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   LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03   

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https://dejure.org/2005,24987
LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03 (https://dejure.org/2005,24987)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2005 - L 30 AL 113/03 (https://dejure.org/2005,24987)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2005 - L 30 AL 113/03 (https://dejure.org/2005,24987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung eines höheren Bemessungsentgeltes; Erfüllung der Anwartschaftszeit bei Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses von mehr als zwölf Monaten; Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind (Art. 3 Abs. 1 GG) ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f.; 170, 230, 239 f.; 71, 146, 145 f,).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind (Art. 3 Abs. 1 GG) ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f.; 170, 230, 239 f.; 71, 146, 145 f,).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind (Art. 3 Abs. 1 GG) ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppe keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f.; 170, 230, 239 f.; 71, 146, 145 f,).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2003 (SozR 4-4300 § 133 Nr. 1) für den Bezug von Unterhaltsgeld vor dem 01. Januar 1998 im Einklang mit der Rechtsprechung zu § 112 Abs. 5 Nr. 2 a AFG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977 (4. AFG ÄndG - BGBl I S. 2557 - vgl. hierzu BSG vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81), dessen Regelungsinhalt mit dem des § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III vergleichbar ist, anders gesehen Es hat als Grund für die Differenzierung zwischen dem Bezug von Unterhaltsgeld und dem Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe - jedenfalls unter Geltung des AFG - den Umstand gesehen, dass der Unterhaltsgeldbezug nach § 107 Satz 1 Nr. 5 d AFG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 06. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2142) als so genannte Gleichstellungszeit den Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleichgestellt und damit von der rechtlichen Konzeption etwas grundlegend anderes als der Bezug von Arbeitslosengeld sei.
  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 107/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 112 Abs 5 Nr 2a AFG - Füllung von Gesetzeslücken

    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2003 (SozR 4-4300 § 133 Nr. 1) für den Bezug von Unterhaltsgeld vor dem 01. Januar 1998 im Einklang mit der Rechtsprechung zu § 112 Abs. 5 Nr. 2 a AFG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977 (4. AFG ÄndG - BGBl I S. 2557 - vgl. hierzu BSG vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81), dessen Regelungsinhalt mit dem des § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III vergleichbar ist, anders gesehen Es hat als Grund für die Differenzierung zwischen dem Bezug von Unterhaltsgeld und dem Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe - jedenfalls unter Geltung des AFG - den Umstand gesehen, dass der Unterhaltsgeldbezug nach § 107 Satz 1 Nr. 5 d AFG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften vom 06. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2142) als so genannte Gleichstellungszeit den Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleichgestellt und damit von der rechtlichen Konzeption etwas grundlegend anderes als der Bezug von Arbeitslosengeld sei.
  • Drs-Bund, 20.06.1996 - BT-Drs 13/4991
    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Insbesondere im Hinblick auf den vom Gesetzgeber verfolgten Sinn und Zweck der Regelung (vgl. BT-Drucksache 13/4991 Seite 178 zu § 133 Abs. 1) ist nicht erkennbar, warum die vom Gesetz erwünschte Zwischenbeschäftigung nach einer ganztätigen Weiterbildungsmaßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld anders behandelt werden soll als wenn der Arbeitslose in der Zeit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hätte (in diesem Sinne Valgolio, a. a. O., K § 133 Rz. 16 bis 18), und zwar insbesondere auch unter Berücksichtigung des § 116 SGB III in der im Jahre 2002 geltenden Fassung, in dem Unterhaltsgeld gleichberechtigt und gleichrangig mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe als Entgeltersatzleistung genannt wird.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Brandenburg, 11.03.2005 - L 30 AL 113/03
    Damit sollen Hemmnisse, die einer Rückkehr in das Erwerbsleben entgegenstehen könnten, beseitigt werden (vgl. BT-Drucksache 13/4941 Seite 178 zu § 133 Abs. 1; Brand, in Niesel, SGB 111, 2. Auflage, § 133 Rz. 2; Valgolio, in Hauck/Noftz, SGB III, K § 133 Rz. 4).
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