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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04   

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https://dejure.org/2005,21382
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04 (https://dejure.org/2005,21382)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04 (https://dejure.org/2005,21382)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2005 - L 22 RJ 104/04 (https://dejure.org/2005,21382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammentreffen eines Anspruchs auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einem Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Verfassungsmäßigkeit des Bestehens unterschiedlicher Berechnungsmodalitäten der Beschädigtengrundrente nach § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04
    Mit dem dagegen eingelegten Widerspruch machte der Kläger geltend, nach dem Urteil des BVerfG vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96) sei entschieden worden, dass für Berechtigte der neuen Länder rückwirkend zum 01. Januar 1999 die Grundrentenbeträge zu berücksichtigen seien, die in entsprechender Anwendung des § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG gezahlt würden, wenn die Voraussetzungen nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder - wie vorliegend wegen des rechtsstaatswidrigen Zwangs zum Militärdienst bei der NVA, der die bei ihm bestehenden gesundheitlichen Schäden verursacht habe - dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erfüllt seien, wie aus dem zwischenzeitlich geänderten § 84 a Satz 3 BVG hervorgehe.

    Die in § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI getroffene Verweisung auf § 84 a Satz 1 und 2 BVG in Verbindung mit Anlage I zum EV Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 geht ins Leere, denn ab 01. Januar 1999 gibt es aufgrund des Urteils des BVerfG vom 14. März 2000 (1 BvR 284/96 und 1 BvR 1659/96), abgedruckt in BVerfGE 102, 41 keinen gültigen Gesetzestext mehr, so dass sich die Grundrentenbeträge ausschließlich nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG bestimmen.

    "Die Nichtigkeitsfeststellung des BVerfG hat gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) Gesetzeskraft und wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2000, 445) mit folgender Entscheidungsformel veröffentlicht: § 84 a BVG in Verbindung mit Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - vom 31. August 1990 (BGBl. II 889, 1067) ist mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig, soweit die Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG auch nach dem 31. Dezember 1998 im Beitrittsgebiet anders berechnet wird als im übrigen Bundesgebiet.

  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 11/05 R

    Wert des Rechts auf Dienstbeschädigungsausgleich, Rechtsfolgenverweisung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteilen vom 07. Juli 2005 (B 4 RA 58/04 R, B 4 RA 61/04 R und B 4 RA 11/05 R) bereits in diesem Sinne entschieden.
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04
    Die unter der Geltung dieser ursprünglichen Fassung praktizierte Rechtsanwendung des § 84 a BVG, die seinerzeit von den Rentenversicherungsträgern damit begründet wurde, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI generell auf die Grundrente nach dem BVG und damit neben § 31 Abs. 1 Satz 1 auch auf § 84 a BVG verweist, wurde vom BSG in den Urteilen vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, abgedruckt in SozR 4-2600 § 93 Nr. 2, und vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R -, abgedruckt in SozR 4-2600 § 93 Nr. 3, bereits als nicht gesetzeskonform missbilligt.
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04
    Die unter der Geltung dieser ursprünglichen Fassung praktizierte Rechtsanwendung des § 84 a BVG, die seinerzeit von den Rentenversicherungsträgern damit begründet wurde, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 a SGB VI generell auf die Grundrente nach dem BVG und damit neben § 31 Abs. 1 Satz 1 auch auf § 84 a BVG verweist, wurde vom BSG in den Urteilen vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, abgedruckt in SozR 4-2600 § 93 Nr. 2, und vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R -, abgedruckt in SozR 4-2600 § 93 Nr. 3, bereits als nicht gesetzeskonform missbilligt.
  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 58/04 R

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs eines ehemaligen Soldaten der NVA im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteilen vom 07. Juli 2005 (B 4 RA 58/04 R, B 4 RA 61/04 R und B 4 RA 11/05 R) bereits in diesem Sinne entschieden.
  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 61/04 R

    Wert des Rechts auf Dienstbeschädigungsausgleich, Rechtsfolgenverweisung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteilen vom 07. Juli 2005 (B 4 RA 58/04 R, B 4 RA 61/04 R und B 4 RA 11/05 R) bereits in diesem Sinne entschieden.
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