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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05   

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https://dejure.org/2006,16465
LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05 (https://dejure.org/2006,16465)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - L 24 KR 43/05 (https://dejure.org/2006,16465)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - L 24 KR 43/05 (https://dejure.org/2006,16465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach der Intracytoplasmatischen Spermieninjektionsmethode (ICSI) durch die gesetzliche Krankenversicherung; Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht auf Herbeiführung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 37/02 R

    Krankenversicherung - keine Versorgung mit Zahnimplantaten und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Rechtsänderungen, die seit der Verwaltungsentscheidung eingetreten sind, müssen insbesondere dann berücksichtigt werden, wenn das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will; der Umstand, dass in einem gerichtlichen Verfahren auch um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes gestritten wird, tritt demgegenüber bei einer Anfechtungs- und Leistungsklage in den Hintergrund (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 4/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 28 Nr. 5 und BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 37/02 R, jeweils unter Hinweis auf eine insoweit ständige Rechtsprechung unter Angabe weiterer Fundstellen; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 8. Auflage, § 54 Rdnrn. 32 und 34).

    Die Anwendung früheren Rechts kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Kostenerstattungsanspruch streitig ist, der Versicherte sich also die Sachleistung selbst beschafft hat und die ihm dadurch entstandenen Kosten als Geldzahlungsanspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 37/02 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 27/00 R; BSG, Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 32/89, abgedruckt in SozR 3-2500 § 12 Nr. 2 unter Hinweis auf den in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt).

    Gleiches gilt, wenn mit der Erfüllung des konkreten Anspruches noch zu dem Zeitpunkt begonnen wurde, zu dem das später außer Kraft getretene Gesetz noch gültig war, auch wenn das neue Gesetz diesen Anspruch nicht mehr vorsieht (BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 37/02 R).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Dieses Grundrecht gewährleistet einerseits Schutz vor störenden Eingriffen des Staates und ist andererseits eine Institutsgarantie und wertentscheidende Grundsatznorm (Bundesverfassungsgericht - BVerfGE 87, 1, 35; 82, 60, 81; 31, 58, 67; 6, 55, 76).

    Dieses Grundrecht vermittelt aber regelmäßig keine konkreten Leistungsansprüche (BVerfGE 82, 60, 81; 39, 316, 326).

    Es liegt hierbei grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers zu entscheiden, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (BVerfGE 82, 60, 80; 40, 121, 133).

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 4/00 R

    Krankenversicherung - Einsetzung von Zahnimplantaten auf eigene Kosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Rechtsänderungen, die seit der Verwaltungsentscheidung eingetreten sind, müssen insbesondere dann berücksichtigt werden, wenn das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will; der Umstand, dass in einem gerichtlichen Verfahren auch um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes gestritten wird, tritt demgegenüber bei einer Anfechtungs- und Leistungsklage in den Hintergrund (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 4/00 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 28 Nr. 5 und BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 37/02 R, jeweils unter Hinweis auf eine insoweit ständige Rechtsprechung unter Angabe weiterer Fundstellen; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 8. Auflage, § 54 Rdnrn. 32 und 34).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Die aus dieser Grundrechtsnorm resultierende objektiv-rechtliche Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor dieses Rechtsgut zu stellen, beschränkt sich darauf, dass die öffentliche Gewalt Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechts trifft, die nicht völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (BVerfGE 88, 203, 294; 46, 160, 164; 39, 1, 36/42/44).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Dieses Grundrecht gewährleistet einerseits Schutz vor störenden Eingriffen des Staates und ist andererseits eine Institutsgarantie und wertentscheidende Grundsatznorm (Bundesverfassungsgericht - BVerfGE 87, 1, 35; 82, 60, 81; 31, 58, 67; 6, 55, 76).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Er verletzt das nur Grundrecht nur dann, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe von Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 102, 41, 54).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Dieses Grundrecht gewährleistet einerseits Schutz vor störenden Eingriffen des Staates und ist andererseits eine Institutsgarantie und wertentscheidende Grundsatznorm (Bundesverfassungsgericht - BVerfGE 87, 1, 35; 82, 60, 81; 31, 58, 67; 6, 55, 76).
  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 3/99 KR R

    Kryokonservierung keine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Sie beschränkt sich in der zeitlichen Dimension auf den einzelnen (substituierten) Akt (so Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 3/99 KR R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 27 a Nr. 1; BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 11/03 R).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R

    Krankenversicherung - Implantat - Zahnersatz - Suprakonstruktion -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Die Anwendung früheren Rechts kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Kostenerstattungsanspruch streitig ist, der Versicherte sich also die Sachleistung selbst beschafft hat und die ihm dadurch entstandenen Kosten als Geldzahlungsanspruch geltend macht (BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 37/02 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 27/00 R; BSG, Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 32/89, abgedruckt in SozR 3-2500 § 12 Nr. 2 unter Hinweis auf den in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2006 - L 24 KR 43/05
    Sie beschränkt sich in der zeitlichen Dimension auf den einzelnen (substituierten) Akt (so Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 3/99 KR R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 27 a Nr. 1; BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 11/03 R).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2008 - L 5 KR 20/07

    Krankenversicherung

    Nach der Neufassung wird nunmehr unwiderlegbar vermutet, dass nach drei vergeblichen Versuchen der bezeichneten Maßnahme keine hinreichende Aussicht auf Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 31.01.2006 - L 24 KR 43/05 - Kasseler Kommentar-Höfler, § 27a SGB V Rdn. 15; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 27a SGB V Rdn. 84 ff; Hauck/Noftz-Gerlach, Sozialgesetzbuch - Kommentar - § 27a SGB V Rdn. 15).
  • SG Detmold, 10.01.2007 - S 3 (5) KR 47/06

    Krankenversicherung

    Dadurch werden die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein nicht berührt (vgl. zu allem: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2006, L 24 KR 43/05).
  • LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 KR 12/06

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer künstlichen Befruchtung; Voraussetzungen

    Das verlangte im Jahre 2003, auf dessen Verhältnisse es ankommt, weder der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz (GG) noch das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG oder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. hierzu LSG Brandenburg 31. Januar 2006 - L 24 KR 43/05).
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