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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11   

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https://dejure.org/2013,8339
LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11 (https://dejure.org/2013,8339)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - L 22 LW 10/11 (https://dejure.org/2013,8339)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - L 22 LW 10/11 (https://dejure.org/2013,8339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungspflicht für Landwirte - Alterskasse muss Nebenerwerbslandwirt nicht von der Beitragszahlung befreien

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei selbständig Tätigen deren Arbeitseinkommen fast immer schwankend ist (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 5 Nr. 6).

    Angesichts dessen erscheint es gerechtfertigt, die ständige Rechtsprechung des BSG, die für die Beurteilung des regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommens ergangen ist und die mit Urteil des BSG vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R auch auf pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung angewandt worden ist, ebenso für pflichtversicherte Landwirte heranzuziehen, wonach für die auf das Jahr bezogene Prognose von dem bekannten letzten Jahreseinkommen ausgegangen werden darf.

    Bei selbständig Tätigen, die ihre Einnahmen zum Teil zeitlich disponieren können, bietet sich nämlich als oft allein praktikable Möglichkeit an, aus den regelmäßigen Einnahmen über einen längeren Zeitraum einen Monatsbetrag zu ermitteln (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R zum in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten selbständig Tätigen).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Dies erfordere jedoch nicht, dass der landwirtschaftliche Unternehmer selbst im Unternehmen körperlich mitarbeite, also der Bodenbewirtschaftung eigenhändig nachgehe (u. a. BSGE 75, 241, 248).

    Das Ergebnis der Bodenbewirtschaftung müsse ihm aber unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereichen, wenn andere die auf die Bodenbewirtschaftung gerichtete Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 ALG für ihn ausführten, das heißt "Unternehmer" im Sinne von § 1 ALG sei derjenige, für dessen Rechnung das Unternehmen gehe (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 RLw 4/93).

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Produktionsaufgaberente - Zusammentreffen mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Die Beklagte hat auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R hingewiesen und mitgeteilt, dass die Beitragsforderungen für die Kalendermonate Februar 2006 bis September 2007 in Höhe von 3.391,50 Euro nebst Kosten noch offen seien.

    Danach sei die Unterscheidung nach dem Drei-Säulen-Modell zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich (BSG, Urteil vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R, BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86).

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R

    Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Selbständiger Landwirt sei danach vorbehaltlich der Regelungen des § 1 Abs. 5 und 7 ALG auch der Nebenerwerbslandwirt, solange sein Handeln auf eigene Rechnung erfolge, also das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens sowie die in dem Unternehmen verrichtete Arbeit ihm unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereiche (BSG, Urteil vom 17. Juli 2003 - B 10 LW 9/02 R).
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Wenn es sich jedoch bei der Institution, die die Leistung erbringe, schon nicht um einen Sozialleistungsträger handele, erübrige sich die Frage nach der Vergleichbarkeit der Leistung mit dem aufgezählten Erwerbsersatzeinkommen (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 LW 1/07 R und BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Wenn es sich jedoch bei der Institution, die die Leistung erbringe, schon nicht um einen Sozialleistungsträger handele, erübrige sich die Frage nach der Vergleichbarkeit der Leistung mit dem aufgezählten Erwerbsersatzeinkommen (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 LW 1/07 R und BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R).
  • BSG, 03.05.1984 - 11 RK 1/83

    Forstwirtschaft - Nutzungsrecht - Vermutung der forstwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG sei landwirtschaftlicher Unternehmer derjenige, der das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens bestimme; die in dem Unternehmen verrichtete Arbeit müsse ihm zugerechnet werden können (BSG, Urteil vom 03. Mai 1984 - 11 RK 1/83).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 2/98 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Die Regelungen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 2 ALG sind auch verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 08. Oktober 1998 - B 10 LW 2/98 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Der maßgebende Begriff der Regelmäßigkeit setzt eine gewisse Stetigkeit, Dauer und Gesetzmäßigkeit voraus (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002 - B 10 LW 5/01 R, abgedruckt in SozR 3-5868 § 3 Nr. 5).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11
    Danach sei die Unterscheidung nach dem Drei-Säulen-Modell zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich (BSG, Urteil vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R, BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 9 KR 114/12
    Für die auf ein bestimmtes Kalenderjahr bezogene Prognose ist von dem letzten bekannten Jahreseinkommen auszugehen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 22 LW 10/11 -, juris).
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