Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - L 16 R 239/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Arbeitnehmeranteilen an den zur gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Beiträgen; Freiwillige Versicherung bei Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 15.01.2007 - S 20 RJ 1011/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - L 16 R 239/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 18/98 R
Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Wahlbeamter - Ablauf der Wahlzeit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - L 16 R 239/07
Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (- B 12 KR 18/98 R -) davon ausgehe, dass eine Gleichstellung von Ruhestandsbeamten aufgrund von Alter mit Ruhestandsbeamten aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht in Betracht komme, sei dies verfehlt.Es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht geboten, allen Personen, die eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen, stets Versicherungsfreiheit einzuräumen, wenn die Versorgung nach objektiven Maßstäben ausreichend ist, bspw. einen bestimmten Prozentsatz der bisherigen Dienstbezüge erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 18/98 R = SozR 3-2600 § 5 Nr. 6).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - L 16 R 239/07
Denn der Schutzbereich des Artikels 14 GG wird selbst durch die Anrechnung einer bereits zugebilligten Rente auf die Versorgungsbezüge nicht berührt (vgl. BSG a.a.O. unter Verweis auf BVerfGE 76, 256, 239).
- LSG Bayern, 02.04.2008 - L 13 R 451/07
Anspruch auf Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei …
Im Übrigen ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn nicht allen Personen, die eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen, Versicherungsfreiheit eingeräumt wird, wenn die Versorgung nach objektiven Maßstäben ausreichend ist bzw. einen bestimmten Prozentsatz der bisherigen Dienstbezüge erreicht (…BSG SozR-2600 § 5 Nr. 6; Beschluss des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 29. Mai 2007, Az.: L 16 R 239/07). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - L 3 R 792/21 Überdies ist es auch nicht zu beanstanden, dass Altersruhestandsbeamte versicherungsrechtlich anders behandelt werden als Ruhestandsbeamte vor Erreichen der Altersgrenze (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.1999 - B 12 KR 18/98 -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2007 - L 16 R 239/07 -).