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   LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99   

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https://dejure.org/2000,14666
LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99 (https://dejure.org/2000,14666)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2000 - L 2 RA 111/99 (https://dejure.org/2000,14666)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - L 2 RA 111/99 (https://dejure.org/2000,14666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dynamisierung von Witwenrente; Zahlbetragsgarantie im Beitrittsgebiet; Krankenversicherungszuschlag im Rahmen des garantierten Zahlbetrags; Abstandsgebot der früher Zusatz- und Sonderversorgungsberechtigten; Eigentumsschutz bezüglich der in der DDR erworbenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99
    Sie berührt das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (a. a. O.) nicht.

    Dem Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (a. a. O.) wird damit weiterhin Rechnung getragen.

    Die der Regelaltersrente des Versicherten zugrunde gelegten Entgeltpunkte bzw. Entgeltpunkte (Ost) beruhen jedoch auf der vom BVerfG für verfassungswidrig erklärten Vorschrift des § 307 b Abs. 1 SGB VI (vgl. Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvR 1926/96 und 1 BvR 485/97).

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99
    Der Klägerin ist aber darin beizupflichten, dass die Dynamisierung nach den Anpassungsfaktoren (Ost) den vom BVerfG erkannten Zweck der Zahlbetragsgarantie verwirklicht, während die vom Bundessozialgericht (BSG) vorgenommene Auslegung des Urteils des BVerfG (vgl. Urteil vom 03. August 1999 - B 4 RA 24/98 R) letztlich, wenn auch erst nach Ablauf einer längeren Zeitdauer, auch dazu führt, dass das vom BVerfG inkriminierte Ergebnis eintritt, nämlich ein Herabsinken des Wertes der Ansprüche auf das höchstens 1, 8-Fache mit der Beseitigung der relativen versorgungsrechtlichen Position (Abstandsgebot innerhalb des Personenkreises der Versorgungs- und Rentenberechtigten des Beitrittsgebiets) und somit gerade nicht ein wertmäßiger Ausgleich der mit dem Systemwechsel verbundenen Nachteile.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) kommt der so genannten Zahlbetragsgarantie - vom BVerfG allerdings ausdrücklich nur entschieden für die so genannten Bestandsrenten nach Anlage II zum EV, Kapitel VIII, Sachgebiet H, Abschnitt III, Nr. 9 Buchstabe b Satz 4 - verfassungsrechtliche Bedeutung dahingehend zu, dass damit die in der DDR erworbenen Versorgungsansprüche und -anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen.
  • LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99
    Soweit der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99) insoweit noch eine andere Auffassung vertreten hat und dem BSG gefolgt ist, hält er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99
    Dem stehen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, die bei einer Änderung der Rechtsprechung zu berücksichtigen sind (vgl. BSGE 40, 292, 295/6) nicht entgegen, denn eine einheitliche Rechtsauffassung über die Art der Dynamisierung hat sich bisher - trotz der Entscheidung des BSG - gerade nicht herausgebildet.
  • LSG Brandenburg, 24.04.2001 - L 2 RA 246/99
    Die vom erkennenden Senat in dessen Teil-Urteil vom 12. Dezember 2000 (L 2 RA 111/99) favorisierte Lösung sei jedenfalls insoweit vertretbar, wenn auch nicht zutreffend, als er sich auf bestimmte Passagen im Urteil des BVerfG stützen könne.
  • LSG Brandenburg, 13.03.2001 - L 2 RA 94/00
    Die vom erkennenden Senat in dessen Teil-Urteil vom 12. Dezember 2000 (L 2 RA 111/99) favorisierte Lösung sei jedenfalls insoweit vertretbar, wenn auch nicht zutreffend, als er sich auf bestimmte Passagen im Urteil des BVerfG stützen könne.
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