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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11   

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https://dejure.org/2014,25366
LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11 (https://dejure.org/2014,25366)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2014 - L 7 KA 154/11 (https://dejure.org/2014,25366)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2014 - L 7 KA 154/11 (https://dejure.org/2014,25366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 87b Abs 3 S 3 SGB 5, § 87b Abs 5 S 1 SGB 5, § 87b Abs 5 S 2 SGB 5
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw praxisbezogenen Regelleistungsvolumens - Praxisbesonderheit - kein Rückgriff auf die Abrechnungsdaten des gleichen Quartals - Überschreiten des praxisindividuellen Fallwerts der Arztgruppe um 30 % ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87b SGB 5
    Regelleistungsvolumen (RLV) - Honorarverteilung - Erweiterter Bewertungsausschuss

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Wege der Honorarverteilung; Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der Zuweisung des Regelleistungsvolumens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Wege der Honorarverteilung; Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der Zuweisung des Regelleistungsvolumens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).

    Zwar hat das Sozialgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass, um einerseits von einem dauerhaften Versorgungsbedarf ausgehen zu können, andererseits aber auch Schwankungen zwischen den Quartalen aufzufangen, nicht auf jedes einzelne Quartal abzustellen ist (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Allerdings wurde dieser Grenzwert in der Rechtsprechung des BSG immer wieder aufgegriffen: So hat es zunächst diesen Wert herangezogen, um einen Versorgungsschwerpunkt zu kennzeichnen, der eine Ausnahme von der 1996/97 geltenden Teilbudgetierung erlaubt (BSG, Urteil vom 6. September 2000 - B 6 KA 40/99 R -, juris), in der Folgezeit aber auch verdeutlicht, dass dieser Grenzwert nicht unbesehen auf jede andere Form der Schwerpunktsetzung oder Spezialisierung übertragen werden darf (für Zusatzbudgets: BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 53/00 R -, juris, Rd. 26).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 4/95

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Vertragsarztes durch die Gerichte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Entscheidend ist vielmehr, dass erst eine Analyse des Abrechnungsverhaltens des Arztes über einen längeren Zeitraum dazu beiträgt, die z.B. durch stärkere Schwankungen bei der Abrechnung bestimmter Leistungsziffern entstehenden Zweifel am Vorliegen einer Praxisbesonderheit, die nach dem Vortrag des Arztes seine Behandlungsweise dauerhaft und nachhaltig prägen soll, auszuräumen (BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 4/95 -, juris).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Denn nachdem die Widerspruchsstelle bereits mit dem Widerspruchsbescheid vom 15. Dezember 2009 über diesen Streitgegenstand entschieden hatte, wäre sie zu einer erneuten Befassung hiermit nicht befugt gewesen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R -, juris; BSGE 75, 241).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Denn es ist weder nach dem Vorbringen der Beklagten noch anderweitig ersichtlich, dass diese einvernehmlichen Regelungen - wie für Normen jeglicher Art unerlässlich (BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 36/97 -, juris) - überhaupt veröffentlicht wurden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 140/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Die Beklagte hat - wie sich aus dem hiesigen Rechtsstreit sowie den am selben Tag entschiedenen Verfahren L 7 KA 155/11 , L 7 KA 140/11 und L 7 KA 80/11 ergibt - bezüglich der Höhe des RLV eines Vertragsarztes für ein bestimmtes Quartal mehrere Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander durchgeführt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 155/11

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Leistungsantrag - Vollständigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Die Beklagte hat - wie sich aus dem hiesigen Rechtsstreit sowie den am selben Tag entschiedenen Verfahren L 7 KA 155/11 , L 7 KA 140/11 und L 7 KA 80/11 ergibt - bezüglich der Höhe des RLV eines Vertragsarztes für ein bestimmtes Quartal mehrere Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander durchgeführt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 80/11

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Die Beklagte hat - wie sich aus dem hiesigen Rechtsstreit sowie den am selben Tag entschiedenen Verfahren L 7 KA 155/11 , L 7 KA 140/11 und L 7 KA 80/11 ergibt - bezüglich der Höhe des RLV eines Vertragsarztes für ein bestimmtes Quartal mehrere Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander durchgeführt.
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 24/13 B

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    In jüngerer Zeit hat es einerseits im Zusammenhang mit Praxisbesonderheiten eine Überschreitung des Durchschnitts bzw. einen Anteil der Spezialleistungen am Gesamtpunktzahlvolumen von mindestens 20 % als überdurchschnittlich angesehen (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris), andererseits aber auch einen Anteil von 15 % des Gesamtleistungsbedarfs nicht beanstandet (BSG, Beschluss vom 28. August 2013 - B 6 KA 24/13 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 R 923/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
    Gleichwohl wäre der Widerspruchsbescheid vom 17. Januar 2012, soweit er das RLV für das Quartal I/09 betrifft, gemäß § 96 SGG Gegenstand des hiesigen Rechtsstreits geworden (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 7 R 923/11 -, juris).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Mitteilung - Verwaltungsakt - Regelung - Außenwirkung - Rechtsansicht

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 18/14

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - rückwirkende Änderung des

    Nachdem der Senat in mehreren Urteilen vom 30. April 2014 (L 7 KA 154/11, L 7 KA 155/11, L 7 KA 140/11; jeweils juris) das Fehlen von honorarvertraglichen Regelungen zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten bezüglich des Quartals I/2009 beanstandet hatte, beschloss die Vertreterversammlung der Beklagten am 23. April 2015 die o.g. Regelung auch für das Quartal I/2009, wobei die Fallwertüberschreitung allerdings nicht 15 %, sondern 30 % betragen musste.

    Die Beklagte hat - wie sich aus dem hiesigen und zahlreichen weiteren, auch den vom Senat am 30. April 2014 entschiedenen Verfahren L 7 KA 80/11, L 7 KA 155/11, L 7 KA 154/11 und L 7 KA 140/11 (juris) ergibt - bezüglich der Höhe des RLV eines Vertragsarztes für ein bestimmtes Quartal mehrere Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander durchgeführt.

    Ist somit die Ergänzung der Honorarverteilungsregelungen für das Quartal I/2009 durch den Beschluss vom 23. April 2015 wegen fehlender Normsetzungskompetenz der Beklagten rechtswidrig, fehlt es für dieses Quartal nach wie vor - wie vom Senat bereits in seinen Urteilen vom 30. April 2014 (L 7 KA 140/11, L 7 KA 154/11, L 7 KA 155/11, alle juris) entschieden - an einer honorarvertraglichen Regelung zu Praxisbesonderheiten, ohne die die Beklagte nicht über einen Anspruch der Klägerin auf Anerkennung derselben entscheiden durfte.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 46/16

    Streit um Regelleistungsvolumen; Praxisbesonderheiten; Berücksichtigung

    Die gegenteilige Auffassung des Sozialgerichts und der Abzug von 15 % werde nicht durch die Entscheidung L 7 KA 154/11 des LSG gestützt.

    In der BSG-Rechtsprechung, die der Senat (in L 7 KA 154/11) zu Recht zur Bestimmung einer "für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung" heranziehe, finde sich kein Hinweis auf einen derartig willkürlichen Abzug, ganz im Gegenteil.

    Sie meint: Auf die Rechtsprechung des 7. Senates in L 7 KA 154/11 komme es nicht an, da es darum gehe, die Vorgaben des Bundesgesetzgebers und des Bewertungsausschusses umzusetzen.

    Die Beklagte nehme im Übrigen auf die Entscheidung des 7. Senates vom 30. April 2014 - L 7 KA 154/11 - Bezug.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2017 - L 4 KA 53/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - gerichtliche Prüfung

    Dieses führte dazu, dass der Vertragsarzt für einen Lebenssachverhalt - Bestimmung seines RLV - zwei Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren führen müsste, deren prozessuales Schicksal unterschiedlich verlaufen könnte (siehe zu diesen Bedenken auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2014, Az. L 7 KA 154/11).
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