Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - L 23 SO 298/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40841
LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - L 23 SO 298/14 B ER (https://dejure.org/2014,40841)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2014 - L 23 SO 298/14 B ER (https://dejure.org/2014,40841)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2014 - L 23 SO 298/14 B ER (https://dejure.org/2014,40841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 51 Abs 1 Nr 6a SGG, § 17a Abs 4 GVG, § 17a Abs 4 S 4 GVG, BSHG§47V
    Rechtsweg zu den Sozialgerichten - Anspruch auf EinglH nach dem SGB VIII - keine Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers - keine weitere Beschwerde nach § 17 a Abs 4 S 4 GVG in einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Einzelfallhilfen für den Schulbesuch eines Kindes mit einer autistischen Behinderung i.R.d. Eingliederungshilfe (hier: Zuständigkeit des SG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 13 SO 6/06

    Anspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen bei einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - L 23 SO 298/14
    Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB XII jedoch - wie hier - nicht vor, verbleibt es bei der einzigen vorrangigen Zuständigkeit des Trägers nach dem SGB VIII für Leistungen der EinglH nach dem SGB VIII. Soweit unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (v. 09.03.2007 - L 13 SO 6/06 ER, juris) angeführt wird, dass - solange kein Leistungsträger Leistungen bewilligt hat - auch Ansprüche nach dem SGB XII zustehen können, folgt daraus - wie bereits dargestellt - nicht, dass in jedem Fall einer möglichen nachrangigen Verpflichtung des Sozialhilfeträgers nach dem SGB XII eine Angelegenheit der Sozialhilfe nach § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGB XII anzunehmen wäre.

    Vorliegend kommt aber allein ein Anspruch auf Leistungen der EinglH nach dem SGB VIII in Betracht mit der Folge, dass der zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit beschrittene Rechtsweg unzulässig ist (LSG Nds.-Br. v. 09.03.2007 - L 13 SO 6/06 ER, juris, Rn. 30; vgl. zur Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei allein möglichen Ansprüchen auf Leistungen der EinglH nach dem SGB XII: VG Oldenburg v. 16.04.2007 - 13 B 152/07 - juris, Rn. 7, 14).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 SF 1/08 R

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - L 23 SO 298/14
    In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist eine weitere Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG nicht zulässig (BSG v. 24.0.2008 - B 3 SF 1/08 R - juris; BVerwG v. 08.08.2006 - 6 B 65/06 - juris -).
  • VG Oldenburg, 16.04.2007 - 13 B 152/07

    Gewährung von Eingliederungshilfe bei leichter geistiger Behinderung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2014 - L 23 SO 298/14
    Vorliegend kommt aber allein ein Anspruch auf Leistungen der EinglH nach dem SGB VIII in Betracht mit der Folge, dass der zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit beschrittene Rechtsweg unzulässig ist (LSG Nds.-Br. v. 09.03.2007 - L 13 SO 6/06 ER, juris, Rn. 30; vgl. zur Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei allein möglichen Ansprüchen auf Leistungen der EinglH nach dem SGB XII: VG Oldenburg v. 16.04.2007 - 13 B 152/07 - juris, Rn. 7, 14).
  • LSG Sachsen, 14.05.2020 - L 3 AL 77/19
    Eine weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht nach § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG zur Klärung des Rechtswegs ist in einem sozialgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschlossen (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - B 3 SF 1/08 R - SozR 4-1720 § 17a Nr. 4 = juris, jeweils Leitsatz und Rdnr. 9 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2014 - L 23 SO 298/14 B ER - juris Rdnr. 43; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2018 - L 11 KR 2731/18 B - juris Rdnr. 43).

    Denn der Rechtsschutz im Zwischenstreit um den zulässigen Rechtsweg reicht nicht weiter als der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem nach § 177 SGG eine Beschwerde an das Bundessozialgericht nicht gegeben ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2014, a. a. O., bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2016 - 1 BvR 3514/14 - NVwZ-RR 2016, 361 f. = juris Rdnr. 9; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2018, a. a. O.; vgl. auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG [12. Aufl., 2017], § 51 Rdnr. 71a, m. w. N.;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht