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   LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00   

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https://dejure.org/2004,17495
LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00 (https://dejure.org/2004,17495)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2004 - L 4 KR 6/00 (https://dejure.org/2004,17495)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2004 - L 4 KR 6/00 (https://dejure.org/2004,17495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für eine systematische Krebs-Mehrschnitt-Therapie; Kostenübernahme für Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus; Bedarf für die Aufnahme einer Einrichtung in den Krankenhausplan; sKMT-Behandlung als wissenschaftlich anerkannte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    Ein Kostenübernahme- beziehungsweise ein diesem zugrunde liegender Sachleistungsanspruch könnte nur dann gegeben sein, wenn das V. A. Institut in den Krankenhausplan dem Grunde nach aufzunehmen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 19. November 1997, Aktenzeichen 3 RK 6/96, Breithaupt 1999 S. 36 ff.).

    Letzteres setzt voraus, dass ein beschränktes Leistungsangebot hinsichtlich der in der Einrichtung durchgeführten Therapie besteht (BSG, Urteil vom 19. November 1997, Aktenzeichen 3 RK 6/96, a. a. O.).

    Ein solcher Bedarf an der Einrichtung als zugelassenes Plankrankenhaus liegt nämlich dann nicht vor, wenn die in der Einrichtung durchgeführte Therapie nicht zu den Methoden der Krankenhausbehandlung zählt, die die gesetzliche Krankenversicherung dem Versicherten schuldet (BSG, Urteil vom 19. November 1997, Aktenzeichen 3 RK 6/96, a. a. O.).

    Aus § 107 Abs. 1 Ziffer 2 SGB V ergibt sich aber, dass die Methode dem anerkannten Status der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts auch im Rahmen der Krankenhausbehandlung genügen muss (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 1997, a. a. O.).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    Die sKMT, die als Kernbestandteil eine Hyperthermiebehandlung beinhaltet, müsste medizinischer Standard sein, da von der Beklagten nicht die Durchführung eines Heilversuchs geschuldet wird (BSG, Urteil vom 16. September 1997, Aktenzeichen 1 RK 28/95, SozR 3-2500 § 136 Nr. 4).

    Eine solche ist dann gegeben, wenn eine im Sinne des § 27 SGB V notwendige und von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung im System der gesetzlichen Krankenkasse durch eine zugelassene Behandlungsmethode oder einen zugelassenen Leistungserbringer nicht oder nicht zumutbar erbracht werden kann und daher das Beschaffungssystem versagt (BSG, Urteil vom 16. September 1997, Aktenzeichen 1 RK 28/95, BSGE 81, 54 bis 73).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    Für die Annahme eines medizinischen Standards einer Therapieform ist Voraussetzung, dass nach Auswertung einer die bestmöglich Evidenz ergebenen Phase-III-Studie (sogenannte randomisierte Methode), weil nur bei ihr mit einem zufällig ausgewählten Patientenstamm gearbeitet wird, eine Wirksamkeit bewiesen ist (zur Phase-III-Studie beim Off-Label-Use eines Arzneimittels: BSG, Urteil vom 19. März 2003, Aktenzeichen: B 1 KR 37/00 R, zitiert nach juris).

    Ein dafür erforderlicher Konsens in der medizinischen Fachwelt über den Nutzen der Therapieform bestand nach den eingeholten Stellungnahmen nicht, die Beurteilung war vielmehr kontrovers, so dass die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung nicht belegt war (vgl.: BSG, Urteil vom 19. März 2002, Aktenzeichen B 1 KR 37/00 zum Off-Label-Use).

  • LSG Sachsen, 03.12.1997 - L 1 KR 16/96

    Versicherungspflicht eines Vorstandsmitgliedes einer Akiengesellschaft zur

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    § 135 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien konkretisiert als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt den Leistungsumfang der Beklagten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (BSG, Urteil vom 16. September 1997, MedRecht 1998, 230 bis 239; Urteil vom 23. Juli 1998, Aktenzeichen B 1 KR 3/97 R, SozR 3-2500, § 13 Nr. 7; Urteil vom 22. Juli 1998, Aktenzeichen B 1 KR 16/96 R, SozR 3-2500, § 135 Nr. 7).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    § 135 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien konkretisiert als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt den Leistungsumfang der Beklagten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (BSG, Urteil vom 16. September 1997, MedRecht 1998, 230 bis 239; Urteil vom 23. Juli 1998, Aktenzeichen B 1 KR 3/97 R, SozR 3-2500, § 13 Nr. 7; Urteil vom 22. Juli 1998, Aktenzeichen B 1 KR 16/96 R, SozR 3-2500, § 135 Nr. 7).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    Der Versicherte muss die Fremdleistung im schutzwürdigen Vertrauen als für ihn kostenfreie Kassenleistung entgegengenommen haben (Höfler in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 13 SGB V Anm. 8; BSG, Urteil vom 23. Oktober 1996, Aktenzeichen 4 RK 2/96, BSGE 79, 190 bis 197).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Brandenburg, 21.04.2004 - L 4 KR 6/00
    Dabei müsste der übliche Beschaffungsweg, die Inanspruchnahme einer Sachleistung in einem zugelassenen Krankenhaus, mit einer für den Versicherten unvermeidbaren Verzögerung und medizinischen Risiken verbunden gewesen sein, der die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder die Besserung des Gesundheitszustandes hätte gefährden können oder der für den Versicherten nicht zumutbar war (BSG, Urteil vom 18. Januar 1996, BSGE 77, 227, SozR 3-2500 § 29 Nr. 3).
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