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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14   

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https://dejure.org/2015,15340
LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14 (https://dejure.org/2015,15340)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14 (https://dejure.org/2015,15340)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 (https://dejure.org/2015,15340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Unzulässigkeit der Klage wegen unzureichender Bezeichnung des Klagebegehrens - Erledigung bei sofort ausgeführtem Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unzulässigkeit der Klage wegen unzureichender Bezeichnung des Klagebegehrens; Erledigung bei sofort ausgeführtem Anerkenntnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Da das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf (BSG, Urteil vom 29.08.2007, B 6 KA 29/06 R, RdNr 17), obliegt es dem Kläger, den Umfang des begehrten Rechtsschutzes zu bestimmen (BSG, Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, RdNr 22; BSG, Urteil vom 26.02.1986, 9a RVs 4/83, JURIS-RdNr 13; BFH, Beschluss v. 17.01.2002, VI B 114/01, JURIS-RdNr 11).

    Der Kläger muss daher kenntlich machen, was er als gerichtliche Entscheidung anstrebt und was nicht (BSG, Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, RdNr 22).

    Zur Kennzeichnung des Klagebegehrens genügt nach der herrschenden prozessualen Theorie, dass der Kläger den zu bewertenden Lebenssachverhalt und dasjenige, was er auf dessen Grundlage als gerichtliche Entscheidung anstrebt, mitteilt (BSG, Beschluss vom 13.06.2013, B 13 R 454/12 B, RdNr 13; Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, RdNr 22; Beschluss vom 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, JURIS-RdNR 12).

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Bei einem Leistungsantrag ist die begehrte Leistung so weit wie möglich zu konkretisieren (BSG Urt. v. 10.11.2005, B 3 KR 38/04 R, RdNr 13 mwN, Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer: SGG, 11. Aufl, § 92 RdNr 8 mwN).

    Vom Grundsatz der Konkretisierung kann im Einzelfall ebenfalls abgewichen werden, wenn eine nähere Konkretisierung entweder objektiv unmöglich ist, weil sich die Einzelheiten der Leistungspflicht erst aus den nicht exakt vorhersehbaren Gegebenheiten einer aktuellen Situation ergeben, oder wenn sich die Beteiligten nur über die Leistungspflicht dem Grunde nach streiten, jedoch kein Streit über die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung besteht (BSG Urt. v. 10.11.2005, B 3 KR 38/04 R, RdNr 13 mwN).

  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Zur Kennzeichnung des Klagebegehrens genügt nach der herrschenden prozessualen Theorie, dass der Kläger den zu bewertenden Lebenssachverhalt und dasjenige, was er auf dessen Grundlage als gerichtliche Entscheidung anstrebt, mitteilt (BSG, Beschluss vom 13.06.2013, B 13 R 454/12 B, RdNr 13; Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, RdNr 22; Beschluss vom 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, JURIS-RdNR 12).

    Bestimmbarkeit der Rechtsfolge genügt, ist aber auch mindestens erforderlich (BSG, Beschluss v. 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, RdNr 12).

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit ist, damit es sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage handelt, eine so umfassende Aufklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs, dass mit Wahrscheinlichkeit von einer höheren Leistung ausgegangen werden kann, wenn der Begründung der Klage gefolgt wird (BSG, Urt. v. 16.04.2013, B 14 AS 81/12 R, RdNr 10).

    Dem entsprach das Verlangen der Klägerin im bereits zitierten Fall des BSG (B 14 AS 81/12 R), weil diese höhere Leistung ohne Anrechnung des Kindergeldes begehrte.

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Dabei ist es ausreichend, dass bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung klar wird, welches Ziel mit der Klage verfolgt wird (BSG, Urteil vom 28.09.2006, B 3 KR 20/05 R, JURIS-RdNr 14).

    Wenn dies auch unter Mitwirkung der Beteiligten - ggf. erst im Berufungsverfahren - nicht möglich ist, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BSG, Urteil vom 28.09.2006, B 3 KR 20/05 R, JURIS-RdNr 14).

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Da das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf (BSG, Urteil vom 29.08.2007, B 6 KA 29/06 R, RdNr 17), obliegt es dem Kläger, den Umfang des begehrten Rechtsschutzes zu bestimmen (BSG, Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, RdNr 22; BSG, Urteil vom 26.02.1986, 9a RVs 4/83, JURIS-RdNr 13; BFH, Beschluss v. 17.01.2002, VI B 114/01, JURIS-RdNr 11).

    Er kann dazu darstellen, welche Positionen bei welcher Bewertung zu einem bislang bekannten Betrag oder Faktor hinzutreten oder welche nicht vermindernd wirken dürfen (mit diesem Verständnis für das Steuerrecht: BFH, Beschluss vom 17.01.2002, VI B 114/01, JURIS-RdNr 12 ff).

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 22/05 R

    Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung - Beiladung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Nach diesen gesetzlichen Vorgaben ist es ausreichend, wenn die Auslegung des prozessualen Vorbringens des Klägers und die Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände ergibt, was das Klagebegehren ist und Gegenstand der Entscheidung sein soll (BSG, Urteil vom 09.08.2006, B 12 KR 22/05 R, RdNr 19; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer: SGG, 11. Aufl, § 123 RdNr. 3 mwN).

    Das Gewollte muss deshalb eindeutig und zweifelsfrei erklärt werden (BSG, Urteil vom 09.08.2006, B 12 KR 22/05 R, RdNr 19).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Insbesondere aus den Entscheidungen des BVerfG vom 9. Februar 2010 und vom 23. Juli 2014 ergeben sich keine Hinweise auf höheren Leistungen, weil das BVerfG entschieden hat, dass die Regelbedarfe mit dem Grundgesetz "derzeit noch vereinbar" sind (Beschluss des BVerfG vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, RdNr 73. Vor diesem Hintergrund hat der Kläger den Senat vor eine Forderung auf höhere Leistungen "ins Blaue hinein" gestellt, ohne auch nur hinreichend bestimmbare Rechtsschutzziele zu verdeutlichen.
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Insbesondere aus den Entscheidungen des BVerfG vom 9. Februar 2010 und vom 23. Juli 2014 ergeben sich keine Hinweise auf höheren Leistungen, weil das BVerfG entschieden hat, dass die Regelbedarfe mit dem Grundgesetz "derzeit noch vereinbar" sind (Beschluss des BVerfG vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, RdNr 73. Vor diesem Hintergrund hat der Kläger den Senat vor eine Forderung auf höhere Leistungen "ins Blaue hinein" gestellt, ohne auch nur hinreichend bestimmbare Rechtsschutzziele zu verdeutlichen.
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14
    Da das Gericht nicht über das Klagebegehren hinausgehen darf (BSG, Urteil vom 29.08.2007, B 6 KA 29/06 R, RdNr 17), obliegt es dem Kläger, den Umfang des begehrten Rechtsschutzes zu bestimmen (BSG, Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, RdNr 22; BSG, Urteil vom 26.02.1986, 9a RVs 4/83, JURIS-RdNr 13; BFH, Beschluss v. 17.01.2002, VI B 114/01, JURIS-RdNr 11).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines

  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

  • SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 AS 2297/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen in

    Die Zulässigkeit eines Grundurteils ist in dieser prozessualen Situation allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 81/12 R -, SozR 4-4225 § 1 Nr. 2, Rn. 10 zu einem Fall betreffend die Gewährung von SGB II-Leistungen ohne die Anrechnung von Kindergeld, mit zahlreichen weiteren Nachweisen), wenn der Modus der Umsetzung des Urteils klar und eindeutig ist, auch wenn das Ergebnis - etwa wegen unterschiedlicher variabler oder dynamischer Faktoren oder anderer Entscheidungsgrößen - noch nicht beziffert werden kann oder, weil das Verfahren so klar ist, muss (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 -, Rn. 36, juris mit Hinweis auf BSG, Beschluss v. 18.08.1999, B 4 RA 25/99 B, Rn. 12).
  • BSG, 22.07.2015 - B 4 AS 144/15 B
    L 32 AS 2447/14 (LSG Berlin-Brandenburg).

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • SG Frankfurt/Main, 22.02.2023 - S 23 SB 633/20

    SGB IX

    Der Klägervertreter hat damit trotz ausdrücklicher gerichtlicher Aufforderung bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht kenntlich gemacht, was er (noch) als gerichtliche Entscheidung anstrebt und was nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 20.10.2010, B 13 R 63/10 B, juris RdNr 22, siehe auch BSG, Urteil vom 28.09.2006, B 3 KR 20/05 R, juris RdNr 14; beide zitiert nach Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2015 - L 32 AS 2447/14 -, juris), ob er also, trotz seines nur auf das Merkzeichen B bezogenen Beweisantrags, obwohl der nach § 109 SGG ausgewählte Sachverständige nicht nur die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens B, sondern auch die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens aG verneint hat, auch noch eine gerichtliche Entscheidung über das Merkzeichen aG anstrebt.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 12 AL 2111/18
    Das Gewollte muss deshalb eindeutig und zweifelsfrei erklärt werden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2015 - L 32 AS 2447/14 -, juris mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG).
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