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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16   

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https://dejure.org/2019,9735
LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16 (https://dejure.org/2019,9735)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2019 - L 9 KR 553/16 (https://dejure.org/2019,9735)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - L 9 KR 553/16 (https://dejure.org/2019,9735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 8 SGB 4, § 27 Abs 3 Nr 3 SGB 3
    Fachkrankenschwester im Akutkrankenhaus - Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung (bejaht) - Tätigkeit auf der Intensivstation - Eingliederung in den Stationsbetrieb - fehlendes Unternehmerrisiko - Unständige Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für medizinische Fachkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Wird nur gelegentlich i.S. der Nr. 2 gearbeitet, kommt eine Entgeltgeringfügigkeit i.S. der Nr. 1 SGB IV nicht in Betracht (zuletzt BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017 - B 12 R 10/15 R -, Rn. 16, juris).

    Die 450-Euro-Grenze bezieht sich auch für nur gelegentliche, tageweise, zeitgeringfügige Tätigkeiten auf den Monat, eine Umrechnung auf den einzelnen Tag (also anteilig) erfolgt nicht (BSG, Urteil vom 05. Dezember 2017 - B 12 R 10/15 R, Rn. 21 ff., juris).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 17/16 R

    Beitragsbemessung für einen Schauspieler auf der Grundlage eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und er damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 17/16 R -, Rn. 12 juris; vgl Schlegel in Küttner, Personalbuch, 24. Aufl 2017, Geringfügige Beschäftigung Rn. 77).

    Ein aus der gelegentlichen Tätigkeit erzieltes Arbeitsentgelt hat das BSG bereits dann als geeignet betrachtet, wesentlich zu dem Lebensunterhalt beizutragen, wenn es im Verhältnis zu den übrigen Einnahmen (aus Haupttätigkeit) etwas mehr als 10 % betrug (BSG, - B 12 KR 17/16 R -, Rn. 12, a.E.).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    a) Sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht nur die einzelnen Rechtsverhältnisse der Aufträge maßgebend, hat das zur Folge, dass auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des jeweiligen "Auftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

    Verbleibende relevante Handlungsspielräume, die arbeitnehmeruntypisch sind, hatte die Beigeladene zu 1) nach Übernahme des Einzelauftrags nach o.g. Umständen nicht (zu diesem Aspekt vgl BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris Rn. 19; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris Rn. 23).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, Rn. 84, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    d) Nicht zu entscheiden hatte der Senat schließlich, ob eine konventionelle Pflegetätigkeit in einer stationären Einrichtung überhaupt in Form einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden kann (vgl. hierzu und zum Folgenden LSG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2012, - L 2 R 13/09 -, zitiert nach juris, dort Rn. 35, dort m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, Rn. 84, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 180/18

    Krankenversicherung - unständige Beschäftigung - Fortsetzung der freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Unerheblich ist, ob sie für jeden Beschäftigungstag oder einen zusammenhängenden Beschäftigungszeitraum einen neuen Vertrag abgeschlossen hat (ausgeführt für § 232 Abs. 3 SGB V im Beschluss des Senats vom 21. September 2018 - L 9 KR 180/18 B ER -, Rn. 7, juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Verbleibende relevante Handlungsspielräume, die arbeitnehmeruntypisch sind, hatte die Beigeladene zu 1) nach Übernahme des Einzelauftrags nach o.g. Umständen nicht (zu diesem Aspekt vgl BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris Rn. 19; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris Rn. 23).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    Entscheidend für das Risiko von Selbständigen ist, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft auch mit dem Risiko eingesetzt wird, dass keine Vergütung erfolgt oder Verlust eintritt, der Erfolg des Einsatzes der personellen und sächlichen Mittel bei dem Einsatz also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, Rn. 35, juris).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2019 - L 9 KR 553/16
    a) Sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht nur die einzelnen Rechtsverhältnisse der Aufträge maßgebend, hat das zur Folge, dass auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des jeweiligen "Auftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden (BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 185/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Innere Medizin -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 302/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

    a) Für die Statuszuordnung einer - hier ausschließlich zu beurteilenden - Tätigkeit als sogenannte Honorarpflegefachkraft im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung gelten keine abweichenden Maßstäbe, wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16, sowie L 9 KR 163/16, juris).

    Ihre Arbeit und Dienstzeit wurde durch die Schichtleitung und auch im Rahmen der (täglichen) Visite, an der sie teilgenommen hat, kontrolliert und die von ihr dokumentierenden Eintragungen in der jeweiligen Pflegedokumentation überprüft (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 132/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

    a) Für die Statuszuordnung einer - hier ausschließlich zu beurteilenden - Tätigkeit als sogenannte Honorarpflegefachkraft im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung gelten keine abweichenden Maßstäbe, wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30.01.2019, L 9 KR 553/16, sowie L 9 KR 163/16, juris).

    Ihre Arbeit und Dienstzeit wurde durch die Schichtleitung und auch im Rahmen der (täglichen) Visite, an der sie teilgenommen hat, kontrolliert und die von ihr dokumentierenden Eintragungen in der jeweiligen Pflegedokumentation überprüft (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 30.01.2019, L 9 KR 553/16, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - L 9 KR 302/16
    a) Für die Statuszuordnung einer - hier ausschließlich zu beurteilenden - Tätigkeit als sogenannte Honorarpflegefachkraft im Rahmen stationärer Krankenhausbehandlung gelten keine abweichenden Maßstäbe, wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16, sowie L 9 KR 163/16, juris).

    Ihre Arbeit und Dienstzeit wurde durch die Schichtleitung und auch im Rahmen der (täglichen) Visite, an der sie teilgenommen hat, kontrolliert und die von ihr dokumentierenden Eintragungen in der jeweiligen Pflegedokumentation überprüft (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - L 9 KR 93/17

    Sozialversicherungspflicht - Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege

    Der erkennende Senat folgt dieser Rechtsprechung (vgl. schon die Urteile vom 30. Januar 2019, L 9 KR 553/16 sowie L 9 KR 163/16, juris) und überträgt sie auf die ambulante Pflege.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - L 9 KR 442/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Sie hat mit anderen Worten Personen zum Gegenstand, die nicht bereits aufgrund sonstiger, allgemeiner Maßstäbe nach § 7 SGB IV, versicherungspflichtig sind, sondern nach diesen Grundsätzen selbständig sind (dazu Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - L 9 KR 553/16 -, Rn. 47, juris).
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