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LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 21.08.2000 - S 13 AL 665/99
- LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der …
Auszug aus LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
Anzulegen ist bei der Prüfung des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab (BSG - Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 m.w.N., in Arbeit und Beruf - AuB 1997, 282). - BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87
Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung
Auszug aus LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
Auf Bösgläubigkeit, Verschulden oder Nichtverschulden des Leistungsempfängers, hier des Klägers, kommt es im Rahmen des 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X nicht an (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53 S. 149;… Steinwedel, a.a.O., § 48 SGB X Rz. 51). - BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88
Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich
Auszug aus LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
Die Bescheide vom 20. Januar 1997, 28. Februar 1997 und 19. März 1997 über die Bewilligung von Arbeitslosengeld ab 10. Januar 1997 sind Verwaltungsakte mit Dauerwirkung, denn diese Verwaltungsakte erschöpfen sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, sondern begründen oder verändern inhaltlich ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; BSGE 66, 134, 136 [BSG 11.01.1990 - 7 RAr 128/88]). - BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen
Auszug aus LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 180/00
Die Bescheide vom 20. Januar 1997, 28. Februar 1997 und 19. März 1997 über die Bewilligung von Arbeitslosengeld ab 10. Januar 1997 sind Verwaltungsakte mit Dauerwirkung, denn diese Verwaltungsakte erschöpfen sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, sondern begründen oder verändern inhaltlich ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; BSGE 66, 134, 136 [BSG 11.01.1990 - 7 RAr 128/88]).