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   LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00   

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LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00 (https://dejure.org/2002,17043)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00 (https://dejure.org/2002,17043)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - L 2 RJ 212/00 (https://dejure.org/2002,17043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Regelaltersrente nach § 35 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI); Zeitpunkt des Beginns der Rentengewährung nach § 99 Abs. 1 SGB VI; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Pflichtverletzung durch Sozialleistungsträger; Beratungs- und Auskunftspflicht nach §§ 14, 15 SGB I ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Eine solche Hinweispflicht bestehe zumindest seitens der Beklagten nach § 115 Abs. 6 SGB VI. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 sei auf die Notwendigkeit der Rentenantragstellung dann hinzuweisen, wenn es sich um einen Fall des Rentenanspruches aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres handele und der Versicherungsträger das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen generell aufgrund des Versicherungskontos ohne Befragung der Versicherten feststellen könne.

    Schließlich muss die verletzte Pflicht darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang; BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 = BSGE 79, 168).

    Für eine Auskunftspflicht nach § 15 SGB I ist es ebenfalls erforderlich, dass ein entsprechender Informationsbedarf des Versicherten für den zuständigen Versicherungsträger oder eine andere auskunftspflichtige Stelle offen zutage tritt (BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

    Der Hinweis des Versicherungsträgers muss deshalb auch eine Mitteilung der Frist des § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI enthalten (BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

    Zum anderen muss es sich um Leistungen handeln, die vom Versicherten nicht nur in bestimmten Situationen, sondern im Regelfall von allen Versicherten in Anspruch genommen werden (BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Die Beklagte müsse sich jedoch den Beratungsmangel des Arbeitsamtes zurechnen lassen, da jene Behörde im Zeitpunkt des Beratungsbedarfs des Klägers dessen aktueller Anspruchspartner gewesen sei (Hinweis auf BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).

    Allerdings hat das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (BSGE 51, 89; BSG SozR 1200 § 14 Nrn. 19 und 29, SozR 1200 § 381 Nr. 44 und insbesondere SozR 3-1200 § 14 Nr. 22) gemeint, das Arbeitsamt habe den Kläger auf die Beantragung der Regelaltersrente hinweisen müssen.

    Die Verpflichtung der Leistungsträger und sonstiger Behörden (z. B. Versicherungsämter), Leistungsempfänger auch über Gegenstände zu beraten, die ihren eigenen Bereich überschreiten, und die Verpflichtung des zur Entscheidung befugten Leistungsträgers, sich das fehlerhafte Handeln eines anderen Leistungsträgers zurechnen zu lassen, erschöpft sich nach dem Urteil des BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 indes nicht mit den dort aufgeführten Fallgruppen (u. a. Hinweis auf BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 1200 § 14 Nr. 19).

    Das BSG hat zwar im o. g. Urteil in SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 ausgeführt, dass in Zeiten der Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Beendigung des Leistungsbezuges, ein unmittelbarer Kontakt des Versicherten zur Arbeitsverwaltung bestehe, die insoweit der aktuelle Ansprechpartner sei.

    Nach dem Urteil des BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger (allein) dann geboten, wenn das Arbeitsamt davon ausgehen musste, dass der Versicherte über die einschlägigen Regelungen noch nicht ausreichend informiert ist.

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Fehlt es somit zu dem genannten Zeitpunkt an einem Rentenantrag, lässt dies grundsätzlich den Schluss zu, dass dies auf Unkenntnis des betreffenden Versicherten beruht (BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 5).

    Die Regelaltersrente gehört zu den Leistungen, die im Regelfall in Anspruch genommen werden (vgl. BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 5).

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Allerdings hat das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (BSGE 51, 89; BSG SozR 1200 § 14 Nrn. 19 und 29, SozR 1200 § 381 Nr. 44 und insbesondere SozR 3-1200 § 14 Nr. 22) gemeint, das Arbeitsamt habe den Kläger auf die Beantragung der Regelaltersrente hinweisen müssen.

    Die Verpflichtung der Leistungsträger und sonstiger Behörden (z. B. Versicherungsämter), Leistungsempfänger auch über Gegenstände zu beraten, die ihren eigenen Bereich überschreiten, und die Verpflichtung des zur Entscheidung befugten Leistungsträgers, sich das fehlerhafte Handeln eines anderen Leistungsträgers zurechnen zu lassen, erschöpft sich nach dem Urteil des BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 indes nicht mit den dort aufgeführten Fallgruppen (u. a. Hinweis auf BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 1200 § 14 Nr. 19).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Insoweit ist erforderlich, dass der Versicherte in irgendeiner Weise sich geäußert hat, die einen entsprechenden Schluss zulässt (vgl. auch BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Vielmehr muss der Versicherungsträger erst dann tätig werden, wenn er erkennen kann, dass Versicherte den Rentenantrag aus Unwissenheit nicht stellen (so auch BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 2).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Die Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit klar zu tage tritt, ist allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Insoweit trifft die Bundesanstalt für Arbeit eine besondere Pflicht, darauf hinzuwirken, dass der Kläger solche Zeiten verwirklichen kann, insbesondere also auf das Erfordernis der Arbeitslosmeldung oder die Folgen der fehlenden Arbeitslosmeldung hinzuweisen (vgl. BSGE 63, 112, 115).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Kindergeld - Kinderzuschuß - Tod des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.07.2002 - L 2 RJ 212/00
    Die Verpflichtung der Leistungsträger und sonstiger Behörden (z. B. Versicherungsämter), Leistungsempfänger auch über Gegenstände zu beraten, die ihren eigenen Bereich überschreiten, und die Verpflichtung des zur Entscheidung befugten Leistungsträgers, sich das fehlerhafte Handeln eines anderen Leistungsträgers zurechnen zu lassen, erschöpft sich nach dem Urteil des BSG in SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 indes nicht mit den dort aufgeführten Fallgruppen (u. a. Hinweis auf BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 1200 § 14 Nr. 19).
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