Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20129
LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 (https://dejure.org/2007,20129)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 (https://dejure.org/2007,20129)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - L 24 KR 517/06 (https://dejure.org/2007,20129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitseinkommens bei der Berechnung von Krankengeld; Bemessungsgrundlage eines Krankengeldes bei selbstständiger Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Letztgenannte Vorschrift ist verfassungsgemäß (Beschluss des BVerfG vom 22. Mai 2001 - 1 BvL 4/96, abgedruckt in BVerfGE 103, 392 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39).

    Der Gesetzgeber darf dafür Sorge tragen, dass die Solidargemeinschaft für den Versicherungsschutz dieser Gruppe bei geringem wirtschaftlichem Erfolg nicht über Gebühr belastet wird (so BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, a.a.O., Rdnrn. 27 bis 31 mit Hinweis u. a. auf BSGE 79, 133, 145).

    Damit werden die Beiträge der Selbständigen wenigstens aufgrund von Einnahmen in solcher Höhe bemessen, aus denen auch abhängig Beschäftigte ihre Beiträge entrichten (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, a.a.O., Rdnr. 34).

    Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen auch nicht gehalten, die Beitragsbelastung der Selbständigen mit geringem Arbeitseinkommen, wie etwa von Kleingewerbetreibenden, Existenzgründern oder Berufsanfängern durch eine Härteklausel zu mindern (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, a.a.O., Rdnr. 36).

    Dies würde den Erlass typisierender Vorschriften ausschließen, die bei der Ordnung der Sozialversicherung als Massenverwaltung unverzichtbar sind (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, a.a.O., Rdnr. 37).

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Allerdings seien nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R stets die tatsächlichen Einkünfte heranzuziehen.

    Mit Urteil vom 26. Oktober 2006 hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen: Das BSG habe im Urteil vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R ausgeführt, der Berechnung des Krankengeldes sei das tatsächliche Arbeitseinkommen und somit das bei Krankheit ausfallende Arbeitseinkommen zugrunde zu legen, denn das Krankengeld habe Entgeltersatzfunktion.

    Würde in diesem Fall dieses Arbeitseinkommen der Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegt, stünde dies mit dessen Einkommensersatzfunktion in Widerspruch, wie das BSG im Urteil vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 47 Nr. 1 entschieden hat:.

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Dem steht weder der Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) noch der zur selben Rechtsfrage ergangene nachfolgende Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1, 4/98, 15/99 - (BVerfGE 102, 127) entgegen.

    Entscheidend ist aber, dass die vom Gesetzgeber gewählte Lösung das beitragspflichtige einmalig gezahlte Arbeitsentgelt im Ergebnis berücksichtigt, so dass Versicherte mit einem gleichhohen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt auch mit einer gleichhohen Lohnersatzleistung rechnen können, wenn sich ihre Situation nur dadurch unterscheidet, dass einige von ihnen mehr, andere weniger und wieder andere überhaupt kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhalten haben (BVerfGE 102, 127, 144).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Dem steht weder der Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) noch der zur selben Rechtsfrage ergangene nachfolgende Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1, 4/98, 15/99 - (BVerfGE 102, 127) entgegen.
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Der Gesetzgeber darf dafür Sorge tragen, dass die Solidargemeinschaft für den Versicherungsschutz dieser Gruppe bei geringem wirtschaftlichem Erfolg nicht über Gebühr belastet wird (so BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, a.a.O., Rdnrn. 27 bis 31 mit Hinweis u. a. auf BSGE 79, 133, 145).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Wer trotz des Austrittsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben ist, kann daher nicht mit Erfolg geltend machen, die Mindestbeiträge seien unangemessen hoch (vgl. BSG, Urteil vom 07. November 1991, 12 RK 37/90, abgedruckt in SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 und BSGE 70, 13).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Er verletzt das Grundrecht nur dann, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe von Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 102, 41, 54).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Dieser Problematik hat sich das BSG im Revisionsverfahren gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 2006 angenommen und seine Rechtsprechung im Urteil vom 30. März 2004 fort entwickelt (Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 11/06 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 24 KR 3/05

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
    Dies führt allerdings, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. März 2006 - L 24 KR 3/05 schon ausgeführt hat, zu praktischen Schwierigkeiten, denn das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen ist bei selbständig Erwerbstätigen nicht ohne weiteres feststellbar.
  • LSG Sachsen, 23.01.2008 - L 1 KR 44/07

    Höhe des Krankengeldes für einen freiwillig versicherten selbstständigen

    Vielmehr fallen hier Beitragsbemessung und das vor der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen regelmäßig auseinander (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33).

    Vor diesem Hintergrund vermag sich der erkennende Senat den Entscheidungen der Landessozialgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg nicht anzuschließen, die auch in Fällen der Mindesteinstufung den Krankenkassen die konkrete Ermittlung des Arbeitseinkommens vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abverlangen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris Rn. 20 und LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33-35; a.A. Urteil des Senats vom 28.11.2007 - L 1 KR 72/06).

    Die Folgerungen, die verschiedene Landessozialgerichte aus der Entscheidung des BSG vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R) gezogen haben (s. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris Rn. 20 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33-35), stimmen aus den genannten Gründen mit der vom erkennenden Senat vertretenen Ansicht nicht überein.

  • LSG Sachsen, 28.11.2007 - L 1 KR 72/06

    Gewährung eines höheren Krankengeldes unter Zugrundelegung des

    Vielmehr fallen hier Beitragsbemessung und vor der Arbeitsunfähigkeit erzieltes Arbeitseinkommen regelmäßig auseinander (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33).

    Vor diesem Hintergrund vermag sich der erkennende Senat den Entscheidungen der Landessozialgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg, die auch in Fällen der Mindesteinstufung seitens der Krankenkassen konkrete Ermittlungen zum Einkommen vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit verlangen, nicht anzuschließen (s. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris Rn. 20, und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33-35).

    Die Folgerungen, die verschiedene Landessozialgerichte aus der Entscheidung des BSG vom 14.12.2006 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 11/06 R gezogen haben (s. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris Rn. 20, und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33-35), stimmen aus den oben genannten Gründen mit der vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung nicht überein.

  • SG Frankfurt/Main, 03.07.2023 - S 14 KR 160/21
    Nur, aber auch immer dann, muss das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen konkret ermittelt werden, um der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes gerecht zu werden (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 11/06 R, Rn. 11, 13 - 14 juris, BSG, Urteile vom 6. November 2008, B 1 KR 8/08 R, Rn. 14f. und B 1 KR 28/07 R, Rn. 13f. juris, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2015, L 11 KR 5087/14, Rn. 23f. juris, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2007, L 24 KR 517/06, Rn. 32, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 115/09
    Nur tatsächlich ausgefallenes Arbeitsentgelt solle durch die Krankengeldzahlung ersetzt werden (vgl. etwa BSG, Urt. vom 30.3.2004, - B 1 KR 32/02 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 29.6.2007, - L 24 KR 517/06; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 26.9.2007, - L 5 KR 25/07 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht