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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 66/04   

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https://dejure.org/2009,15125
LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 66/04 (https://dejure.org/2009,15125)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - L 3 U 66/04 (https://dejure.org/2009,15125)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - L 3 U 66/04 (https://dejure.org/2009,15125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit und Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten; Durch beruflichen Lärm verursachte Schwerhörigkeit aufgrund der Tätigkeit in einer Tischlerei mit einem Beurteilungspegel von 86,3 bis 92,3 Dezibel (dB(A))

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anerkennung und Entschädigung der Lärmschwerhörigkeit eines ehemaligen Tischlers - berufliche und degenerative Bedingtheit der Schwerhörigkeit - Versorgung mit Hörgeräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 66/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R - zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de) kann ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt entschieden hat, dass ein Arbeitsunfall bzw. eine BK nicht gegeben ist, deren Vorliegen als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) klären lassen.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 66/04
    Hierbei reicht sowohl bei der haftungsbegründenden wie auch bei der haftungsausfüllenden Kausalität die Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs aus, d. h. nach vernünftiger Abwägung aller Umstände müssen die auf die berufliche Verursachung der Krankheit deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 38).
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