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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,55899
LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21 B ER (https://dejure.org/2021,55899)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21 B ER (https://dejure.org/2021,55899)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - L 3 AS 1435/21 B ER (https://dejure.org/2021,55899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 4 SGB 2, § 22 Abs 1 SGB 2
    Zusicherung - Umzug innerhalb des Vergleichsraums - Erforderlichkeit des Umzuges - Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 22 Abs 4 SGB II ; § 22 Abs 1 SGB II
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Zusicherung der Übernahme der Kosten für die neue Wohnung nach dessen Umzug

  • rechtsportal.de

    § 22 Abs 4 SGB II ; § 22 Abs 1 SGB II
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Zusicherung der Übernahme der Kosten für die neue Wohnung nach dessen Umzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II privilegiert nur Veränderungen, die sich innerhalb des Marktsegments realisieren lassen, auf das der Leistungsberechtigte nach Abs. 1 Satz 1 zu verweisen ist, und die Überschreitung der Höhe der bisherigen KdUH muss in einem angemessenen Verhältnis zur Ursache des Umzugs in die neue Wohnung stehen; d. h. es ist zu prüfen, ob sich die Kosten gerade der von dem Hilfebedürftigen gewählten neuen Wohnung in Ansehung der Erforderlichkeit des Umzugs als angemessen darstellen (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R -, juris; Luick in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 22 Rn. 167).

    Denn - wie bereits dargelegt - setzt die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Übernahme von Mehrkosten voraus, dass sich der Einzug gerade in die von den Hilfebedürftigen gewählte neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und die Kosten der neuen Wohnung auch unter Ansehung eines nachvollziehbaren und plausiblen Veränderungswunsches als angemessen anzusehen sind (Sächsisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - L 7 AS 245/20 B ER -, Rn. 30, und BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R, Rn. 20, jeweils in juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 13 AS 143/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine Zusicherung nach dem SGB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 4 SGB II ist weder nach seinem Wortlaut noch nach seinem Sinn und Zweck auf trägerübergreifende Umzüge beschränkt (hierzu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2020 - L 13 AS 143/20 B ER, juris, und Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Rn. 293, 299 ff.).

    Ob neben der abstrakten Angemessenheit der zukünftig entstehenden KdUH auch die Erforderlichkeit des Umzugs für die Erteilung einer Zusicherung für den Umzug innerhalb eines Vergleichsraums Voraussetzung ist, ist umstritten (bejahend: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2020 - L 13 AS 143/20 B ER -, juris; Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Rn. 300 f.; Knickrehm in: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 7. Aufl 2021, Rn. 35 zu § 22 SGB II; Lauterbach in; Gagel, SGB II/SGB III, Stand: Dezember 2020, § 22 SGB II Rn. 105; ablehnend: Luik in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, Rn. 238 zu § 22; Piepenstock in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, Stand der Einzelbearbeitung: 17. Juni 2021, § 22 Rn. 220).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Die Ungewissheit, ob die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernommen werden, bliebe auch nach Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung bestehen, denn deren Bestand wäre mit Blick auf die ausstehende Entscheidung in der Hauptsache nicht sicher (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - L 12 AS 1959/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER - alle in juris).

    Für die Erteilung einer (endgültigen) Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren setzt dies zunächst voraus, dass die Voraussetzungen der Zusicherung feststehen und hierzu der Vollbeweis erbracht wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER -, juris), denn der Leistungsträger ist an die endgültig erteilte Zusicherung gebunden und müsste, selbst wenn sich im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, die Kosten der Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft in voller Höhe gewähren.

  • LSG Sachsen, 15.12.2020 - L 7 AS 245/20
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Denn - wie bereits dargelegt - setzt die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Übernahme von Mehrkosten voraus, dass sich der Einzug gerade in die von den Hilfebedürftigen gewählte neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und die Kosten der neuen Wohnung auch unter Ansehung eines nachvollziehbaren und plausiblen Veränderungswunsches als angemessen anzusehen sind (Sächsisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - L 7 AS 245/20 B ER -, Rn. 30, und BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R, Rn. 20, jeweils in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Erlass einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Für sie ist nur Raum, wenn zwingende Gründe eine solche Entscheidung gebieten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 06. November 2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH - und vom 19. Juni 2013 - L 25 AS 1137/13 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Die Ungewissheit, ob die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernommen werden, bliebe auch nach Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung bestehen, denn deren Bestand wäre mit Blick auf die ausstehende Entscheidung in der Hauptsache nicht sicher (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - L 12 AS 1959/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER - alle in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 12 AS 1959/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Die Ungewissheit, ob die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernommen werden, bliebe auch nach Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung bestehen, denn deren Bestand wäre mit Blick auf die ausstehende Entscheidung in der Hauptsache nicht sicher (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - L 12 AS 1959/14 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - L 7 AS 1001/16 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - L 31 AS 1002/18 B ER - alle in juris).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Der Anspruch auf Erteilung einer Zusicherung besteht auch dann, wenn es sich um einen beabsichtigten Umzug innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des Antragsgegners und damit innerhalb des maßgeblichen kommunalen Vergleichsraums der bisherigen Wohnung handelt (hier: Stadtgebiet von Berlin, vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R -, juris; anders aber zur ab dem 01. August 2016 geänderten Rechtslage Luik in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 22 Rn. 226).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 25 AS 1137/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - endgültige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2021 - L 3 AS 1435/21
    Für sie ist nur Raum, wenn zwingende Gründe eine solche Entscheidung gebieten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 06. November 2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH - und vom 19. Juni 2013 - L 25 AS 1137/13 B ER -, juris).
  • SG Hamburg, 19.12.2022 - S 62 AS 863/22

    Arbeitslosengeld II - vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer

    Beim Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereich desselben Leistungsträgers hat die Übernahme der neuen Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II auch ohne vorherige Erteilung einer Zusicherung erfolgen, wenn die neuen Unterkunftskosten angemessen sind und der Umzug zudem erforderlich war (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 4 107/10 R -, Rn. 20, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - L 3 AS 1435/21 B ER -, Rn. 20, 24, 28, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - L 7 AS 245/20 B ER -, Rn. 30, juris).
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