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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2020 - L 15 SO 95/19 NZB   

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https://dejure.org/2020,23544
LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2020 - L 15 SO 95/19 NZB (https://dejure.org/2020,23544)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2020 - L 15 SO 95/19 NZB (https://dejure.org/2020,23544)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - L 15 SO 95/19 NZB (https://dejure.org/2020,23544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 145 Abs 1 S 1 SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 144 Abs 2 Nr 1 SGG, § 44 Abs 1 SGB 1, § 44 Abs 2 SGB 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit - Sozialrecht - Verzinsung von Geldleistungsansprüchen - Vorliegen eines vollständigen Leistungsantrags - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2020 - L 15 SO 95/19
    Das BSG hat mit Urteil vom 29. September 2009, Az. B 8 SO 13/08 R, juris Rn. 12 ff = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1, entschieden, dass Leistungen der GruSi nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums keinen Folgeantrag voraussetzen.

    Da die Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei dem Grundsicherungsberechtigten in der Regel für längere Zeit unverändert bleiben, hat der Gesetzgeber mit der Festlegung des einjährigen Bewilligungszeitraums nur den jährlichen Rentenanpassungen Rechnung tragen wollen und eine Mitwirkungspflicht des Hilfeempfängers nur bei der Meldung von Veränderungen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorgesehen (BSG, Urteil vom 29. September 2009 a.a.O., juris Rn. 15).

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2020 - L 15 SO 95/19
    Hat ein Leistungsträger Antragsvordrucke (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) herausgegeben, liegt ein vollständiger Leistungsantrag spätestens vor, sobald der Antragsteller den Vordruck für den Antrag vollständig ausgefüllt und auch die als beizubringend bezeichneten Unterlagen (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I) eingereicht hat (BSG, Urteil vom 26. April 2007, Az. B 4 R 21/06 R, juris Rn 21 = SozR 4-1200 § 44 Nr. 2; Rolfs in: Hauck/Noftz, SGB, Stand Juni 2018, § 44 SGB I, Rn. 26; Groth, a.a.O., § 44 Rn. 32ff).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 17/91

    Vollständiger Leistungsantrag bei Leistungsfeststellungen von Amts wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2020 - L 15 SO 95/19
    Entscheidend ist, ob die Behörde rechtlich nicht erst aufgrund eines Antrags tätig werden muss, sondern pflichtgemäß von Amts wegen (vgl. für eine Problematik aus der Unfallversicherung Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Januar 1992, Az. 2 RU 17/91, juris Rn. 19 = SozR 3-1200 § 44 Nr. 4).
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