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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07   

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https://dejure.org/2011,11541
LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07 (https://dejure.org/2011,11541)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2011 - L 17 R 172/07 (https://dejure.org/2011,11541)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2011 - L 17 R 172/07 (https://dejure.org/2011,11541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 AAÜG, § 5 AAÜG, § 8 AAÜG, § 1 ZAVtIV, § 1 Abs 1 S 1 ZAVtIVDBest 2
    Gesetzliche Rentenversicherung - Altersversorgung der technischen Intelligenz - Erfüllung der betrieblichen Voraussetzung durch Tätigkeit in einem VEB im Bereich der Industrie oder des Bauwesens - VEB Kreisbaubetrieb Senftenberg

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Dabei ist die Bedeutung der Texte ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Grundgesetz ) und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Vorschrift des § 5 AAÜG zu bestimmen (dazu BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R - juris.de).

    Wie das Bundessozialgericht bereits in seinen Urteilen vom 09. und 10. April 2002 (- B 4 RA 42/01 R - am angegeben Ort und - B 4 RA 10/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 5) ausgeführt hat, war der versorgungsrechtlich maßgebliche Betriebstyp durch die drei Merkmale.

    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R - aaO - vom 10. April 2004 - B 4 RA 10/02 R - aaO): hier Gehwegplatten.

    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss unter anderem unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R - aaO).

  • LSG Sachsen, 22.02.2011 - L 5 R 92/08

    Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Dass nur eine derartige Massenproduktion im Bereich des Bauwesens und nicht das Erbringen von Bauleistungen jeglicher Art für die DDR von maßgeblicher Bedeutung war, spiegelt sich auch in dem "Beschluss über die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen" vom 14. Juni 1963 (GBl der DDR, 437) wider (dazu auch Landesssozialgericht Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 5 R 92/08 (VEB Kreisbaubetrieb Werdau) - juris.de).

    Dieser Wohnungsneubau erreichte aber, was auch von den Zeugen S und V eingeräumt wurde, bei Weitem nicht die Dimensionen eines Massenausstoßes von Bauwerken, wie sie zB von Baukombinaten vorgenommen wurden (dazu auch LSG Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - aaO).

    Zum anderen ist eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme am 30. Juni 1990 geltenden abstrakt-generellen Regelungen der DDR, auch soweit sie willkürlich gewesen sein sollten, durch die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt nicht zulässig, worauf das BSG wiederholt hingewiesen hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 - LSG Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - aaO).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Wie das Bundessozialgericht bereits in seinen Urteilen vom 09. und 10. April 2002 (- B 4 RA 42/01 R - am angegeben Ort und - B 4 RA 10/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 5) ausgeführt hat, war der versorgungsrechtlich maßgebliche Betriebstyp durch die drei Merkmale.

    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R - aaO - vom 10. April 2004 - B 4 RA 10/02 R - aaO): hier Gehwegplatten.

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die in nunmehr ständiger Rechtsprechung des BSG aufgestellten Grundsätze im Hinblick auf Art. 3 GG nicht beanstandet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05 - SozR 4-8560 § 22 Nr. 1; Nichtannahmebeschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Zum anderen ist eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme am 30. Juni 1990 geltenden abstrakt-generellen Regelungen der DDR, auch soweit sie willkürlich gewesen sein sollten, durch die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt nicht zulässig, worauf das BSG wiederholt hingewiesen hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 - LSG Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - aaO).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die in nunmehr ständiger Rechtsprechung des BSG aufgestellten Grundsätze im Hinblick auf Art. 3 GG nicht beanstandet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05 - SozR 4-8560 § 22 Nr. 1; Nichtannahmebeschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - SozR 4-8570 § 5 Nr. 4).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss unter anderem unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 R - aaO).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Wie die Versorgungsordnungen und die Durchführungsbestimmungen durch Stellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (BSG, Urteile vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 - vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - juris.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10

    AVItech, VEB Gebäudewirtschaft, VEB Baureparaturen, Lehrmeister,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Nach der dieser Verfügung als Anlage beigefügten "Rahmenrichtlinie über Aufgaben sowie Leitungs- und Organisationsstruktur volkseigener Kreisbaubetriebe" (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03. März 2011 - L 3 R 563/10 - Urteil vom 27. September 2007 - L 27 R 301/05 - beide juris.de) waren die volkseigenen Kreisbaubetriebe auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen und der Baubilanz für die Projektierung sowie die qualitäts- und termingerechte Ausführung der ihnen übertragenen Bauaufgaben verantwortlich (Nr I. 1 der Rahmenrichtlinie).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
    Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 AAÜG hat der Versorgungsträger dem Berechtigten den Inhalt der Mitteilung durch Bescheid bekannt zu geben (vgl. zu diesem Verfahren im Einzelnen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R - Sozialrecht 3-8570 § 8 Nr. 7), so dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen auch ein Anspruch auf einen solchen Verwaltungsakt besteht.
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 2/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 17/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - L 27 R 301/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 9/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

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