem Sofortvollzug LSG B.-B., Beschluss vom 27. November 2006 - L 15 B 234/06 SO ER - juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 19 B 140/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung durch einen Leistungsträger nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG richtet sich der einstweilige Rechtschutz nach § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2006 - L 15 B 234/06 SO - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; LSG NW, Beschluss vom 11.11.2005 - L 19 B 89/05 AS ER - zum Rechtsschutz im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Eingliederungsverwaltungsakts).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 5 AS 224/11

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der rückwirkenden

    Auch hiergegen richtet sich der vom Antragsteller begehrte einstweilige Rechtsschutz nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG (vgl. LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2006, Az.: L 15 B 234/06 SO ER, juris RN 2).
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