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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6983
LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH (https://dejure.org/2010,6983)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH (https://dejure.org/2010,6983)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH (https://dejure.org/2010,6983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 1 SGG, § 172 Abs 3 Nr 1 SGG vom 05.08.2010, § 172 Abs 3 Nr 2 SGG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 127 Abs 2 S 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Hauptsacheverfahren - Nichterreichen des Wertes des Beschwerdegegenstandes - Nichtanwendbarkeit von § 127 Abs 2 S 2 ZPO auch nach Änderung des § 172 Abs 3 Nr 1 SGG durch ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 172 Abs 1 SGG, § 172 Abs 3 SGG, § 73a Abs 7 S 1 SGG, § 127 Abs 2 S 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit der Beschwerde - Verfahren der Hauptsache - gesetzlicher Ausschusstatbestand - Wert des Beschwerdegegenstandes - hinreichende Erfolgsaussicht - maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Erfolgsaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08
    Denn auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) die für die Entscheidung des Rechtsstreits in erster Linie maßgeblichen Fragen, welche Kosten zu den grundsätzlich erstattungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bei Eigenheimen gehören, zwischenzeitlich weitgehend beantwortet und insbesondere entschieden hat, dass eine Instandhaltungskostenpauschale nicht zu den berücksichtigungsfähigen Unterkunftsaufwendungen zu zählen ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R -, zitiert nach juris), und es für die Entscheidung des Falles bei saldierender Betrachtung möglicherweise auch nicht mehr darauf ankommt, ob als Heizkosten (wie vom Sozialgericht vermutlich mangels entsprechenden Nachweises sonstiger Kosten angenommen) nur die Gasabschlagszahlungen zu berücksichtigen sind oder auch die Aufwendungen für die Beschaffung von Brennholz anerkannt werden können, ist die erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht hier aus einem anderen Grund auch heute noch zu bejahen.
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08
    Aus diesem Grunde dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechtsfragen - ebenso wie im Übrigen komplexe Tatfragen - in dem Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch von dem Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Verfahren der Hauptsache zugeführt werden können (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 1 BvR 1873/09 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08

    Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit der Beschwerde; keine entsprechende Anwendung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08
    § 172 Abs. 3 SGG enthielt insoweit eine spezielle und abschließende Regelung, die für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO keinen Raum mehr ließ (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH - m. w. N., zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 9 AS 32/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe bei

    Diese Gesetzesänderung führt nicht dazu, dass die PKH-Beschwerde auch in Klageverfahren bei einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht generell als zulässig anzusehen ist (ausführlich hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - L 15 AS 168/11 B - vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 04. Oktober 2010 - L 7 AS 436/10 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2010 - L 20 AS 1602/10 B PKH - a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH -).

    Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber den vorliegenden Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur dann jedoch nicht weiter aufgegriffen hat, kann jedenfalls nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dennoch auch den vom Bundesrat angesprochenen Meinungsstreit über die Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO einer Klärung hat zuführen wollen (a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2011 - L 5 KR 213/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    So bestehen auch nach dieser Gesetzesänderung die unterschiedlichen Auffassungen der Landessozialgerichte fort (Beschwerde statthaft: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2011, L 7 AS 4623/10 B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010, L 25 B 2246/08 AS - Beschwerde nicht statthaft: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. März 2011, L 9 AS 108/11 B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2010, L 34 AS 2182/10 B PKH; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2011, L 3 AL 65/11 B PKH; Beschluss vom 9. Mai 2011, L 11 AS 33/11 B PKH; Beschluss vom 9. Mai 2011, L 9 SO 29/11 B PKH).

    Hieraus kann nur geschlossen werden, dass der Meinungsstreit durch den Gesetzgeber nunmehr in die andere Richtung beendet worden ist, als vom Bundesrat befürwortet (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2011, a.a.O., und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Sonach hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG inhaltlich klargestellt, dass der Beschwerdeausschluss wegen Nichtüberschreitens der Beschwerdewertgrenze nur für Entscheidungen über einen PKH-Antrag im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, nicht dagegen für solche in einem Klageverfahren gelten soll (ständige Senatsrechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 15. September 2010 - L 7 SO 4046/10 B -, 2. Dezember 2010 - L 7 R 2928/10 B - und 11. Januar 2011 - L 7 SO 2565/10 B - ; ferner LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH - , a.A. Hess. LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - L 7 AS 436/10 B - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - L 34 AS 2182/10 B PKH - hierzu Senatsbeschluss vom 6. Mai 2010 a.a.O. unter Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Januar 2007 - L 13 AS 4100/06 PKH-B - Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O.>).
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