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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07 (https://dejure.org/2009,13997)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2009 - L 7 KA 119/07 (https://dejure.org/2009,13997)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - L 7 KA 119/07 (https://dejure.org/2009,13997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingeschränkte Einzelfallprüfung bei einem statistischen Vergleich von Arzneimittelverordnungen als Aufgreifkriterium für eine Überprüfung durch Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkasssen; Wirkstoffbezogene Prüfung der Unwirtschaftlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung unzulässiger Arzneimittelverordnungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines Regresses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und ihre Auswahl daher rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in einem bestimmten Behandlungsfall hinsichtlich des Behandlungs- und Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (BSG, Urteile vom 5. November 2008, Az.: B 6 KA 63/07 R und B 6 KA 64/07 R, und vom 6. Mai 2009, Az.: B 6 KA 3/08 R, aller veröffentlicht in Juris).

    Bei einem Einzelverordnungsregress kann die Frage der Unwirtschaftlichkeit jedoch regelmäßig nur bejaht oder verneint werden (BSG, Urteile vom 5. November 2008 und vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Dies ist ein "Basis"mangel, sodass unzweifelhaft Unwirtschaftlichkeit gegeben ist und somit ein Fall vorliegt, in dem eine vorgängige Beratung regelmäßig nicht mehr erforderlich ist (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Dies zählt als sog. Minimalprinzip schon seit der Einführung von § 368 p Reichsversicherungsordnung zum 01. Januar 2005 zu den Kernbestandteilen des Wirtschaftlichkeitsgebots im engeren Sinne (BSG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: B 6 KA 13/05 R - "Clopidogrel" -, veröffentlicht in Juris) und ist vom Vertragsarzt bei der Auswahl der Präparate zu beachten (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 68/05 B; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 41/03 R, beide veröffentlicht in Juris).

    In Fällen, in denen die Unwirtschaftlichkeit auf der Verordnung eines teureren Arzneimittel beruht, für das eine preiswertere, therapeutische gleichwertige Alternative besteht, könnte ggf. etwas anderes gelten, weil bereits eine Beratung dazu führt, dass der Vertragsarzt sich künftig die unterschiedlichen Kosten vergegenwärtigt und einzelfallbezogen abwägt, ob der Einsatz des preiswerteren Arzneimittels vertretbar ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004, a.a.O.).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 36/98 R

    Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Praktischer Arzt - Homöopathie -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Die u.U. vorrangige statistische Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Urteil vom 28. Juni 2000, Az.: B 6 KA 36/98, veröffentlicht in Juris m.w.N.) hätte allerdings vorausgesetzt, dass die beim geprüften Arzt zugrunde gelegte Fallzahl mindestens 20 % der durchschnittlichen Fallzahl je Arzt (BSG a.a.O. m.w.N.) innerhalb einer aus mindestens sieben Kollegen bestehenden Vergleichsgruppe (BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, Az.: B 6 KA 72/03, veröffentlicht in Juris) beträgt.

    An dieser Stelle kommt der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidungsspielraum zum Tragen, der in der Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 28. Juni 2000, a.a.O.) den Prüfgremien nach § 106 Abs. 4 SGB V als paritätisch und fachkundig besetzten Einrichtungen zugestanden wird.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass "der Gesetzgeber durch die Anordnung von Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht in einem öffentlich-rechtlichen Verband der Sozialversicherung die allgemeine Betätigungsfreiheit des Einzelnen durch Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht unerheblich einengt" (BVerfGE 115, 25 m.w.N.), erscheint es auch im Lichte des Wirtschaftlichkeitsgebots unzumutbar, (Pflicht-)Versicherten im Rahmen der Versorgung mit Arzneimitteln Therapieexperimente abzuverlangen.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Ein Gericht darf sein Kürzungsermessen dagegen nicht an die Stelle desjenigen der Prüfgremien setzen (BSG, Urteil vom 21. Mai 2003, Az.: B 6 KA 32/02 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Die erstmalige Ausübung von Ermessen während des gerichtlichen Verfahrens mit anschließender Mitteilung der Ermessenserwägungen ist von § 114 Satz 2 VwGO jedoch nicht erfasst (Bundesverwaltungsgericht DVBl. 07, 260).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Zwar besteht für die Prüfgremien bei einer statistischen Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 27/06 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.) oder einer Richtgrößenprüfung (BSG, Urteil vom 2. November 2005, Az.: B 6 KA 63/04 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N.) ein eingeschränkter Beurteilungsspielraum.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Dies zählt als sog. Minimalprinzip schon seit der Einführung von § 368 p Reichsversicherungsordnung zum 01. Januar 2005 zu den Kernbestandteilen des Wirtschaftlichkeitsgebots im engeren Sinne (BSG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: B 6 KA 13/05 R - "Clopidogrel" -, veröffentlicht in Juris) und ist vom Vertragsarzt bei der Auswahl der Präparate zu beachten (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 68/05 B; Urteil vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 41/03 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Nach dem dem Senat bekannten Sachverhalt ist die Durchführung einer - eingeschränkten, d.h. die von der Klägerin angegebenen Diagnosen als zutreffend unterstellenden (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 6 RKa 43/94 = BSGE 77, 53) - Einzelfallprüfung durch den Beklagten nicht zu beanstanden.
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 64/07 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
    Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und ihre Auswahl daher rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in einem bestimmten Behandlungsfall hinsichtlich des Behandlungs- und Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (BSG, Urteile vom 5. November 2008, Az.: B 6 KA 63/07 R und B 6 KA 64/07 R, und vom 6. Mai 2009, Az.: B 6 KA 3/08 R, aller veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anwendung der repräsentativen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06

    Wirtschftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte Einzelfallprüfung;

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln,

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 63/98 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Mit Beschluss vom 31. Juli 2007 hat der Senat das die Patientin G S betreffende Verfahren vom hiesigen Rechtsstreit L 7 KA 131/06 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen L 7 KA 119/07 fortgeführt.
  • BSG, 07.12.2010 - B 11 AL 74/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Darlegung

    Schon diese vom Wortlaut weiter reichende Vorschrift des § 114 Satz 2 VwGO umfasst in ihrem Anwendungsbereich nicht die nachträglich erstmalige Ausübung von Ermessen während des gerichtlichen Verfahrens (vgl BVerwG Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 115 = NVwZ 2007, 470; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.10.2009 - L 7 KA 119/07; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl 2009, § 114 RdNr 50).
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