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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15   

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https://dejure.org/2017,36088
LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15 (https://dejure.org/2017,36088)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2017 - L 22 R 585/15 (https://dejure.org/2017,36088)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2017 - L 22 R 585/15 (https://dejure.org/2017,36088)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Bei der Abtretung eines Rentenanspruches obliegt es dabei dem Rentenversicherungsträger als Schuldner sowohl des Alt- als auch des Neugläubigers nach § 53 Abs. 3 SGB I i. V. m. § 850c Abs. 1 bis 3 ZPO analog die konkrete Höhe des bestimmbaren abgetretenen Betrages zu ermitteln (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90, Rdnr. 22, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 70, 37 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).

    Bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Rente darf der Rentenversicherungsträger, dem bekannt ist, dass der Rentner verheiratet ist oder minderjährige Kinder zu unterhalten hat, aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität von abstrakten Unterhaltspflichten ausgehen, das heißt eine entsprechende Zahl unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigen, ohne dass er Nachforschungen über konkret bestehende Unterhaltspflichten anstellen muss (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90, Rdnr. 24, unter Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 786/85, Rdnr. 24, zitiert nach juris, abgedruckt in BAGE 53, 359 = NJW 1987, 1573).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Eine Wirksamkeit setze voraus, dass die betreffende Forderung und ihr Rechtsgrund so genau bezeichnet seien, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststehe, welche Forderung Gegenstand der Abtretung sein soll (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91).

    Die Mindestangaben müssen den Charakter, die Art der Forderung oder jedenfalls die Umrisse des ihr zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses enthalten (BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91, Rdnr. 32, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 70, 186 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4, m. w. N.).

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 20/81

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Wirksame Pfändung; Bestimmbarkeit der gepfändeten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Dabei sind Ungenauigkeiten unschädlich, sofern sie sonst keine Zweifel setzen, welche bestimmte Forderung gemeint ist (BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 20/81, Rdnrn. 39, 40, 44, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6, m. w. N. und zahlreichen Beispielen für eine nicht hinreichende Bestimmtheit einer Forderung).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Es entspricht nicht der Billigkeit, einem Beigeladenen, der keinen Antrag gestellt hat (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01), abgedruckt in BSGE 90, 127 = SozR 3-5795 § 10 d Nr. 1) oder einem Kostenrisiko nicht ausgesetzt gewesen ist (§ 197 a Abs. 2 Satz 1 SGG i. V. m. § 154 Abs. 3 erster Halbsatz VwGO), dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten (§ 162 Abs. 3 VwGO).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 4/86

    Abtretung von Ansprüchen - Zusammenrechnung der Sozialleistungen - Einwilligung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Der Leistungsträger ist daher bei der Abtretung von Ansprüchen des Versicherten zur Zusammenrechnung der Sozialleistungen jedenfalls dann befugt, wenn der Leistungsempfänger in die Zusammenrechnung der abgetretenen Sozialleistungen eingewilligt hat (BSG, Urteil vom 09. April 1987 - 5b RJ 4/86, Rdnrn. 16, 18, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 61, 274 = SozR 1200 § 53 Nr. 7; vgl. im Übrigen zum Erfordernis einer solchen Abtretungsvereinbarung: Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06, Rdnrn. 10 und 11, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

    Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Der Leistungsträger ist daher bei der Abtretung von Ansprüchen des Versicherten zur Zusammenrechnung der Sozialleistungen jedenfalls dann befugt, wenn der Leistungsempfänger in die Zusammenrechnung der abgetretenen Sozialleistungen eingewilligt hat (BSG, Urteil vom 09. April 1987 - 5b RJ 4/86, Rdnrn. 16, 18, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 61, 274 = SozR 1200 § 53 Nr. 7; vgl. im Übrigen zum Erfordernis einer solchen Abtretungsvereinbarung: Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06, Rdnrn. 10 und 11, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 786/85

    Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß bezüglich Lohnansprüchen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Bei der Berechnung des pfändbaren Teils der Rente darf der Rentenversicherungsträger, dem bekannt ist, dass der Rentner verheiratet ist oder minderjährige Kinder zu unterhalten hat, aus Gründen der Rechtsklarheit und Praktikabilität von abstrakten Unterhaltspflichten ausgehen, das heißt eine entsprechende Zahl unterhaltsberechtigter Personen berücksichtigen, ohne dass er Nachforschungen über konkret bestehende Unterhaltspflichten anstellen muss (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90, Rdnr. 24, unter Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 786/85, Rdnr. 24, zitiert nach juris, abgedruckt in BAGE 53, 359 = NJW 1987, 1573).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Ob darüber, wie die Beklagte in ihrem Schreiben vom 10. September 2012 an die Berechtigte gemeint hat, anstelle des in dieser Vorschrift genannten Vollstreckungsgerichts das Sozialgericht entscheidet (offen gelassen: BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 109/94, Rdnr. 46, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8), kann dahin stehen.
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Fehlt es daran, ist eine solche Klage unzulässig (so zum Kostenerstattungsanspruch: Urteile des BSG vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 4/98 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 1, vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 und vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 37 Nr. 7).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 R 585/15
    Fehlt es daran, ist eine solche Klage unzulässig (so zum Kostenerstattungsanspruch: Urteile des BSG vom 28. Januar 1999 - B 3 KR 4/98 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 1, vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 18/03 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 und vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R, abgedruckt in SozR 4-2500 § 37 Nr. 7).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

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