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   LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03   

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https://dejure.org/2005,28392
LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03 (https://dejure.org/2005,28392)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03 (https://dejure.org/2005,28392)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - L 22 RJ 138/03 (https://dejure.org/2005,28392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensausübung der Behörde bei der Sanktionierung des Nichterscheinens bei Behörden mit der Entziehung der Rente

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Der Schutz vor Überraschungsentscheidungen und für die Mitwirkungsrechte des Bürgers im Verwaltungsverfahren, den die §§ 24, 41, 42 SGB X gewähren (vgl. dazu etwa BSG, SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 m. w. N.), wird von § 66 Abs. 3 SGB I zumindest in gleicher Intensität garantiert (BSGE 76, 16/20 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).

    Dies liegt sowohl im Interesse des Begünstigten als auch in dem der Versichertengemeinschaft beziehungsweise der Allgemeinheit, die vor Schaden aus fehlgeleiteten Sozialleistungen bewahrt bleiben muss (BSGE 76, 16/22 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).

    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich damit auf die Fragen, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nicht nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), ob er mit seiner Ermessensentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, d. h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) und/oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmissbrauch) (BSGE 76, 16/25 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; BSG, SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG, SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Feizügigkeit bedeutet die Möglichkeit, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 2, 266/273).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich damit auf die Fragen, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nicht nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), ob er mit seiner Ermessensentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, d. h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) und/oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmissbrauch) (BSGE 76, 16/25 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; BSG, SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG, SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 7 U 15/99

    Begriff der beeinträchtigenden Verfügung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Verwaltungsakte der Beklagten, die Gerichtsakte sowie folgende beigezogene Akten verwiesen: Akte der Unerbringungssache des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein (Az ...), Gerichtsakte des Sozialgerichts Cottbus zum Rechtsstreit der H. M.-H. gegen die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung H. (Az. S 7 U 15/99), Gerichtsakte des Sozialgerichts Cottbus zum Rechtsstreit gegen die Kaufmännische Krankenkasse KKH (Az. S 10 KR 115/01), Akte des Nachlassgerichts Bad Kissingen (Az ...).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Der Schutz vor Überraschungsentscheidungen und für die Mitwirkungsrechte des Bürgers im Verwaltungsverfahren, den die §§ 24, 41, 42 SGB X gewähren (vgl. dazu etwa BSG, SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 m. w. N.), wird von § 66 Abs. 3 SGB I zumindest in gleicher Intensität garantiert (BSGE 76, 16/20 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Feizügigkeit bedeutet die Möglichkeit, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 2, 266/273).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich damit auf die Fragen, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nicht nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), ob er mit seiner Ermessensentscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten, d. h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) und/oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Abwägungsdefizit, Ermessensmissbrauch) (BSGE 76, 16/25 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3; BSG, SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG, SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 jeweils m. w. N.).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Die Beklagte hat in ihrem Schreiben vom 28. Juni 2002 schriftlich, unmissverständlich und konkret (dazu BSG, SozR 1200 § 66 Nr. 13) darauf hingewiesen, die Rente werde gemäß § 66 SGB I entzogen, wenn die Versicherte sich nicht bei einer der im übersandten Vordruck genannten Stellen persönlich melde und den ausgefüllten Vordruck mit einer entsprechenden Bestätigung einer amtlichen Stelle bis zum 15. Juli 2002 zurücksende.
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Feizügigkeit bedeutet die Möglichkeit, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 2, 266/273).
  • BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 6/87

    Unterhalt; Polen; Ehegatte; Wert

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03
    Ein Eingriff in den Schutzbereich liegt aber nur dann vor, wenn er auf eine Einschränkung der Freizügigkeit zielt (BSG, SozR 2200 § 1265 Nr. 88; HessVGH, NVwZ 1986, 860).
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